R
Rabatt
Preisnachlaß gegenüber einem
Basiswert (z.B. Preis lt. Preisliste mit unverbindlichen Preisempfehlungen
des Herstellers oder Importeurs).
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Rabattmerkmale
Merkmale, die zur Einräumung
eines Preisnachlasses z.B. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
führen.
Von Fachleuten wird zwischen "harten" und "weichen"
Rabattmerkmalen unterschieden. Harte Rabattmerkmale in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind die branchenweit üblichen
Merkmale, etwa Schadenfreiheitsklasse / Schadenfreiheitsrabatt, Regionalklasse
und Typklasse. Weiche
Rabattmerkmale in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind
anbieterspezifische Merkmale, etwa Wenigfahrer, Alleinfahrer- oder
Partnertarife, Garagenbesitzer, Hausbesitzer.
"Weiche" Merkmale haben nicht zwangläufig etwas mit dem versicherten Risiko
zu tun, sind vom Anbieter frei bestimmbar und beruhen auf den Angaben des Versicherungsnehmers - die aber in
jedem Fall wahrheitsgemäß sein müssen.
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Ratenkredit
Darlehen (Kredit), das in genau
nach Zahl und Höhe vereinbarten Raten getilgt (zurückgezahlt) wird. In
aller Regel wird beim Ratenkredit eine "Bearbeitungsgebühr"
berechnet.
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Ratenzahlung
Zahlung von Teilbeträgen in
gleicher oder wechselnder Höhe und in regelmäßigen oder unregelmäßigen
Zeitabständen.
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Rating
Rating-Agenturen teilen
bedeutende Schuldner (insbesondere Staaten und Unternehmen) in Kategorien
ein, das sogenannte Rating. Die Einstufung berücksichtigt beispielsweise
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die bisherige Zuverlässigkeit bei
der Begleichung von Verbindlichkeiten (Zins- und Tilgungszahlungen) und den
Schuldenstand; insofern ähnelt das Verfahren der deutschen SCHUFA. Durch
das Rating soll dem Gläubiger die Möglichkeit gegeben werden, einschätzen
zu können (Prognose), wo hoch das Risiko bei einer möglichen Geschäftsbeziehung (z.B.
Geldanlage, Kreditgewährung)
ist.
Beispiel:
Vor allem aufgrund höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werden die
Staaten Westeuropas und Nordamerikas tendentiell besser eingestuft als
Staaten Osteuropas, Südamerikas oder Afrikas. Bei Staaten mit schlechterer
Rating-Einstufung ist die finanzielle Lage des Schuldners weniger
vertrauenerweckend. Es besteht ein höheres Risiko, daß der Schuldner
seinen
Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Platziert etwa ein Staat auf dem Kapitalmarkt Anleihen (Emission von
Staatsanleihen), nimmt er beim Anleger Geld (de facto einen Kredit) auf - er
macht Schulden. Eine schlechte Rating-Einstufung macht für den potentiellen
Geldgeber das erhöhte Risiko deutlich, daß die Zahlungen für Zins und Tilgung
ausbleiben könnten. Es droht sogar
ein Totalverlust, denn auch Staaten sind schon pleite gegangen
(umgangssprachlich: "Staatsbankrott"), wenn ihnen die Schulden so
über den Kopf gewachsen sind, daß sie zahlungsunfähig wurden. Außerdem
könnte bei einer Änderung politischer oder wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen (v.a. Wechsel von System und Machthabern) ein
Totalverlust eintreten. So trat etwa die Sowjetunion nicht für die
Verbindlichkeiten des zaristischen Rußlands ein.
Da mit höherem Risiko die Attraktivität der Anlage sinkt, müssen diese
Schuldner höhere Zinsen versprechen, um Geldgeber zu finden. Es funktioniert also wie auch bei der
Bank: Je geringer und schlechter die Sicherheiten (= höheres Risiko), desto
teurer zum Ausgleich der Kredit (= höherer Zinssatz).
Für Gläubiger ist die Rating-Einstufung um so bedeutender, je länger die Laufzeit
einer Anlage ist (künftige Entwicklung v.a. über langen Zeitraum schlecht
einzuschätzen, z.B. bei Staatsanleihen und Lebensversicherungen oft 30
Jahre) und je höher der Betrag ist, mit dem er sich engagiert.
Rating erfüllt also eine wichtige "Frühwarnfunktion", indem es
Aussagen über die Krisenwahrscheinlichkeit finanzieller Engagements trifft.
Wenn es also um Leistungsversprechen von Anbietern in existentiell wichtigen
Fragen wie der Altersversorgung geht, sollte man sich am besten auf
die erwiesene Leistungsfähigkeit eines großen und schon langfristig
erfolgreichen Anbieters verlassen.
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Rechtsschutzversicherung
Versicherungsvertrag, durch den
sich der Versicherer verpflichtet, für die Kosten des Prozeßkostenrisikos
in den vertraglich vereinbarten Fällen aufzukommen. Denkbar ist etwa
Versicherungsschutz in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht und
Verkehrsrecht.
Einen allumfassende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Der
Versicherungsschutz sollte sehr genau auf die Bedürfnisse des
Versicherungsnehmers abgestimmt werden, zum Einen, da mit dem Umfang des
Versicherungsschutzes auch dessen Kosten deutlich steigen und zum Anderen,
damit der Versicherungsnehmer nicht im Schadenfall ohne Versicherungsschutz
dasteht.
Bezahlbar und für Verkehrsteilnehmer zu empfehlen ist die
Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
Wichtig:
Streitigkeiten, die schon vor Abschluß des Vertrages angelegt waren, fallen
nicht unter den Versicherungsschutz. Es bringt also nichts, für die Kosten konkret
anstehender Streitigkeiten eine
Versicherung abschließen zu wollen.
Übrigens droht bei falschen Angaben bei Vertragsschluß, um das Risiko für
den Versicherer zu verschleiern und um sich den
Versicherungsschutz zu erschwindeln, ein Strafverfahren wegen (ggf.
versuchten) Betruges !
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Regionalklasse
Einteilung der Zulassungsbezirke nach Schadenhäufigkeit. Hat ein
Fahrzeughalter sein Fahrzeug in einem besonders schadenträchtigen Zulassungsbezirk
angemeldet, ist das Schadenrisiko für die Versicherung, damit die Regionalklasse und
damit die Versicherungsprämie höher.
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Regreß
Verursacht ein Versicherter
(Versicherungsnehmer) unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten und seiner
Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einen Schaden, indem er sich grob
fahrlässig verhält oder den Schaden sogar vorsätzlich (mit Absicht)
verursacht, wird von seiner Haftpflicht-Versicherung zwar dem Geschädigten
sein Schaden zunächst ersetzt, jedoch wird der Versicherte
(Versicherungsnehmer) später "in Regreß genommen", das heißt,
daß er dem Versicherer einen Teil (bei Fahrlässigkeit) oder sogar den ganzen Schaden
(bei Vorsatz) ersetzen
muß.
Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten :
– Fahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug, weil er
heruntergefallene Gegenstände aufhebt.
– Fahrer ist übermüdet oder unter Einfluß von Alkohol unterwegs.
– Fahrer ist bewußt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs.
– Fahrer überschreitet erheblich die erlaubte Geschwindigkeit, fährt zum Beispiel
im Nebel schneller, als die Sicht zuläßt.
– Fahrzeug wurde durch unzulässige Umbauten verkehrsunsicher.
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Rendite
Tatsächliche Verzinsung, auch bezeichnet als Effektivzins
:
"Echte" Zinseinnahmen (bei Geldanlagen) bzw. Zinsaufwendungen (bei
Darlehen, Kredit) unter Einbeziehung sonstiger Faktoren wie Zinseszins und
Kosten.
Zinsertrag (Einnahmen aus dem Zur-Verfügung-Stellen von Kapital) eines
Wertpapiers im Verhältnis zum Kurs des Wertpapiers.
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Renten
>> siehe Anleihen.
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Rentenfonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von
einer Kapitalanlagegesellschaft
nach bestimmten Grundsätzen in Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren)
investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Rentenfonds können je nach Schwerpunkt
der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds,
Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Rentenversicherung, private
Kapitalversicherung, bei der der Versicherungsnehmer bei Ablauf der
Vertragslaufzeit ein Wahlrecht hat, ob er das angesammelte Kapital in Form einer
Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt haben möchte.
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REX
®
Deutscher Rentenindex. Index
für den Markt der Renten bzw. Anleihen (festverzinslichen Wertpapiere). Die
Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Kurse von Anleihen und Obligationen
des Bundes (Staatsanleihen und Staatsobligationen). Obwohl auf dem
Rentenmarkt auch Rentenpapiere anderer Emissionäre (z.B. Länder, Kommunen,
Unternehmen) gehandelt werden, bilden wegen ihres hohen Umsatzanteils die
Rentenpapiere des Bundes eine repräsentative Datengrundlage für die
Berechnung des Index.
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Risiken,
versicherte
Jeder Versicherungsvertrag
beinhaltet recht genau definierte Fälle, für die der Versicherer bereit
ist, finanziell einzustehen - die versicherten Risiken. Der
Versicherungsnehmer sollte genau darauf achten, daß alle Risiken, die er
abgesichert haben möchte, auch im Vertrag enthalten sind (siehe
Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).
Schwierigkeiten könnten sich zum Beispiel bei Versicherungsverträgen gegen
Sturmschäden ergeben, da in den Versicherungsbedingungen verschiedener
Versicherer oft sehr unterschiedliche Einstufungen enthalten sind, ab
welcher Windstärke ein Unwetter als Sturm anerkannt wird. Ein durch
eingeschränkten Versicherungsschutz "erkaufter" niedriger
Versicherungsbeitrag kann sich dann als Bumerang erweisen, wenn ein Schadensfall nicht als Versicherungsfall anerkannt wird.
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Risiko-Lebensversicherung
Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen
absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im
Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten
(in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt. Da bei einer Risikolebensversicherung,
die nur das Todesfallrisiko abdeckt, der Beitrag keine Sparrate enthält und daher kein
Kapitalvermögen gebildet wird, wird nach Ablauf des Vertrages nichts zurückgezahlt, aber
die Beiträge sind deutlich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung.
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Rückversicherer
Nicht jeder Versicherer trägt
das durch ihn versicherte Risiko allein. Bei größeren möglichen
Schadenssummen (z.B. Betriebshaftpflicht oder Produkthaftpflicht bei
Großunternehmen wie etwa Industriebetrieben) versichert sich häufig der
Versicherer wiederum bei einem Rückversicherer gegen einen Teil des
Risikos. Bekannte Rückversicherer sind z.B. Münchner Rück und Swiss Re.
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