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A

Abgeltungssteuer

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Abschlag

Teil eines Gesamtbetrages.
Zahlung nur eines Teilbetrages ("Zahlung eines Abschlages"), z.B. Raten-Vorauszahlung voraussichtlicher Kosten, oder
Zahlung des Gesamtbetrages unter Abzug eines Teilbetrages ("Zahlung mit Abschlag" bzw. "Abschlag auf den Preis"), z.B. Preisnachlaß wegen Mängeln oder als Mengenrabatt.
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Abschreibung

Steuerliche Verbuchung der Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern. Die wichtigsten Abschreibungsarten sind die für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, Abschreibung sofort + voll), die Abschreibung über den Nutzungszeitraum (Absetzung für Abnutzung, AfA nach amtlichen AfA-Tabellen) und die außerordentliche Abschreibung etwa bei Totalverlust / Zerstörung von Wirtschaftsgütern.
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Abzahlungsdarlehen

Darlehen (Kredit) mit gleichbleibender Tilgungsquote (gleichbleibender Anteil an den Raten) und sinkender Ratenhöhe.
Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung (Rückzahlung des Darlehens/Kredits). Mit zunehmender Tilgung nimmt der offene, noch zurückzuzahlende Darlehensbetrag ab. Für den verbleibenden Darlehensbetrag müssen immer weniger Zinsen gezahlt werden. Der Anteil der Zinszahlungen wird kleiner. Dadurch reduziert sich auch die Höhe der Rate. Da die geringeren Zinsaufwendungen bei dieser Darlehensform keine (absolute) Erhöhung des Tilgungsanteils der Rate bewirken, dauert die Tilgung des Darlehens / Kredits länger als beim Annuitätendarlehen.
>> Siehe auch Annuitätendarlehen und Zinsdarlehen.
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Agio

Aufgeld.
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Aktie

Das von den Eigentümern einer Aktiengesellschaft eingebrachte Grundkapital ist in Anteile aufgegliedert, die in Urkunden, den Aktien, verbrieft sind.
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Aktienfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Aktien investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Aktienfonds können je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds, internationale Fonds oder Branchenfonds betrieben werden.
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Aktiengesellschaft

Unternehmen können in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt werden. Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person des bürgerlichen Rechts, die von natürlichen Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes gegründet wurde. Für die Verbindlichkeiten der AG haftet nur diese mit ihrem Kapital, insbesondere ihrem von den Anteilseignern eingebrachten Grundkapital.
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Aktiensplit

Aktiengesellschaften gewinnen (wenn Sie erfolgreich wirtschaften) langfristig an Wert - zum Beispiel dadurch, daß Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet werden, sondern zum Teil wieder in das Unternehmen und seine Produkte investiert werden. Der Wert des Unternehmens steigt und meist auch der Kurs, also der Preis seiner Aktien. Um die Aktien bei hohen Kursen für den Anleger wieder attraktiver zu machen, werden sie optisch verbilligt, indem eine Aktie in mehrere Aktien aufgeteilt (gesplittet = aufgespalten) wird. Der Aktionär hält dann mehr Aktien zu einem entsprechend geringeren Wert. Da die verkleinerten Anteile die Aktien scheinbar billiger machen, sollen die Nachfrage und damit der Aktienkurs steigen. Diesem Effekt wirken allerdings Vergleichsmaßstäbe entgegen wie das >> Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV).
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Aktionär

Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, Miteigentümer des Unternehmens.
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Anleihen

Festverzinsliche Wertpapiere (auch Renten genannt), die von Unternehmen, der öffentlichen Hand (Bund, Ländern, Gemeinden) oder anderen Staaten herausgegeben werden. Der Anleger zahlt für das Papier einen Betrag, den er nach Ablauf der Laufzeit mit den vereinbarten Zinsen zurückerhalten soll. Wenn das Wertpapier an der Börse gehandelt wird, kann sein Kurs durch Veränderungen des Zinsniveaus steigen oder fallen. Fällt etwa der marktübliche Zinssatz, sind die Anleger bereit, für Anleihen mit einem höheren Zinssatz mehr Geld auszugeben - der Kurs steigt. Bei steigenden Zinsen haben die Anleger andere, lohnendere Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen - die Nachfrage läßt nach und der Kurs fällt. Bei Anlage in Fremdwährungs-Anleihen kommt noch das Wechselkursrisiko hinzu. Zudem stellt sich immer die Frage, ob der Emittent zum Rückzahlungstermin zur Rückzahlung zahlungswillig und zahlungsfähig ist.
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Annuitätendarlehen

Darlehen (Kredit) mit jährlich gleichbleibender Ratenhöhe.
Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung (Rückzahlung des Darlehens/Kredits). Mit zunehmender Tilgung nimmt der offene, noch zurückzuzahlende Darlehensbetrag ab. Für den verbleibenden Darlehensbetrag müssen immer weniger Zinsen gezahlt werden. Bei gleichbleibender Ratenhöhe wird also der Anteil der Zinszahlungen kleiner und der Anteil der Tilgungszahlungen größer. Während der Vertragslaufzeit erfolgt also die Tilgung immer schneller.
>> Siehe auch Abzahlungsdarlehen und Zinsdarlehen.
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Arbitrage

Nutzung von Preisdifferenzen zur gleichen Zeit an unterschiedlichen Orten.
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Aufgeld

siehe Agio.
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Ausfallbürgschaft

Bürgschaft (Verpflichtungserklärung), nach der sich ein Bürge bereiterklärt, für den Ausfall von Forderungen (Ansprüchen auf Geldzahlung) aufzukommen.
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Ausgabeaufschlag

Betrag, den Kapitalanlagegesellschaften beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds erheben, um Vertriebskosten (z.B. Werbung, Provisionen, Informationsmaterial) zu decken und Gewinne zu erzielen.
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Auslandsreise-Krankenversicherung

Bei Unfall oder Krankheit im Ausland können die Behandlungskosten enorme Höhen erreichen. Auch wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kommt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nicht immer für alle Behandlungskosten auf. Deshalb sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der weltweite Auslandskrankenschutz stellt für wenig Geld den gesetzlich Versicherten einem Privatversicherten gleich. Auch in Deutschland Privat-Krankenversicherte können Ihren Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. Bedenken Sie, daß der Vertrag nicht für Auslandsaufenthalte größerer oder unbegrenzter Länge (wie z.B. Studium im Ausland) gedacht ist, sondern für solche Fälle der Versicherungsschutz erweitert werden muß.
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