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Q

Quellensteuer

Besteuerung an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht entsteht.
Beispiele :
Lohnsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt) / Umsatzsteuer (USt), Mineralölsteuer, Tabaksteuer.
So behält der Arbeitgeber vom Lohn gleich die Steuer ein und führt diese an den Fiskus ab. Ebenso verfahren Hersteller und Händler, die vom Kaufpreis (in den die Steuern einkalkuliert sind) die fälligen Steuern direkt an den Fiskus abführen.
Immer wieder ist auch die Einführung der Quellenbesteuerung auf Zinserträge und Dividenden im Gespräch. Dann würden bspw. Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen die fälligen Steuern gleich von den Zinserträgen und Dividenden einbehalten und an den Fiskus abführen. Der Fiskus wäre diesbezüglich nicht mehr auf die "Steuerehrlichkeit" der Steuerzahler angewiesen.
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Quersubventionierung

Bezuschussung defizitärer Systeme wie Geschäftsbereiche von Unternehmen oder öffentlicher Systeme und Körperschaften wie Sozialsysteme und Sozialkassen.
So wurden und werden durch politische Entscheidungen Sozialkassen mit Kosten belastet, für die nicht (genügend) Beiträge entrichtet wurden (Kapitaldeckungsverfahren) oder werden (Umlageverfahren). Um trotz Verlusten diese Institutionen zu erhalten, werden sie mit Fremdmitteln - etwa Steuergeldern (z.B. Ökosteuer) - co-finanziert. Die Folge ist, daß Reformen ausbleiben, die erforderlich wären, damit solche Systeme wieder eigenständig funktionieren.
Werden von Unternehmen ergebnisneutrale oder verlustbringende Geschäftsbereiche oder Produkte/Warengruppen bezuschußt, wird dies auch als Mischkalkulation bezeichnet. Dabei müssen besonders einträgliche Bereiche die weniger gut funktionierenden Bereiche mittragen, um insgesamt ein annehmbares Ergebnis zu erzielen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, um in wirtschaftlich schlechten Zeiten Marktanteile zu erhalten und für den Wirtschaftsaufschwung vorgehaltene Kapazitäten wenigstens kostendeckend zu betreiben.
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