Economy Site ®  Lexikon Geld & Finanzen

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

S

Sale-and-lease-back

Verkaufen und zurück-mieten. 
Bei diesem in der Wirtschaft und von der öffentlichen Hand immer häufiger eingesetzten Verfahren werden die Vorteile des Leasing genutzt. Bewegliche (etwa Fahrzeuge, Maschinen, Ausrüstungen) oder unbewegliche Vermögensgegenstände (etwa Immobilien), in denen viel Kapital gebunden ist, werden an den Leasinggeber verkauft und anschließend zurück-geleast. Damit steht dem Leasingnehmer der als Kaufpreis realisierte Wert der Vermögensgegenstände wieder zur (häufig nutzbringenderen) anderweitigen Verwendung zur Verfügung. Die als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung fälligen Beträge können einkommens- und damit steuermindernd geltend gemacht werden.
Das Verfahren ist sowohl in der Wirtschaft wie auch von der öffentlichen Hand einsetzbar.
Beispielweise wird diese Methode von Kommunen benutzt, um etwa Straßenbahnen der kommunalen Verkehrsbetriebe zu verkaufen und zurückzuleasen. So können Kosten-, Rendite- und Steuervorteile erzielt werden.
Grenzüberschreitende Lösungen werden auch als Cross-Border-Geschäfte bezeichnet.
Seitenanfang

Schadenfreiheitsrabatt / Schadenfreiheitsklasse

Einstufung eines Versicherungsnehmers in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und (getrennt davon) in der Kaskoversicherung nach Dauer der Schadenfreiheit, das heißt nach Schadenhäufigkeit. Fährt der Fahrzeughalter langjährig unfallfrei, ist das Schadensrisiko für den Versicherer geringer, die Schadenfreiheitsklasse und der Schadenfreiheitsrabatt steigen, die Versicherungsprämie wird niedriger.
Seitenanfang

Schadensersatz

Finanzielle Wiedergutmachung eines wirtschaftlichen Nachteils (z.B. Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden, Immaterieller Schaden etwa durch Schmerzensgeld).
Seitenanfang

Schadensmeldung

Mitteilung an den Versicherer, der für die Kosten eines Schadens aufkommen soll, über den Eintritt des Versicherungsfalles. Die Schadensmeldung muß regelmäßig unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Die Bezifferung der Schadenshöhe und die Schadensabwicklung hat dagegen mehr Zeit.
Seitenanfang

Schadenminderungspflicht

Genauer: Pflicht des Geschädigten, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Auch wenn dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zusteht, so muß der Schädiger doch nicht Schäden und Folgeschäden in jeder Höhe ersetzen. Ähnlich dem Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens kann auch die Schadenminderungspflicht nach der Entstehung des Schadens dazu führen, daß der Geschädigte nicht alles ersetzt erhält.
Entsteht z.B. bei einem Verkehrsunfall am Fahrzeug ein Totalschaden, darf der Geschädigte nur wegen der wöchentlichen Fahrt zum Einkaufen nicht etwa einen Mietwagen für eine ganze Woche anmieten, sondern erhält beispielsweise Taxikosten ersetzt.
Seitenanfang

Schriftform  [ Praxistip ]

Grundsatz: Lassen Sie sich alles schriftlich geben.
1. Schriftform
Verträge, Aufträge, Anträge, Zusagen, Bestätigungen usw. sollten Sie schriftlich haben, auch und gerade wenn etwas als bloße Formalität abgetan werden soll. Im Zweifel sind nur schriftliche Vereinbarungen etwas wert, denn oft kann oder will sich jemand später an Zusagen nicht mehr erinnern ....
2. Kenntnisnahme und Unterschrift
Alles, was Ihre Unterschrift bekommen soll, sollten Sie zuvor in aller Ruhe gelesen haben. Unterschreiben Sie nur, was Sie gelesen und verstanden haben. Von jedem Schriftstück, das Ihre Unterschrift trägt, sollten Sie einen Durchschlag oder eine Kopie verlangen. So können Sie den Inhalt des unterschriebenen Dokuments und ggf. nachträgliche Änderungen beweisen. So kommt es vor, daß z.B. bei einem Versicherungsfall ein Dienstleister Ihrem Versicherer gegenüber mehr abrechnet und berechnet, als tatsächlich an Leistungen erbracht wurde.
Seitenanfang

SCHUFA / SCHUFA-Auskunft

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Einrichtung der Wirtschaft, die der Überprüfung von Vertragspartnern auf Ihre Bonität, also ihre Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit/Zahlungsmoral dient. In vielen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Beispiel Kreditverträgen, wird die Zustimmung des Vertragspartners zur Einholung entsprechender Daten von der SCHUFA und zur Übermittlung gewisser Daten an die SCHUFA eingeholt.
Potentielle Vertragspartner können sich so informieren, ob sie es mit einem seriösen Partner zu tun haben, mit dem ein Vertrag problemlos abgeschlossen werden kann. So sollen für den Anbieter von Waren oder Dienstleistungen die Risiken möglichst gering gehalten werden, durch zahlungsunfähige (etwa überschuldete) oder zahlungsunwillige Kunden Zahlungsausfälle und damit finanzielle Verluste zu erleiden.
Seitenanfang

Schuldanerkenntnis

Ein tatsächlicher oder vermeintlicher Verursacher eines Schadens kann eine rechtlich verbindliche Willenserklärung abgeben, für einen Schaden aufkommen zu wollen. Da er damit jedoch einer anderweitigen Klärung der Schuld- und Haftungsfrage vorgreift und sich damit möglicherweise zum Einstehen für einen Schaden verpflichtet, für den er nicht verantwortlich ist und deshalb auch nicht haftet, wird dem Versicherungsnehmer in Versicherungsverträgen bzw. Versicherungsbedingungen regelmäßig untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben.
Seitenanfang

Schuldner

Person, die einer Verpflichtung / Forderung nachkommen muß (z.B. Zahlung eines Geldbetrages durch Zahlungspflichtigen).
Seitenanfang

Schutzbrief

Versicherungsvertrag, der beispielsweise für den Fall von Panne, Unfall oder Diebstahl die Kosten für bestimmte Leistungen übernimmt, zum Beispiel Pannenhilfe, Abschleppen, Fahrzeugrücktransport, Krankenrücktransport, Übernachtung, Mietwagen. Dieser Versicherungsschutz ist bei manchen Mitgliedschaften von Automobilclub enthalten, wird aber auch von Versicherern preiswert in Verbindung mit einem Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsvertrag angeboten.
Seitenanfang

SDAX ®

Aktienindex des Börsensegments Small Cap Exchange (SMAX), der sich aus den 100 größten, bei Marktkapitalisierung und Börsenumsatz auf DAX und MDAX folgenden deutschen Aktiengesellschaften dieses Börsensegments zusammensetzt. Der SDAX läßt gewisse Rückschlüsse auf die Verfassung und Tendenz des Aktienmarktes Im Börsensegment SMAX zu.
Seitenanfang

Selbstbeteiligung

Eigenanteil, zu dem sich vertragsgemäß ein Versicherungsnehmer an den Kosten eines Schadenereignisses beteiligen kann. Da der Versicherer weniger für kleinere Schäden in Anspruch genommen wird, entstehen weniger Kosten, so daß er sich mit niedrigeren Beiträgen begnügt.
Seitenanfang

selffulfilling prophecy

englisch: Sich selbst erfüllende Prophezeiung. Börsen-Sprichwort und (massen-) psychologisches Phänomen.
In Erwartung von Ereignissen und Entwicklungen, z.B. steigenden oder fallenden Kursen, wird von den Marktteilnehmern agiert und damit die erwartete Marktbewegung häufig vorweggenommen, d.h. überhaupt erst herbeigeführt oder zumindest in Zeitpunkt und Intensität beeinflußt. So sind in den Kursen von Wertpapieren die bekannten (guten oder schlechten) Aussichten in der Regel bereits berücksichtigt ("eingepreist").
Seitenanfang

share

englischer Begriff für teilen, Anteil, Aktie.
Seitenanfang

shareholder

englischer Begriff für Anteilseigner, Aktionär.
Seitenanfang

shareholder value

Unternehmenspolitik, die der Erreichung eines möglichst hohen Nutzens (Gewinns) für die Aktionäre einen besonders hohen Stellenwert einräumt, insbesondere der Steigerung des Unternehmenswertes und dem daraus resultierenden Kursanstieg der Aktien.
Seitenanfang

Sicherheiten

Jeder Geldgeber legt Wert auf Sicherheiten. So wird von Banken und Versicherungen bei der Ausgabe von Krediten darauf geachtet, daß für den Fall der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen ein Wertgegenstand zur Verfügung steht, an dem etwa ein Pfandrecht des Darlehensgebers besteht, so daß er seine Forderungen durch Verwertung der geleisteten Sicherheit befriedigen kann.
Da bei der Verwertung oft nicht derselbe Betrag erlöst werden kann, wie er für die Anschaffung aufgewendet wurde, werden je nach Qualität der Sicherheit (z.B. Wertbeständigkeit und leichte Verwertbarkeit) "Beleihungswerte" festgesetzt, die teilweise deutlich unter dem Anschaffungs- oder Verkehrswert der Sicherheit liegen können.
Seitenanfang

Sicherungsübereignung

Sicherungsmittel für Kreditgeber. Zur Sicherheit für einen gewährten Kredit wird dem Kreditgeber, zum Beispiel einer Bank, ein Vermögenswert des Kreditnehmers übereignet, das heißt, das Eigentum daran übertragen. Dabei wird die Sicherungs-Vereinbarung getroffen, die besagt, daß der Kreditnehmer den ihm sicherungsübereigneten Vermögenswert nur verwerten (meist verkaufen) darf, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
Seitenanfang

SMAX ®

Abkürzung für Small Cap Exchange. Börsensegment, das durch den SDAX beschrieben wird.
Seitenanfang

Sparerfreibetrag

Betrag, in dessen Höhe Anleger steuerfrei Zinserträge und sonstige Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Erstattung Kapitalertragssteuer) einnehmen kann. Der Freibetrag beträgt ab dem Jahr 2007 für Einzelpersonen Euro 801,00 und für Ehepaare zusammen Euro 1.602,00. In diesen Beträgen sind je Person Euro 51,00 Werbungskostenpauschale enthalten, mit denen sich der Fiskus an den Kosten der Kapitalanlage beteiligt. Es können jedoch auch höhere Werbungskosten geltendgemacht werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Um den Freibetrag zu nutzen und den Abzug der Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut zu vermeiden, sollte für jedes Konto oder Depot, bei dem Kapitalerträge anfallen, ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Zu beachten: Alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen nicht mehr als den Freibetrag ausmachen. Der Anleger muß also die Aufträge recht genau nach den erwarteten Erträgen verteilen, kann die Aufträge jedoch jederzeit beliebig kostenlos ändern.
Um bei mehreren Konten und Depots den Überblick zu behalten, hat sich die Erstellung einer kleinen Übersicht bewährt.
Seitenanfang

Spekulation

Ungesicherte Erwartung. Nutzung von Preisdifferenzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Entgegen verbreiteter Ansicht ist Spekulation an sich nichts Verwerfliches. Zur Freiheit des Menschen gehört auch die Entscheidungsfreiheit und eigene Verantwortung, was er mit seinem Geld tut – ob er es verbraucht oder ob er (unter Verzicht auf Konsum) sein Geld zusammenhält, investiert und weiteres Geld verdient (etwa um sich später größere Wünsche erfüllen zu können).
Motiv jeden wirtschaftlichen Handelns ist die Erwartung, als Gegenleistung für seine Leistung einen Nutzen bzw. Wert in mindestens gleicher Höhe zu erhalten. Da diese Erwartung fast immer ungesichert ist, weil künftige Entwicklungen und Ereignisse nur sehr beschränkt vorhergesehen und eingeplant werden können, ist so manches menschliche Denken und Handeln spekulativ.
Je nach dem, ob die Erwartung, die Einschätzung der Zukunft richtig oder falsch ist, können mit Investitionen Gewinne oder Verluste erzielt werden. Abgesehen von unterschiedlichen persönlichen Fähigkeiten, Wissen und Erfahrungen sind die Chancen der Marktteilnehmer relativ gleich. Spekulationsgewinne sind deshalb ebensowenig unmoralisch wie Spekulationsverluste (die Spekulationsgewinne anderer).
Seitenanfang

Spekulationsblase

In Zeiten anhaltenden Anstiegs von Preisen, etwa Börsen-Kursen oder Immobilien-Preisen (>> siehe Hausse) entfernen sich die Preise in Erwartung weiter steigender Preise und Gewinnmöglichkeiten immer mehr von der Realität (dem realen, "inneren", intrensischen Wert). Setzen dann Stagnation, Baisse und/oder Rezession ein, geraten viele Schuldner in Schwierigkeiten, die Einnahmen sinken, durch sinkende Preise reichen die Sicherheiten nicht mehr aus, Wertpapiere oder Immobilien müssen (häufig mit Verlust) verkauft werden. Das Angebot steigt. Die Preise fallen weiter.
Wenn ein Geldgeber seine Kredite durch überbewertete Sicherheiten nur unzureichend besichert hat, bleibt er auf Verlusten aus geplatzten Finanzierungen sitzen - man spricht von "faulen Krediten".
Seitenanfang

Spekulationsfrist

Nach Ablauf der sogenannten Spekulationsfrist sind Spekulationsgewinne, das heißt Gewinne aus dem Handel mit (Wiederverkauf von) Immobilien oder Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Fondsanteilen, steuerfrei. Innerhalb der Spekulationsfrist jedoch muß der Anleger die nach Abzug seiner Kosten verbleibenden Spekulationsgewinne nach seinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.
Die Spekulationsfrist liegt derzeit für Wertpapiere bei 1 Jahr, für Immobilien bei 10 Jahren.
Steuerfrei sind Gewinne, die jenseits dieser Fristen erzielt werden.

Übrigens :  Spekulationsgewinne unterhalb der Freigrenze von Euro 512,- pro Jahr sind steuerfrei. Bei Gewinnen ab Euro 512,- pro Jahr muß der gesamte Betrag versteuert werden.
(Unterschied von Freigrenze zu Freibetrag)
Seitenanfang

Split

>> siehe Aktiensplit.
Seitenanfang

Stammaktien

Standardform der Aktie mit allen Rechten, insbesondere dem Stimmrecht und dem Recht auf Teilhabe an den (ausgeschütteten) Gewinnen des Unternehmens (Dividende).
Seitenanfang

"steuerlich absetzbar"

Steuerliche Geltendmachung von beruflich bzw. betrieblich veranlaßten Ausgaben (Kosten).
Die anrechenbaren Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen, wirken somit einkommens- und letztlich steuermindernd. Nach weiterem Abzug von Freibeträgen usw. ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Die häufig benutzte Formulierung "von der Steuer absetzen" ist genaugenommen falsch. Die Kosten werden nicht von der Steuerschuld, sondern vom Einkommen abgesetzt (abgezogen). Der Steuerzahler spart also nicht in voller Höhe der Kosten Steuern, sondern nur anteilig in Höhe seines persönlichen Steuersatzes, höchstens also in Höhe des Spitzensteuersatzes. Vermeidbare Kosten zu "produzieren" ist also wirtschaftlich und steuerlich unsinnig.
Seitenanfang

stocks

englischer Begriff für Aktien.
Seitenanfang

Streifbandverwahrung / Streifbanddepot

Verwahrungsart, in der Wertpapiere in exakter Trennung voneinander aufbewahrt werden. Dabei werden die aufbewahrten Wertpapiere für jeden Kunden getrennt gelagert und verwaltet, so daß der Kunde jederzeit exakt seine Wertpapierexemplare identifizieren und zum Beispiel herausverlangen kann. Diese Verwahrungsart ist für Banken und Kunden teurer, da es gegenüber der Girosammelverwahrung mehr Verwaltungsaufwand bedeutet, wenn für den Kunden bestimmte Stücke der Wertpapiere (etwa Aktien mit bestimmten Seriennummern) gesondert aufgenommen, verwahrt und entnommen werden müssen.
Seitenanfang

Stückaktien

Aktien, die nicht mehr wie bisher mit Nennwert versehen sind, sondern nennwertlos als Stücke / Anteile am Vermögen der Aktiengesellschaft ausgegeben werden.
Seitenanfang

Stundung

Zahlungsaufschub.
Ist ein Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihm der Gläubiger einen Zahlungsaufschub gewähren, so daß der Schuldner die Zahlungen später als zum vereinbarten Termin leisten kann.
Schuldner sollten unbedingt so bald wie möglich Kontakt zum Gläubiger aufnehmen, das Problem schildern und eine Stundung vereinbaren, um Ärger und Kosten (z.B. für Mahnungen, gerichtliche Geltendmachung usw.) zu vermeiden. Wichtige "vertrauensbildende Maßnahmen" sind ständiger Kontakt zum Gläubiger, Einhaltung von Terminen und nach Möglichkeit Teil- oder Ratenzahlungen. Außerdem sollten spätestens dann alle sinnvollen Möglichkeiten genutzt werden, Kosten zu sparen, um die fälligen Zahlungen baldmöglichst leisten zu können und das Auflaufen unnötig hoher weiterer Verbindlichkeiten zu vermeiden.
Gläubiger zeigen sich durchaus entgegenkommend, wenn sie beim Schuldner guten Willen und ernsthaftes Bemühen erkennen können. Allerdings setzt ein solches Entgegenkommen auch voraus, daß konkret die Chance besteht, daß die offenen Forderungen in einem überschaubaren Zeitraum beglichen werden, etwa weil der Schuldner selbst Geld erwartet. Für den Gläubiger hat die Stundung den Vorteil, daß er Kosten und Risiken für die (oft wenig erfolgversprechende) Durchsetzung seiner Forderungen vermeidet und bei ehrlichen Schuldnern lediglich etwas länger auf sein Geld zu warten braucht. Außerdem sollte sich ein Gläubiger gut überlegen, ob er den ersten (Domino-)Stein werfen sollte: Wird eine Forderung ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt, reduziert sich der finanzielle Spielraum des Schuldners häufig auf Null. Muß z.B. ein Unternehmer seine Betätigung einstellen, fließt möglicherweise gar kein Geld mehr.
>> Siehe auch Kulanz.
Seitenanfang

SWIFT-Code = BIC

Codes der Society For Worldwide Interbank Financial Telecommunications.
Internationale Bankleitzahl für den internationalen Zahlungsverkehr.
Seitenanfang

 

Das Lexikon wird ergänzt.
Vorschläge für Verbesserungen und Ergänzungen sind willkommen.
 

Sie möchten mehr wissen ?     Economy Site ® Buchtips     Wissens- und Lesenswertes.

 

Rentenversicherung.name - Sicherheit - Altersvorsorge - Vermögen

Sicherheit • Vorsorge • Vermögen

Erreichtes sichern und ausbauen.
Altersvorsorge und Vermögen aufbauen.

 

  Lesezeichen speichern

► Seitenanfang

► Lexikon gesamt

◄ Home

Bookmark speichern bei   Mister Wong  oneview  yigg it  Reddit  del.icio.us  Digg  blinkbits  BlinkList  Furl  YahooMyWeb  Google

   

 

Economy Site ® | Firmen | Firmenportal | Unternehmensberatung | Rechtsberatung | Vermittler | Bauunternehmen | Baufirma | Massivhaus | Einfamilienhaus | Keller | Hausbau | Finanzierung | Leasing | Geld anlegen | Fonds | Rentenversicherung | Medikamente | Autogas

©  Copyright 2000-2010   Economy Site ®   Alle Rechte vorbehalten.   All rights reserved.
®  Economy Site ® ist eine eingetragene Marke.  Economy Site ® is a registered mark.
Keine Haftung für Inhalte externer Seiten, zu denen auf dieser Website befindliche Links führen, für Inhalte von externen Links und Bannern.
Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen.
Links   News   PartnerLinks   Sponsor   WerbePartner