Q
Quellensteuer
Besteuerung an dem Ort und zu
dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht entsteht.
Beispiele :
Lohnsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt) / Umsatzsteuer (USt), Mineralölsteuer,
Tabaksteuer.
So behält der Arbeitgeber vom Lohn gleich die Steuer ein und führt diese
an den Fiskus ab. Ebenso verfahren Hersteller und Händler, die vom
Kaufpreis (in den die Steuern einkalkuliert sind) die fälligen Steuern
direkt an den Fiskus abführen.
Immer wieder ist auch die Einführung der Quellenbesteuerung auf
Zinserträge und Dividenden im Gespräch. Dann würden bspw.
Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen die fälligen Steuern gleich von
den Zinserträgen und Dividenden einbehalten und an den Fiskus abführen.
Der Fiskus wäre diesbezüglich nicht mehr auf die
"Steuerehrlichkeit" der Steuerzahler angewiesen.
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Quersubventionierung
Bezuschussung defizitärer
Systeme wie Geschäftsbereiche von Unternehmen oder öffentlicher Systeme
und Körperschaften wie Sozialsysteme und Sozialkassen.
So wurden und werden durch politische Entscheidungen Sozialkassen mit
Kosten belastet, für die nicht (genügend) Beiträge entrichtet wurden
(Kapitaldeckungsverfahren) oder werden (Umlageverfahren). Um trotz
Verlusten diese Institutionen zu erhalten, werden sie mit Fremdmitteln -
etwa Steuergeldern (z.B. Ökosteuer) - co-finanziert. Die Folge ist, daß
Reformen ausbleiben, die erforderlich wären, damit solche Systeme wieder
eigenständig funktionieren.
Werden von Unternehmen ergebnisneutrale oder verlustbringende
Geschäftsbereiche oder Produkte/Warengruppen bezuschußt, wird dies auch
als Mischkalkulation bezeichnet. Dabei müssen besonders einträgliche
Bereiche die weniger gut funktionierenden Bereiche mittragen, um insgesamt
ein annehmbares Ergebnis zu erzielen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, um in
wirtschaftlich schlechten Zeiten Marktanteile zu erhalten und für den
Wirtschaftsaufschwung vorgehaltene Kapazitäten wenigstens kostendeckend
zu betreiben.
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