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Rabatt

Preisnachlaß gegenüber einem Basiswert (z.B. Preis lt. Preisliste mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers oder Importeurs).
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Rabattmerkmale

Merkmale, die zur Einräumung eines Preisnachlasses z.B. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung führen.
Von Fachleuten wird zwischen "harten" und "weichen" Rabattmerkmalen unterschieden. Harte Rabattmerkmale in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind die branchenweit üblichen Merkmale, etwa Schadenfreiheitsklasse / Schadenfreiheitsrabatt, Regionalklasse und Typklasse.
Weiche Rabattmerkmale in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind anbieterspezifische Merkmale, etwa Wenigfahrer, Alleinfahrer- oder Partnertarife, Garagenbesitzer, Hausbesitzer.
"Weiche" Merkmale haben nicht zwangläufig etwas mit dem versicherten Risiko zu tun, sind vom Anbieter frei bestimmbar und beruhen auf den Angaben des Versicherungsnehmers - die aber in jedem Fall wahrheitsgemäß sein müssen.
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Ratenkredit

Darlehen (Kredit), das in genau nach Zahl und Höhe vereinbarten Raten getilgt (zurückgezahlt) wird. In aller Regel wird beim Ratenkredit eine "Bearbeitungsgebühr" berechnet.
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Ratenzahlung

Zahlung von Teilbeträgen in gleicher oder wechselnder Höhe und in regelmäßigen oder unregelmäßigen Zeitabständen.
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Rating

Rating-Agenturen teilen bedeutende Schuldner (insbesondere Staaten und Unternehmen) in Kategorien ein, das sogenannte Rating. Die Einstufung berücksichtigt beispielsweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die bisherige Zuverlässigkeit bei der Begleichung von Verbindlichkeiten (Zins- und Tilgungszahlungen) und den Schuldenstand; insofern ähnelt das Verfahren der deutschen SCHUFA. Durch das Rating soll dem Gläubiger die Möglichkeit gegeben werden, einschätzen zu können (Prognose), wo hoch das Risiko bei einer möglichen Geschäftsbeziehung (z.B. Geldanlage, Kreditgewährung) ist.
Beispiel:
Vor allem aufgrund höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werden die Staaten Westeuropas und Nordamerikas tendentiell besser eingestuft als Staaten Osteuropas, Südamerikas oder Afrikas. Bei Staaten mit schlechterer Rating-Einstufung ist die finanzielle Lage des Schuldners weniger vertrauenerweckend. Es besteht ein höheres Risiko, daß der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. 
Platziert etwa ein Staat auf dem Kapitalmarkt Anleihen (Emission von Staatsanleihen), nimmt er beim Anleger Geld (de facto einen Kredit) auf - er macht Schulden. Eine schlechte Rating-Einstufung macht für den potentiellen Geldgeber das erhöhte Risiko deutlich, daß die Zahlungen für Zins und Tilgung ausbleiben könnten. Es droht sogar ein Totalverlust, denn auch Staaten sind schon pleite gegangen (umgangssprachlich: "Staatsbankrott"), wenn ihnen die Schulden so über den Kopf gewachsen sind, daß sie zahlungsunfähig wurden. Außerdem könnte bei einer Änderung politischer oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (v.a. Wechsel von System und Machthabern) ein Totalverlust eintreten. So trat etwa die Sowjetunion nicht für die Verbindlichkeiten des zaristischen Rußlands ein.
Da mit höherem Risiko die Attraktivität der Anlage sinkt, müssen diese Schuldner höhere Zinsen versprechen, um Geldgeber zu finden. Es funktioniert also wie auch bei der Bank: Je geringer und schlechter die Sicherheiten (= höheres Risiko), desto teurer zum Ausgleich der Kredit (= höherer Zinssatz).
Für Gläubiger ist die Rating-Einstufung um so bedeutender, je länger die Laufzeit einer Anlage ist (künftige Entwicklung v.a. über langen Zeitraum schlecht einzuschätzen, z.B. bei Staatsanleihen und Lebensversicherungen oft 30 Jahre) und je höher der Betrag ist, mit dem er sich engagiert.
Rating erfüllt also eine wichtige "Frühwarnfunktion", indem es Aussagen über die Krisenwahrscheinlichkeit finanzieller Engagements trifft.
Wenn es also um Leistungsversprechen von Anbietern in existentiell wichtigen Fragen wie der Altersversorgung geht, sollte man sich am besten auf die erwiesene Leistungsfähigkeit eines großen und schon langfristig erfolgreichen Anbieters verlassen.
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Rechtsschutzversicherung

Versicherungsvertrag, durch den sich der Versicherer verpflichtet, für die Kosten des Prozeßkostenrisikos in den vertraglich vereinbarten Fällen aufzukommen. Denkbar ist etwa Versicherungsschutz in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.
Einen allumfassende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Der Versicherungsschutz sollte sehr genau auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmt werden, zum Einen, da mit dem Umfang des Versicherungsschutzes auch dessen Kosten deutlich steigen und zum Anderen, damit der Versicherungsnehmer nicht im Schadenfall ohne Versicherungsschutz dasteht.
Bezahlbar und für Verkehrsteilnehmer zu empfehlen ist die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
Wichtig:
Streitigkeiten, die schon vor Abschluß des Vertrages angelegt waren, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Es bringt also nichts, für die Kosten konkret anstehender Streitigkeiten eine Versicherung abschließen zu wollen.
Übrigens droht bei falschen Angaben bei Vertragsschluß, um das Risiko für den Versicherer zu verschleiern und um sich den Versicherungsschutz zu erschwindeln, ein Strafverfahren wegen (ggf. versuchten) Betruges !
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Regionalklasse

Einteilung der Zulassungsbezirke nach Schadenhäufigkeit. Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug in einem besonders schadenträchtigen Zulassungsbezirk angemeldet, ist das Schadenrisiko für die Versicherung, damit die Regionalklasse und damit die Versicherungsprämie höher.
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Regreß

Verursacht ein Versicherter (Versicherungsnehmer) unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten und seiner Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einen Schaden, indem er sich grob fahrlässig verhält oder den Schaden sogar vorsätzlich (mit Absicht) verursacht, wird von seiner Haftpflicht-Versicherung zwar dem Geschädigten sein Schaden zunächst ersetzt, jedoch wird der Versicherte (Versicherungsnehmer) später "in Regreß genommen", das heißt, daß er dem Versicherer einen Teil (bei Fahrlässigkeit) oder sogar den ganzen Schaden (bei Vorsatz) ersetzen muß.
Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten :
– Fahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug, weil er heruntergefallene Gegenstände aufhebt.
– Fahrer ist übermüdet oder unter Einfluß von Alkohol unterwegs.
– Fahrer ist bewußt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs.
– Fahrer überschreitet erheblich die erlaubte Geschwindigkeit, fährt zum Beispiel im Nebel schneller, als die Sicht zuläßt.
– Fahrzeug wurde durch unzulässige Umbauten verkehrsunsicher.
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Rendite

Tatsächliche Verzinsung, auch bezeichnet als Effektivzins :
"Echte" Zinseinnahmen (bei Geldanlagen) bzw. Zinsaufwendungen (bei Darlehen, Kredit) unter Einbeziehung sonstiger Faktoren wie Zinseszins und Kosten.
Zinsertrag (Einnahmen aus dem Zur-Verfügung-Stellen von Kapital) eines Wertpapiers im Verhältnis zum Kurs des Wertpapiers.
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Renten

>> siehe Anleihen.
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Rentenfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren) investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Rentenfonds können je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Rentenversicherung, private

Kapitalversicherung, bei der der Versicherungsnehmer bei Ablauf der Vertragslaufzeit ein Wahlrecht hat, ob er das angesammelte Kapital in Form einer Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt haben möchte.
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REX ®

Deutscher Rentenindex. Index für den Markt der Renten bzw. Anleihen (festverzinslichen Wertpapiere). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Kurse von Anleihen und Obligationen des Bundes (Staatsanleihen und Staatsobligationen). Obwohl auf dem Rentenmarkt auch Rentenpapiere anderer Emissionäre (z.B. Länder, Kommunen, Unternehmen) gehandelt werden, bilden wegen ihres hohen Umsatzanteils die Rentenpapiere des Bundes eine repräsentative Datengrundlage für die Berechnung des Index.
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Risiken, versicherte

Jeder Versicherungsvertrag beinhaltet recht genau definierte Fälle, für die der Versicherer bereit ist, finanziell einzustehen - die versicherten Risiken. Der Versicherungsnehmer sollte genau darauf achten, daß alle Risiken, die er abgesichert haben möchte, auch im Vertrag enthalten sind (siehe Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).
Schwierigkeiten könnten sich zum Beispiel bei Versicherungsverträgen gegen Sturmschäden ergeben, da in den Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherer oft sehr unterschiedliche Einstufungen enthalten sind, ab welcher Windstärke ein Unwetter als Sturm anerkannt wird. Ein durch eingeschränkten Versicherungsschutz "erkaufter" niedriger Versicherungsbeitrag kann sich dann als Bumerang erweisen, wenn ein Schadensfall nicht als Versicherungsfall anerkannt wird.
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Risiko-Lebensversicherung

Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt. Da bei einer Risikolebensversicherung, die nur das Todesfallrisiko abdeckt, der Beitrag keine Sparrate enthält und daher kein Kapitalvermögen gebildet wird, wird nach Ablauf des Vertrages nichts zurückgezahlt, aber die Beiträge sind deutlich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung.
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Rückversicherer

Nicht jeder Versicherer trägt das durch ihn versicherte Risiko allein. Bei größeren möglichen Schadenssummen (z.B. Betriebshaftpflicht oder Produkthaftpflicht bei Großunternehmen wie etwa Industriebetrieben) versichert sich häufig der Versicherer wiederum bei einem Rückversicherer gegen einen Teil des Risikos. Bekannte Rückversicherer sind z.B. Münchner Rück und Swiss Re.
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