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G

Garantie

Nicht zu verwechseln mit Gewährleistung oder Kulanz.
Garantie ist eine vertragliche Zusage eines Anbieters, über die Vorgaben der gesetzlichen Gewährleistung hinaus für die Mängelfreiheit einer Leistung einstehen zu wollen. So räumt häufig der Hersteller eine Garantie über die Gewährleistungsfrist hinaus ein oder bietet Zusatz-Leistungen (z.B. Mobilitätsgarantie bei Neuwagen). Details hierzu finden Sie in den Garantiebedingungen.
Übrigens: Der Abschluß eines Garantievertrages ist zwar freiwillig, auf die eingeräumten Garantieleistungen besteht dann aber ein (vertraglicher) Anspruch.
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Gebäudeeigentümer-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung, die für die Kosten von Schäden aufkommt, für die jemand im Zusammenhang mit Immobilienbesitz aufzukommen hat. Typische Beispiele sind Schäden durch herabfallende Dachziegel oder Verletzungen von Personen beim Sturz auf verschneiten oder vereisten Gehwegen, die vom Grundeigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht begehbar zu halten sind.
Grundeigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, das heißt bewohnen, sind in manchen Verträgen durch ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Welches der Risiken aus Verkehrssicherungspflichten – Bauherrenhaftpflicht – Gewässerschadenhaftpflicht und bei unbebauten Grundstücken Sie absichern sollten und welchen Versicherungsschutz Sie vielleicht bereits haben, klären Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann.
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Gebäudeversicherung

Versicherung, die (je nach vereinbartem Versicherungsumfang) etwa für Schäden an Gebäuden durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Frost-Wasser und evtl. Erdbeben aufkommt. Zu beachten ist (da je nach Versicherer unterschiedlich) der Umfang des Versicherungsschutzes, z.B. ab welcher Windstärke der Versicherer von einem Sturm ausgeht. Wegen der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel Gleitende Neuwertversicherung / Neuwert als feste Summe / Wohn-Geschäftshäuser usw. ist unbedingt eine Fachberatung erforderlich !
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Gefährdungshaftung

Durch technische Errungenschaften wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und Flugzeuge ist ein (heutzutage kaum noch bewußt wahrgenommenes) Gefahrenpotential entstanden. Schon der Betrieb dieser Gefahrenquellen stellt ein gewisses Risiko für Andere dar. Da Eigentümer bzw. Halter eine solche Gefahrenquelle betreiben, haften sie, auch wenn sie an der Entstehung eines Schadens kein konkreten Verschulden trifft. Sie haften, wenn sich die Betriebsgefahr verwirklicht (sog. Gefährdungshaftung). Dies führt dazu, daß in der Regel auch bei Schäden, die der Unfallgegner verursacht hat, der Geschädigte mit einer Mithaftungsquote am Schaden beteiligt wird. Nur ausnahmsweise, wenn das Verschulden des Unfallgegners weit überwiegt und der Geschädigte keine Möglichkeit hatte, den Unfall abzuwenden (sog. unabwendbares Ereignis, meist bei Auffahrunfall oder Vorfahrtsverstoß), kann dieser Haftungsanteil aus der Gefährdungshaftung entfallen, so daß der Geschädigte ausnahmsweise 100 % seines Schadens ersetzt erhält und auch nicht teilweise für den Schaden des anderen aufkommen muß.
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Geld

Von den staatlichen Notenbanken herausgegebenes Zahlungsmittel, das als Wertaufbewahrungs- und Tauschmittel dient. Geld kursiert als Bargeld in Form von Münzen (Hartgeld) und Geldscheinen (Banknoten, Papiergeld). Daneben gibt es das sogenannte Buchgeld, das nur von Konto zu Konto gebucht (übertragen) wird. Das Geld hat durch den einfacheren Austausch von Werten den Handel extrem vereinfacht und die Tauschwirtschaft abgelöst.
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Geldkarte

Karte mit Zahlungsfunktion (z.B. Kundenkarte eines Kreditinstitutes, ec-Karte), die mit einem Chip zur elektronischen Speicherung eines Geldguthabens versehen ist. Die Karte kann unter Belastung des Girokontos mit einem Guthaben "aufgeladen" werden und an vielen Kassen und Automaten (Supermarkt, Parkautomat usw.) zur einfachen Bezahlung statt Bargeld genutzt werden. Von Vorteil ist der gegenüber ec- und Kreditkarten vereinfachte Zahlungsvorgang (kein Einzug vom Konto des Kunden). Problematisch ist die freie Verfügbarkeit des Kartenguthabens auch für Unberechtigte.
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Geldmarktfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen recht kurzfristig in Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren) und anderen kurzfristigen Instrumenten des Kapitalmarktes investiert wird, um Zins- und Kursdifferenzen an den Kapitalmärkten auszunutzen und dabei Gewinne zu erwirtschaften.
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Gemischte Fonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Aktien, Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren) und / oder Immobilien investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Gemischte Fonds können je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Genehmigung

nachträgliche Zustimmung
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Gewährleistung

Nicht zu verwechseln mit Garantie oder Kulanz.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch (bei Kauf: "Sachmängelgewährleistung") eines Käufers/Auftraggebers gegen den Vertragspartner, daß an der Leistung (z.B. der gekauften Sache) innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Mängel auftreten. Zeigt sich innerhalb der Frist ein Mangel, kommen Wandlung (Rückabwicklung des Vertrages, also Rückgabe Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware), Minderung (Herabsetzung, also teilweise Rückzahlung des Kaufpreises), Ersatzlieferung (einer identischen, neuen, mangelfreien Sache) oder Nachbesserung (Reparatur) in Betracht. Ein Käufer braucht sich nicht an den Hersteller verweisen zu lassen (dieser räumt lediglich häufig eine Garantie über die Gewährleistungsfrist hinaus ein oder bietet Zusatz-Leistungen, z.B. Mobilitätsgarantie bei Neuwagen).
Es bestehen je nach Charakter und Gegenstand des geschlossenen Vertrages unterschiedliche Gewährleistungsfristen, beim einfachen Kauf sind dies 2 Jahre.
Zu beachten:
Durch EU-Vorgaben haben sich rechtliche Änderungen ergeben, die jedoch nicht so umfangreich sind, wie häufig dargestellt wird.
*  Die Gewährleistungsfrist beträgt nun 2 Jahre (bisher 6 Monate).
Gewerbliche Verkäufer dürfen die Gewährleistung für gebrauchte Waren nicht mehr ganz ausschließen,
   sondern nur noch auf (mindestens) 1 Jahr begrenzen.
Private Verkäufer dürfen weiterhin die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausschließen.
   Tun sie dies nicht, haften sie ebenso wie bisher, jetzt allerdings 2 Jahre.
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Girosammelverwahrung / Girosammeldepot

Verwahrungsart, in der Wertpapiere in recht loser Ordnung aufbewahrt werden. Dabei werden die aufbewahrten Wertpapiere nur nach Art und Zahl erfaßt, so daß bei Verschiebungen (durch Kauf, Verkauf, sonstige Übertragung) nur über beliebige Papiere dieser Art und Menge verfügt wird. Die Art und Zahl der für die Kunden aufbewahrten Papiere bleibt jedoch immer gleich. Diese Verwahrungsart ist für Banken und Kunden kostengünstiger, da sie gegenüber der Streifbandverwahrung weniger Verwaltungsaufwand bedeutet, wenn nicht für den Kunden bestimmte Stücke der Wertpapiere (etwa Aktien mit bestimmten Seriennummern) gesondert aufgenommen, verwahrt und entnommen werden müssen.
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Gläubiger

Inhaber einer Forderung / eines Anspruches (z.B. auf Zahlung eines Geldbetrages).
Nicht zu verwechseln mit Beteiligungen.
Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" werden Kleinanlegern häufig anstelle von Kapitalanlagen nach dem Prinzip des Fremdkapitals (Anleihen usw.) in Wirklichkeit Beteiligungen (als Eigenkapitalgeber) angeboten. Prozentzahlen (eigentlich lediglich eine mathematische Größe) werden benutzt, um dem Anleger eine angeblich sichere Verzinsung vorzuspiegeln, während es sich in Wirklichkeit um die angeblich erzielbare Rendite (Gewinne) von Unternehmensbeteiligungen handelt. So werden bei Beteiligungen Anteile an Unternehmen verkauft, so daß der Anleger das volle unternehmerische Risiko trägt (z.B. Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich), aber häufig nicht einmal mitentscheiden kann. Bei Beteiligungen stehen die Anleger also dem Unternehmen nicht als Gläubiger (Fremdkapitalgeber) gegenüber, sondern sind selbst die Unternehmer, denn die Anteile der Eigenkapitalgeber sind das Unternehmen. Wenn bei Insolvenz bzw. Konkurs das Firmenvermögen verteilt wird, kommen die Anteilseigner erst nach dem Fiskus und anderen Gläubigern an die Reihe - und gehen häufig völlig leer aus.
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Glasbruchversicherung

Versicherung, die für die Kosten von Schäden an teuren Glasgegenständen wie z.B. Schaufenstern und großen Aquarien aufkommt.
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Globalurkunde

Um Kosten für die Ausfertigung von Aktien zu sparen, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, statt Hunderttausende oder Millionen Aktienexemplare in "effektiven Stücken" herstellen zu lassen, nur eine "Globalurkunde" auszufertigen, die die gesamten Anteile am Unternehmen in einer Urkunde verbrieft.
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Gratis

Unentgeltliche / kostenlose Leistung. Entgegen dem in der Werbung üblichen Sprachgebrauch ist selten etwas "gratis", sondern vielmehr "inklusive", das heißt im Preis mit eingeschlossen. In aller Regel sind alle Leistungen, die dem Kunden erbracht werden, im Preis mit einkalkuliert, das heißt schon mit bezahlt oder in künftige Entgelte einkalkuliert.
Beispiel : Bei Telekommunikationsverträgen (Telefon, Internet) eingeräumte Gesprächsguthaben / Verbindungsguthaben sind nicht, wie oft angegeben, "Freieinheiten" oder "Freistunden/Freiminuten", sondern beim Grundpreis inklusive (also nicht geschenkt, sondern schon mit dem Grundpreis bezahlt). Wird ein Grundpreis mit "Freieinheiten" verbunden, handelt es sich de facto um einen Mindestumsatz.
Im Einzelfall kann ein Anbieter aber auch kostenlose Zusatzleistungen zum Hauptprodukt anbieten, wenn er ausnahmsweise ganz oder teilweise auf seine Gewinnspanne verzichtet, um z.B. Neukunden zu gewinnen.
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Grauer Markt, Grauer Kapitalmarkt

Marktbereich, der sich am Rande der Legalität bewegt und sich staatlichen Kontrollen nach Möglichkeit entzieht. Häufig entsteht Anlegern ein Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals, wenn sie an unseriöse Anbieter von Finanzprodukten geraten, die den Charakter und die Risiken der angebotenen Anlageinstrumente unerwähnt lassen und/oder verschleiern. So werden häufig Beteiligungen an zwielichtigen Unternehmen und Unternehmungen (Projekten) angeboten, bei denen der Anleger nicht etwa Fremdkapitalgeber (Gläubiger), sondern Eigenkapitalgeber (Miteigentümer) ist, der mit seiner gesamten Einlage haftet, also einen Totalverlust riskiert.
>> siehe auch Gläubiger.
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Grüne Karte

Bescheinigung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, mit der in standardisierter Form der Autofahrer bei Reisen ins Ausland seinen Versicherungsschutz belegen kann.
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Grundschuld

Sicherungsmittel, das dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel - bei Hypotheken und Grundschulden eine Immobilie - zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung). Im Gegensatz zur Hypothek ist das Bestehen der Grundschuld nicht vom Bestehen der zu sichernden Forderung abhängig.
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Grundschulddarlehen

Kredit (juristisch: Darlehen), der durch Einräumung eines Sicherungsrechts an einer Immobilie (Haus und/oder Grundstück abgesichert wird (siehe auch Lombardkredit). Die Bezeichnung leitet sich von der Grundschuld als Sicherungsmittel ab, die dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung). Banken und Versicherungen sind dazu übergegangen, die Grundschuld als Sicherungsmittel zu verwenden, da das Bestehen einer Hypothek vom Bestehen der gesicherten Forderung abhängig ist ("Akzessorietät der Hypothek"), während die Grundschuld für den Gläubiger Vorteile gegenüber der Hypothek hat.
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Das Lexikon wird ergänzt.
Vorschläge für Verbesserungen und Ergänzungen sind willkommen.
 

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Rentenversicherung.name - Sicherheit - Altersvorsorge - Vermögen

Sicherheit • Vorsorge • Vermögen

Erreichtes sichern und ausbauen.
Altersvorsorge und Vermögen aufbauen.

 

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