A
Abgeltungssteuer
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Abschlag
Teil
eines Gesamtbetrages.
Zahlung nur eines Teilbetrages ("Zahlung
eines Abschlages"), z.B. Raten-Vorauszahlung
voraussichtlicher Kosten, oder
Zahlung des Gesamtbetrages unter Abzug
eines Teilbetrages ("Zahlung mit Abschlag" bzw.
"Abschlag auf den Preis"), z.B. Preisnachlaß
wegen Mängeln oder als Mengenrabatt.
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Abschreibung
Steuerliche Verbuchung der Anschaffungskosten
von Wirtschaftsgütern. Die wichtigsten
Abschreibungsarten sind die für geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG, Abschreibung sofort +
voll), die Abschreibung über den
Nutzungszeitraum (Absetzung für Abnutzung, AfA
nach amtlichen AfA-Tabellen) und die
außerordentliche Abschreibung etwa bei
Totalverlust / Zerstörung von Wirtschaftsgütern.
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Abzahlungsdarlehen
Darlehen (Kredit)
mit gleichbleibender Tilgungsquote
(gleichbleibender Anteil an den Raten) und
sinkender Ratenhöhe.
Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung
(Rückzahlung des Darlehens/Kredits). Mit
zunehmender Tilgung nimmt der offene, noch
zurückzuzahlende Darlehensbetrag ab. Für den
verbleibenden Darlehensbetrag müssen immer
weniger Zinsen gezahlt werden. Der Anteil der
Zinszahlungen wird kleiner. Dadurch reduziert
sich auch die Höhe der Rate. Da die geringeren
Zinsaufwendungen bei dieser Darlehensform keine
(absolute) Erhöhung des Tilgungsanteils der Rate
bewirken, dauert die Tilgung des Darlehens /
Kredits länger als beim Annuitätendarlehen.
>> Siehe auch Annuitätendarlehen und
Zinsdarlehen.
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Agio
Aufgeld.
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Aktie
Das
von den Eigentümern einer Aktiengesellschaft
eingebrachte Grundkapital ist in Anteile
aufgegliedert, die in Urkunden, den Aktien,
verbrieft sind.
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Aktienfonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern,
die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach
bestimmten Grundsätzen in Aktien investiert
wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften.
Aktienfonds können je nach Schwerpunkt der
Investitionsentscheidungen des Managements
beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds,
internationale Fonds oder Branchenfonds
betrieben werden.
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Aktiengesellschaft
Unternehmen können in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft geführt werden. Die
Aktiengesellschaft ist eine juristische Person
des bürgerlichen Rechts, die von natürlichen
Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen
Zweckes gegründet wurde. Für die
Verbindlichkeiten der AG haftet nur diese mit
ihrem Kapital, insbesondere ihrem von den
Anteilseignern eingebrachten Grundkapital.
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Aktiensplit
Aktiengesellschaften gewinnen (wenn Sie
erfolgreich wirtschaften) langfristig an Wert -
zum Beispiel dadurch, daß Gewinne nicht
vollständig ausgeschüttet werden, sondern zum
Teil wieder in das Unternehmen und seine
Produkte investiert werden. Der Wert des
Unternehmens steigt und meist auch der Kurs,
also der Preis seiner Aktien. Um die Aktien bei
hohen Kursen für den Anleger wieder attraktiver
zu machen, werden sie optisch verbilligt, indem
eine Aktie in mehrere Aktien aufgeteilt (gesplittet
= aufgespalten) wird. Der Aktionär hält dann
mehr Aktien zu einem entsprechend geringeren
Wert. Da die verkleinerten Anteile die Aktien
scheinbar billiger machen, sollen die Nachfrage
und damit der Aktienkurs steigen. Diesem Effekt
wirken allerdings Vergleichsmaßstäbe entgegen
wie das >> Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV).
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Aktionär
Anteilseigner einer Aktiengesellschaft,
Miteigentümer des Unternehmens.
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Anleihen
Festverzinsliche
Wertpapiere (auch Renten genannt), die von
Unternehmen, der öffentlichen Hand (Bund,
Ländern, Gemeinden) oder anderen Staaten
herausgegeben werden. Der Anleger zahlt für das
Papier einen Betrag, den er nach Ablauf der
Laufzeit mit den vereinbarten Zinsen
zurückerhalten soll. Wenn das Wertpapier an der
Börse gehandelt wird, kann sein Kurs durch
Veränderungen des Zinsniveaus steigen oder
fallen. Fällt etwa der marktübliche Zinssatz,
sind die Anleger bereit, für Anleihen mit einem
höheren Zinssatz mehr Geld auszugeben - der Kurs
steigt. Bei steigenden Zinsen haben die Anleger
andere, lohnendere Möglichkeiten, ihr Geld
anzulegen - die Nachfrage läßt nach und der Kurs
fällt. Bei Anlage in Fremdwährungs-Anleihen
kommt noch das Wechselkursrisiko hinzu. Zudem
stellt sich immer die Frage, ob der Emittent zum
Rückzahlungstermin zur Rückzahlung
zahlungswillig und zahlungsfähig ist.
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Annuitätendarlehen
Darlehen (Kredit)
mit jährlich gleichbleibender Ratenhöhe.
Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung
(Rückzahlung des Darlehens/Kredits). Mit
zunehmender Tilgung nimmt der offene, noch
zurückzuzahlende Darlehensbetrag ab. Für den
verbleibenden Darlehensbetrag müssen immer
weniger Zinsen gezahlt werden. Bei
gleichbleibender Ratenhöhe wird also der Anteil
der Zinszahlungen kleiner und der Anteil der
Tilgungszahlungen größer. Während der
Vertragslaufzeit erfolgt also die Tilgung immer
schneller.
>> Siehe auch Abzahlungsdarlehen und
Zinsdarlehen.
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Arbitrage
Nutzung von Preisdifferenzen zur gleichen Zeit
an unterschiedlichen Orten.
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Aufgeld
siehe Agio.
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Ausfallbürgschaft
Bürgschaft (Verpflichtungserklärung), nach der
sich ein Bürge bereiterklärt, für den Ausfall
von Forderungen (Ansprüchen auf Geldzahlung)
aufzukommen.
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Ausgabeaufschlag
Betrag, den Kapitalanlagegesellschaften beim
Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds
erheben, um Vertriebskosten (z.B. Werbung,
Provisionen, Informationsmaterial) zu decken und
Gewinne zu erzielen.
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Auslandsreise-Krankenversicherung
Bei Unfall oder
Krankheit im Ausland können die
Behandlungskosten enorme Höhen erreichen. Auch
wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden
Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht,
kommt die deutsche gesetzliche
Krankenversicherung nicht immer für alle
Behandlungskosten auf. Deshalb sollte eine
Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen
werden. Der weltweite Auslandskrankenschutz
stellt für wenig Geld den gesetzlich
Versicherten einem Privatversicherten
gleich. Auch in Deutschland
Privat-Krankenversicherte können Ihren
Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. Bedenken
Sie, daß der Vertrag nicht für
Auslandsaufenthalte größerer oder unbegrenzter
Länge (wie z.B. Studium im Ausland) gedacht ist,
sondern für solche Fälle der Versicherungsschutz
erweitert werden muß.
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