K
Kapital-Lebensversicherung
Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert
(der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des
Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der
Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt. Gleichzeitig wird aus den
Versicherungsbeiträgen, die eine Sparrate enthalten, für den Versicherungsnehmer Kapital
gebildet, das diesem mit Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Kapitallebensversicherung
deutlich teurer als eine Risikolebensversicherung, die nur das Todesfallrisiko
abdeckt, aber mangels in den Beiträgen enthaltener Sparrate kein Kapital bildet, so daß
nichts zurückgezahlt wird. Als derzeit steuerfreie Form der Kapitalanlage erfreut sich
die Kapitallebensversicherung großer Beliebtheit.
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Kaskoversicherung
Fahrzeug-Versicherung, die für Schäden am Fahrzeug selbst aufkommt. Der Umfang der
versicherten Risiken ist davon abhängig, ob der Versicherungsnehmer eine Vollkasko- oder
eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Versicherte Risiken sind bei
Teilkasko insbesondere Diebstahl, Wild-, Glasbruch-, Feuer-, Sturm-
und Hagelschäden sowie Marderschäden. Versicherte Risiken sind bei Vollkasko
die Risiken der darin enthaltenen Teilkasko sowie Vandalismus und eine fahrlässige Beschädigung durch einen vom Versicherungsnehmer selbst
verschuldeten Unfall.
Um geringere
Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann der Kunde eine Selbstbeteiligung
vereinbaren. Bei Vollkasko kann die Höhe der Selbstbeteiligung z.B.
Euro 150,- / Euro 300,- / Euro 500,- / Euro
1.000,- betragen. Bei Teilkasko
kann die Höhe der Selbstbeteiligung z.B.
Euro 150,- /
Euro 300,- / Euro 500,-
betragen oder auch ein
Vertrag ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden. Bei einem Schadensfall muß
der Versicherungsnehmer dann einen Anteil in
dieser Höhe selbst übernehmen (erhält in dieser Höhe keinen Ersatz).
Bei
Steinschlagschäden an Fahrzeugscheiben übernehmen Versicherer seit einiger Zeit die
vollen Kosten ohne Geltendmachung einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn der Kunde
statt eines teuren Scheibenwechsels einer preisgünstigeren Scheibenreparatur
zustimmt, durch die der Steinschlagschaden fast unsichtbar behoben wird.
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Konsum
Befriedigung von Bedürfnissen
(z.B. Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Urlaub)
>> Siehe auch Investition
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Kopie
>> Siehe Schriftform.
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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.
Sie haftet für Schäden, die bei Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen und
für die der Halter haftet, weil er den Schaden schuldhaft (vorsätzlich
oder fahrlässig) verursacht hat oder sich die besondere Betriebsgefahr des
Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (bereits der bloße Betrieb eines
Kraftfahrzeuges stellt eine Gefahr dar). Bei vorsätzlicher Verursachung des
Schadens nimmt der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regreß (fordert
die Erstattung der an den Geschädigten geleisteten Zahlungen).
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Krankenversicherung
Versicherung, die für die Kosten von
Heilmaßnahmen wie Operationen, Behandlungen, Rehabilitation und in einigen
Fällen auch Vorsorgemaßnahmen aufkommt.
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Kredit
"Kredit haben" und "Kredit in
Anspruch nehmen" sind zwei verschiedene Dinge.
Ursprünglich :
Vertrauen in die wirtschaftlichen Fähigkeiten und die Zuverlässigkeit
einer Person, z.B. Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit = gute
Zahlungsmoral.
"Kredit haben" (bzw. "Kredit eingeräumt bekommen") heißt, das Vertrauen eines Geschäftspartners zu genießen, daß sich der
Schuldner vertragstreu verhalten wird und
beispielsweise den eingegangenen Verpflichtungen (Begleichung der Verbindlichkeiten) nachkommen kann, will und
wird.
Ein solches Vertrauen resultiert z.B. aus Tatsachen und Erfahrungen mit
Aspekten wie Einkommen, Vermögen, Zuverlässigkeit, Integrität, Ansehen.
Heute :
vor allem ein gängiger Ausdruck
in der Finanzwirtschaft (v.a. Banken und Versicherungen) :
Vertrag (rechtlich in der Regel ein Darlehen), nach dem der Darlehensgeber
dem Darlehensnehmer gegen Entgelt (Zinsen) für eine bestimmte Zeit
Kapital (Geld) zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer ist
verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten (durch deren Verwertung im
Notfall die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt werden können)
beizubringen, die vereinbarten Entgelte (Zinsen) zu zahlen und entsprechend
der vertraglichen Vereinbarung die Darlehenssumme zu tilgen
(zurückzuzahlen).
"Man hat einen Kredit" oder "Man nimmt Kredit in
Anspruch".
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Kulanz
Nicht zu verwechseln mit
Gewährleistung oder Garantie.
Kulanzleistungen sind freiwillige Leistungen eines Anbieters, auf die weder ein gesetzlicher noch ein vertraglicher
Anspruch besteht, z.B. ein freiwilliges Entgegenkommen nach Ablauf von
Gewährleistungs- oder Garantiefristen.
Häufig wird dieses Entgegenkommen treuen "guten" Kunden
vorbehalten. Deshalb ist es von Vorteil, besser mit wenigen Anbietern
mittel- und langfristig gut zusammenzuarbeiten, statt bei vielen
verschiedenen Anbietern zur (relativ anonymen)
"Laufkundschaft" zu gehören.
Bedenken Sie das Sprichwort: "Leben und leben lassen."
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Kurs
Preis von Wertpapieren, der sich an der Börse aus dem Wechselspiel von Angebot und
Nachfrage ergibt. Je höher die Nachfrage, desto höher der Kurs (und
umgekehrt). Je größer das Angebot, desto niedriger der Kurs (und
umgekehrt). Der Kurs wird je nach Tagesumsatz unterschiedlich oft am Tag ermittelt. Bei
wenig gehandelten Werten erfolgt oft nur eine Kursfeststellung pro Tag, bei viel
gehandelten Werten wird dagegen oft jede Minute ein neuer Kurs festgestellt.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
Maßstab für die Angemessenheit von
Aktienkursen (Preis von Aktien).
Verhältnis zwischen dem Kurs (Preis) einer Aktie
und dem auf diesen Unternehmensanteil entfallenden Gewinnanteil. Da diese
Verhältniszahl in aller Regel zu kompliziert zu handhaben wäre, wird das
KGV so umgerechnet (mathematisch: "gekürzt"), daß auf der Gewinnseite eine "1" steht, so
daß man vereinfachend diese Seite des KGV unerwähnt lassen kann.
Beispiel: Bei einem KGV von 10 : 1 (kurz: 10) ist im Kurs 10 mal der Jahresgewinn
enthalten.
Ein angemessenes KGV liegt für Standardaktien zwischen 10 und 20.
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