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K

Kapital-Lebensversicherung

Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt. Gleichzeitig wird aus den Versicherungsbeiträgen, die eine Sparrate enthalten, für den Versicherungsnehmer Kapital gebildet, das diesem mit Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Kapitallebensversicherung deutlich teurer als eine Risikolebensversicherung, die nur das Todesfallrisiko abdeckt, aber mangels in den Beiträgen enthaltener Sparrate kein Kapital bildet, so daß nichts zurückgezahlt wird. Als derzeit steuerfreie Form der Kapitalanlage erfreut sich die Kapitallebensversicherung großer Beliebtheit.
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Kaskoversicherung

Fahrzeug-Versicherung, die für Schäden am Fahrzeug selbst aufkommt. Der Umfang der versicherten Risiken ist davon abhängig, ob der Versicherungsnehmer eine Vollkasko- oder eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat.  Versicherte Risiken sind bei Teilkasko insbesondere Diebstahl, Wild-, Glasbruch-, Feuer-, Sturm- und Hagelschäden sowie Marderschäden. Versicherte Risiken sind bei Vollkasko die Risiken der darin enthaltenen Teilkasko sowie Vandalismus und eine fahrlässige Beschädigung durch einen vom Versicherungsnehmer selbst verschuldeten Unfall.
Um geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann der Kunde eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei Vollkasko kann die Höhe der Selbstbeteiligung z.B. Euro 150,- / Euro 300,- / Euro 500,- / Euro 1.000,- betragen. Bei Teilkasko kann die Höhe der Selbstbeteiligung z.B.
Euro 150,- / Euro 300,- / Euro 500,- betragen oder auch ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden. Bei einem Schadensfall muß der Versicherungsnehmer dann einen Anteil in dieser Höhe selbst übernehmen (erhält in dieser Höhe keinen Ersatz).
Bei Steinschlagschäden an Fahrzeugscheiben übernehmen Versicherer seit einiger Zeit die vollen Kosten ohne Geltendmachung einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn der Kunde statt eines teuren Scheibenwechsels einer preisgünstigeren Scheibenreparatur zustimmt, durch die der Steinschlagschaden fast unsichtbar behoben wird.
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Konsum

Befriedigung von Bedürfnissen (z.B. Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Urlaub)
>> Siehe auch Investition
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Kopie

>> Siehe Schriftform.
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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.
Sie haftet für Schäden, die bei Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen und für die der Halter haftet, weil er den Schaden schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht hat oder sich die besondere Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (bereits der bloße Betrieb eines Kraftfahrzeuges stellt eine Gefahr dar). Bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens nimmt der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regreß (fordert die Erstattung der an den Geschädigten geleisteten Zahlungen).
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Krankenversicherung

Versicherung, die für die Kosten von Heilmaßnahmen wie Operationen, Behandlungen, Rehabilitation und in einigen Fällen auch Vorsorgemaßnahmen aufkommt.
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Kredit

"Kredit haben" und "Kredit in Anspruch nehmen" sind zwei verschiedene Dinge.
Ursprünglich
:
Vertrauen in die wirtschaftlichen Fähigkeiten und die Zuverlässigkeit einer Person, z.B. Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit = gute Zahlungsmoral.
"Kredit haben" (bzw. "Kredit eingeräumt bekommen") heißt, das Vertrauen eines Geschäftspartners zu genießen, daß sich der Schuldner vertragstreu verhalten wird und beispielsweise den eingegangenen Verpflichtungen (Begleichung der Verbindlichkeiten) nachkommen kann, will und wird.
Ein solches Vertrauen resultiert z.B. aus Tatsachen und Erfahrungen mit Aspekten wie Einkommen, Vermögen, Zuverlässigkeit, Integrität, Ansehen.
Heute
:
vor allem ein gängiger Ausdruck in der Finanzwirtschaft (v.a. Banken und Versicherungen) :
Vertrag (rechtlich in der Regel ein Darlehen), nach dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer gegen Entgelt (Zinsen) für eine bestimmte Zeit Kapital (Geld) zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten (durch deren Verwertung im Notfall die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt werden können) beizubringen, die vereinbarten Entgelte (Zinsen) zu zahlen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die Darlehenssumme zu tilgen (zurückzuzahlen).
"Man hat einen Kredit" oder "Man nimmt Kredit in Anspruch".
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Kulanz

Nicht zu verwechseln mit Gewährleistung oder Garantie.
Kulanzleistungen sind freiwillige Leistungen eines Anbieters, auf die weder ein gesetzlicher noch ein vertraglicher Anspruch besteht, z.B. ein freiwilliges Entgegenkommen nach Ablauf von Gewährleistungs- oder Garantiefristen.
Häufig wird dieses Entgegenkommen treuen "guten" Kunden vorbehalten. Deshalb ist es von Vorteil, besser mit wenigen Anbietern mittel- und langfristig gut zusammenzuarbeiten, statt bei vielen verschiedenen Anbietern zur (relativ anonymen) "Laufkundschaft" zu gehören.
Bedenken Sie das Sprichwort: "Leben und leben lassen."
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Kurs

Preis von Wertpapieren, der sich an der Börse aus dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage ergibt. Je höher die Nachfrage, desto höher der Kurs (und umgekehrt). Je größer das Angebot, desto niedriger der Kurs (und umgekehrt). Der Kurs wird je nach Tagesumsatz unterschiedlich oft am Tag ermittelt. Bei wenig gehandelten Werten erfolgt oft nur eine Kursfeststellung pro Tag, bei viel gehandelten Werten wird dagegen oft jede Minute ein neuer Kurs festgestellt.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)

Maßstab für die Angemessenheit von Aktienkursen (Preis von Aktien).
Verhältnis zwischen dem Kurs (Preis) einer Aktie und dem auf diesen Unternehmensanteil entfallenden Gewinnanteil. Da diese Verhältniszahl in aller Regel zu kompliziert zu handhaben wäre, wird das KGV so umgerechnet (mathematisch: "gekürzt"), daß auf der Gewinnseite eine "1" steht, so daß man vereinfachend diese Seite des KGV unerwähnt lassen kann.
Beispiel: Bei einem KGV von 10 : 1 (kurz: 10) ist im Kurs 10 mal der Jahresgewinn enthalten.
Ein angemessenes KGV liegt für Standardaktien zwischen 10 und 20.
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