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Economy
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Geld & Finanzen
S
Sale-and-lease-back
Verkaufen und zurück-mieten.
Bei diesem in der Wirtschaft und von der öffentlichen Hand immer häufiger
eingesetzten Verfahren werden die Vorteile des Leasing genutzt.
Bewegliche (etwa Fahrzeuge, Maschinen, Ausrüstungen) oder unbewegliche
Vermögensgegenstände (etwa Immobilien), in denen viel Kapital gebunden
ist, werden an den Leasinggeber verkauft und anschließend
zurück-geleast. Damit steht dem Leasingnehmer der als Kaufpreis
realisierte Wert der Vermögensgegenstände wieder zur (häufig
nutzbringenderen) anderweitigen Verwendung zur Verfügung. Die als
Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung fälligen Beträge können einkommens-
und damit steuermindernd geltend gemacht werden.
Das Verfahren ist sowohl in der Wirtschaft wie auch von der öffentlichen
Hand einsetzbar.
Beispielweise wird diese Methode von Kommunen benutzt, um etwa
Straßenbahnen der kommunalen Verkehrsbetriebe zu verkaufen und
zurückzuleasen. So können Kosten-, Rendite- und Steuervorteile erzielt
werden.
Grenzüberschreitende Lösungen werden auch als Cross-Border-Geschäfte
bezeichnet.
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Schadenfreiheitsrabatt /
Schadenfreiheitsklasse
Einstufung eines Versicherungsnehmers in der
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und (getrennt davon) in der Kaskoversicherung nach
Dauer der Schadenfreiheit, das heißt nach Schadenhäufigkeit. Fährt der Fahrzeughalter
langjährig unfallfrei, ist das Schadensrisiko für den Versicherer geringer, die
Schadenfreiheitsklasse und der Schadenfreiheitsrabatt steigen, die Versicherungsprämie
wird niedriger.
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Schadensersatz
Finanzielle Wiedergutmachung
eines wirtschaftlichen Nachteils (z.B. Sachschaden, Personenschaden,
Vermögensschaden, Immaterieller Schaden etwa durch Schmerzensgeld).
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Schadensmeldung
Mitteilung an den Versicherer,
der für die Kosten eines Schadens aufkommen soll, über den Eintritt des
Versicherungsfalles. Die Schadensmeldung muß regelmäßig unverzüglich,
d.h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Die Bezifferung der Schadenshöhe
und die Schadensabwicklung hat dagegen mehr Zeit.
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Schadenminderungspflicht
Genauer: Pflicht des
Geschädigten, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Auch wenn dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zusteht, so muß der
Schädiger doch nicht Schäden und Folgeschäden in jeder Höhe ersetzen.
Ähnlich dem Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des
Schadens kann auch die Schadenminderungspflicht nach der Entstehung
des Schadens dazu führen, daß der Geschädigte nicht alles ersetzt
erhält.
Entsteht z.B. bei einem Verkehrsunfall am Fahrzeug ein Totalschaden, darf
der Geschädigte nur wegen der wöchentlichen Fahrt zum Einkaufen nicht etwa
einen Mietwagen für eine ganze Woche anmieten, sondern erhält
beispielsweise Taxikosten ersetzt.
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Schriftform [
Praxistip ]
Grundsatz: Lassen Sie sich alles
schriftlich geben.
1. Schriftform
Verträge, Aufträge, Anträge, Zusagen, Bestätigungen usw. sollten Sie
schriftlich haben, auch und gerade wenn etwas als bloße Formalität abgetan
werden soll. Im Zweifel sind nur schriftliche Vereinbarungen etwas wert,
denn oft kann oder will sich jemand später an Zusagen nicht mehr erinnern ....
2. Kenntnisnahme und Unterschrift
Alles, was Ihre Unterschrift bekommen soll, sollten Sie zuvor in aller Ruhe
gelesen haben. Unterschreiben Sie nur, was Sie gelesen und verstanden haben.
Von jedem Schriftstück, das Ihre Unterschrift trägt, sollten Sie einen
Durchschlag oder eine Kopie verlangen. So können Sie den Inhalt des
unterschriebenen Dokuments und ggf. nachträgliche Änderungen beweisen. So
kommt es vor, daß z.B. bei einem Versicherungsfall ein Dienstleister Ihrem
Versicherer gegenüber mehr abrechnet und berechnet, als tatsächlich an
Leistungen erbracht wurde.
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SCHUFA / SCHUFA-Auskunft
Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung. Einrichtung der Wirtschaft, die der
Überprüfung von Vertragspartnern auf Ihre Bonität, also ihre
Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit/Zahlungsmoral dient. In vielen
Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Beispiel
Kreditverträgen, wird die Zustimmung des Vertragspartners zur Einholung
entsprechender Daten von der SCHUFA und zur Übermittlung gewisser Daten
an die SCHUFA eingeholt.
Potentielle Vertragspartner können sich so informieren, ob sie es mit
einem seriösen Partner zu tun haben, mit dem ein Vertrag problemlos
abgeschlossen werden kann. So sollen für den Anbieter von Waren oder
Dienstleistungen die Risiken möglichst gering gehalten werden, durch
zahlungsunfähige (etwa überschuldete) oder zahlungsunwillige Kunden
Zahlungsausfälle und damit finanzielle Verluste zu erleiden.
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Schuldanerkenntnis
Ein tatsächlicher oder vermeintlicher Verursacher
eines Schadens kann eine rechtlich verbindliche Willenserklärung abgeben,
für einen Schaden aufkommen zu wollen. Da er damit jedoch einer
anderweitigen Klärung der Schuld- und Haftungsfrage vorgreift und sich
damit möglicherweise zum Einstehen für einen Schaden verpflichtet, für
den er nicht verantwortlich ist und deshalb auch nicht haftet, wird dem
Versicherungsnehmer in Versicherungsverträgen bzw. Versicherungsbedingungen
regelmäßig untersagt, ein
Schuldanerkenntnis abzugeben.
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Schuldner
Person, die einer Verpflichtung
/ Forderung nachkommen muß (z.B. Zahlung eines Geldbetrages durch
Zahlungspflichtigen).
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Schutzbrief
Versicherungsvertrag, der
beispielsweise für den Fall von Panne, Unfall oder Diebstahl
die Kosten für bestimmte Leistungen übernimmt, zum Beispiel Pannenhilfe, Abschleppen,
Fahrzeugrücktransport, Krankenrücktransport, Übernachtung, Mietwagen. Dieser
Versicherungsschutz ist bei manchen Mitgliedschaften von Automobilclub enthalten, wird
aber auch von Versicherern preiswert in Verbindung mit einem
Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsvertrag angeboten.
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SDAX
®
Aktienindex des Börsensegments
Small Cap Exchange (SMAX), der sich aus den 100 größten, bei
Marktkapitalisierung und Börsenumsatz auf DAX und MDAX folgenden deutschen Aktiengesellschaften
dieses Börsensegments zusammensetzt. Der SDAX läßt gewisse Rückschlüsse auf die
Verfassung und Tendenz des Aktienmarktes Im Börsensegment SMAX zu.
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Selbstbeteiligung
Eigenanteil, zu dem sich vertragsgemäß ein Versicherungsnehmer an den
Kosten eines Schadenereignisses beteiligen kann. Da der Versicherer weniger für kleinere
Schäden in Anspruch genommen wird, entstehen weniger Kosten, so daß er sich mit
niedrigeren Beiträgen begnügt.
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selffulfilling
prophecy
englisch: Sich selbst
erfüllende Prophezeiung. Börsen-Sprichwort und (massen-) psychologisches
Phänomen.
In Erwartung von Ereignissen und Entwicklungen, z.B. steigenden oder
fallenden Kursen, wird von den Marktteilnehmern
agiert und damit die erwartete Marktbewegung häufig vorweggenommen, d.h.
überhaupt erst herbeigeführt
oder zumindest in Zeitpunkt und Intensität beeinflußt. So sind in den
Kursen von Wertpapieren die bekannten (guten oder schlechten) Aussichten in
der Regel bereits berücksichtigt ("eingepreist").
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share
englischer Begriff für
teilen, Anteil,
Aktie.
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shareholder
englischer Begriff für Anteilseigner, Aktionär.
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shareholder value
Unternehmenspolitik, die der Erreichung eines
möglichst hohen Nutzens (Gewinns) für die Aktionäre einen besonders hohen
Stellenwert einräumt, insbesondere der Steigerung des
Unternehmenswertes und dem daraus resultierenden Kursanstieg der Aktien.
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Sicherheiten
Jeder Geldgeber legt Wert auf
Sicherheiten. So wird von Banken und Versicherungen bei der Ausgabe von
Krediten darauf geachtet, daß für den Fall der Nichterfüllung von
Zahlungsverpflichtungen ein Wertgegenstand zur Verfügung steht, an dem etwa
ein Pfandrecht des Darlehensgebers besteht, so daß er seine Forderungen
durch Verwertung der geleisteten Sicherheit befriedigen kann.
Da bei der Verwertung oft nicht derselbe Betrag erlöst werden kann, wie er
für die Anschaffung aufgewendet wurde, werden je nach Qualität der
Sicherheit (z.B. Wertbeständigkeit und leichte Verwertbarkeit)
"Beleihungswerte" festgesetzt, die teilweise deutlich unter dem
Anschaffungs- oder Verkehrswert der Sicherheit liegen können.
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Sicherungsübereignung
Sicherungsmittel für Kreditgeber. Zur Sicherheit für einen gewährten
Kredit wird dem Kreditgeber, zum Beispiel einer Bank, ein Vermögenswert des Kreditnehmers
übereignet, das heißt, das Eigentum daran übertragen. Dabei wird die Sicherungs-Vereinbarung getroffen, die besagt, daß der
Kreditnehmer den ihm sicherungsübereigneten Vermögenswert nur verwerten (meist
verkaufen) darf, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
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SMAX
®
Abkürzung für Small Cap
Exchange. Börsensegment, das durch den SDAX beschrieben wird.
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Sparerfreibetrag
Betrag, in dessen Höhe Anleger steuerfrei Zinserträge und sonstige
Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Erstattung Kapitalertragssteuer) einnehmen kann. Der Freibetrag beträgt ab dem Jahr
2007 für Einzelpersonen Euro 801,00 und für Ehepaare zusammen Euro 1.602,00.
In diesen Beträgen sind je Person Euro 51,00 Werbungskostenpauschale
enthalten, mit denen sich der Fiskus an den Kosten der Kapitalanlage
beteiligt. Es können jedoch auch höhere Werbungskosten geltendgemacht
werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Um den
Freibetrag zu nutzen und den Abzug der Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut zu
vermeiden, sollte für jedes Konto oder Depot, bei dem Kapitalerträge anfallen, ein
Freistellungsauftrag erteilt werden.
Zu beachten: Alle Freistellungsaufträge zusammen
dürfen nicht mehr als den Freibetrag ausmachen. Der Anleger muß also die Aufträge recht
genau nach den erwarteten Erträgen verteilen, kann die Aufträge jedoch
jederzeit beliebig
kostenlos ändern.
Um bei mehreren Konten und Depots den Überblick zu behalten, hat sich die
Erstellung einer kleinen Übersicht bewährt.
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Spekulation
Ungesicherte Erwartung. Nutzung von Preisdifferenzen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten.
Entgegen verbreiteter Ansicht ist Spekulation an sich nichts Verwerfliches.
Zur Freiheit des Menschen gehört auch die Entscheidungsfreiheit und eigene
Verantwortung, was er mit seinem Geld tut
– ob er es verbraucht oder ob er (unter Verzicht auf Konsum) sein Geld zusammenhält, investiert und weiteres Geld verdient (etwa um
sich später größere Wünsche erfüllen zu können).
Motiv jeden wirtschaftlichen Handelns ist die Erwartung, als Gegenleistung
für seine Leistung einen Nutzen bzw. Wert in mindestens gleicher Höhe zu
erhalten. Da diese Erwartung fast immer ungesichert ist, weil künftige
Entwicklungen und Ereignisse nur sehr beschränkt vorhergesehen und eingeplant
werden können, ist so manches menschliche Denken und Handeln spekulativ.
Je nach dem, ob die Erwartung, die Einschätzung der Zukunft richtig oder
falsch ist, können mit Investitionen Gewinne oder Verluste erzielt werden.
Abgesehen von unterschiedlichen persönlichen Fähigkeiten, Wissen und Erfahrungen sind
die Chancen der Marktteilnehmer relativ gleich. Spekulationsgewinne sind
deshalb ebensowenig unmoralisch wie Spekulationsverluste (die
Spekulationsgewinne anderer).
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Spekulationsblase
In Zeiten anhaltenden Anstiegs von Preisen, etwa Börsen-Kursen oder
Immobilien-Preisen (>> siehe Hausse) entfernen sich die Preise in Erwartung
weiter steigender Preise und Gewinnmöglichkeiten immer mehr von der
Realität (dem realen, "inneren", intrensischen Wert). Setzen dann Stagnation, Baisse und/oder Rezession ein, geraten
viele Schuldner in Schwierigkeiten, die Einnahmen sinken, durch sinkende Preise reichen die
Sicherheiten nicht mehr aus, Wertpapiere oder Immobilien müssen (häufig
mit
Verlust) verkauft werden. Das Angebot steigt. Die Preise fallen weiter.
Wenn ein Geldgeber seine Kredite durch überbewertete Sicherheiten nur
unzureichend besichert hat, bleibt er auf Verlusten aus geplatzten
Finanzierungen sitzen - man spricht von "faulen Krediten".
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Spekulationsfrist
Nach Ablauf der sogenannten Spekulationsfrist sind
Spekulationsgewinne, das heißt Gewinne aus dem Handel mit (Wiederverkauf
von) Immobilien oder Wertpapieren wie Aktien,
Anleihen und Fondsanteilen, steuerfrei. Innerhalb der Spekulationsfrist
jedoch muß der Anleger die nach Abzug seiner Kosten
verbleibenden Spekulationsgewinne nach seinem persönlichen Einkommenssteuersatz
versteuern.
Die Spekulationsfrist liegt derzeit für Wertpapiere bei 1 Jahr, für
Immobilien bei 10 Jahren.
Steuerfrei sind Gewinne, die jenseits dieser Fristen erzielt werden.
Übrigens : Spekulationsgewinne unterhalb
der Freigrenze von Euro 512,- pro Jahr sind steuerfrei. Bei Gewinnen ab
Euro 512,- pro Jahr muß der gesamte Betrag versteuert werden.
(Unterschied von Freigrenze zu Freibetrag)
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Split
>> siehe Aktiensplit.
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Stammaktien
Standardform der Aktie mit allen Rechten, insbesondere dem Stimmrecht und
dem Recht auf Teilhabe an den (ausgeschütteten) Gewinnen des Unternehmens (Dividende).
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"steuerlich
absetzbar"
Steuerliche Geltendmachung von
beruflich bzw. betrieblich veranlaßten Ausgaben (Kosten).
Die anrechenbaren Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen, wirken somit
einkommens- und letztlich steuermindernd. Nach weiterem Abzug von
Freibeträgen usw. ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Die häufig benutzte Formulierung "von der Steuer absetzen" ist
genaugenommen falsch.
Die Kosten werden nicht von der Steuerschuld, sondern vom Einkommen
abgesetzt (abgezogen). Der Steuerzahler spart also nicht in voller Höhe der
Kosten Steuern, sondern nur anteilig in Höhe seines persönlichen
Steuersatzes, höchstens also in Höhe des Spitzensteuersatzes. Vermeidbare Kosten zu "produzieren" ist also wirtschaftlich und steuerlich unsinnig.
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stocks
englischer Begriff für Aktien.
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Streifbandverwahrung /
Streifbanddepot
Verwahrungsart, in der Wertpapiere in exakter Trennung voneinander
aufbewahrt werden. Dabei werden die aufbewahrten Wertpapiere für jeden Kunden getrennt
gelagert und verwaltet, so daß der Kunde jederzeit exakt seine Wertpapierexemplare
identifizieren und zum Beispiel herausverlangen kann. Diese Verwahrungsart ist für Banken
und Kunden teurer, da es gegenüber der Girosammelverwahrung mehr Verwaltungsaufwand
bedeutet, wenn für den Kunden bestimmte Stücke der Wertpapiere (etwa Aktien mit
bestimmten Seriennummern) gesondert aufgenommen, verwahrt und entnommen werden müssen.
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Stückaktien
Aktien, die nicht mehr
wie bisher mit Nennwert versehen sind, sondern nennwertlos als Stücke /
Anteile am Vermögen der Aktiengesellschaft ausgegeben werden.
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Stundung
Zahlungsaufschub.
Ist ein Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihm der Gläubiger einen
Zahlungsaufschub gewähren, so daß der Schuldner die Zahlungen später als
zum vereinbarten Termin leisten kann.
Schuldner sollten unbedingt so bald wie möglich Kontakt zum Gläubiger
aufnehmen, das Problem schildern und eine Stundung vereinbaren, um Ärger
und Kosten (z.B. für Mahnungen, gerichtliche Geltendmachung usw.) zu
vermeiden. Wichtige "vertrauensbildende Maßnahmen" sind
ständiger Kontakt zum Gläubiger, Einhaltung von Terminen und nach
Möglichkeit Teil- oder Ratenzahlungen. Außerdem sollten spätestens dann
alle sinnvollen Möglichkeiten genutzt werden, Kosten zu sparen, um die fälligen
Zahlungen baldmöglichst leisten zu können und das Auflaufen unnötig hoher
weiterer Verbindlichkeiten zu vermeiden.
Gläubiger zeigen sich durchaus entgegenkommend, wenn sie beim
Schuldner guten Willen und ernsthaftes Bemühen erkennen können. Allerdings
setzt ein solches Entgegenkommen auch voraus, daß konkret die Chance
besteht, daß die offenen Forderungen in einem überschaubaren Zeitraum
beglichen werden, etwa weil der Schuldner selbst Geld erwartet. Für den Gläubiger
hat die Stundung den Vorteil, daß er Kosten und Risiken für die (oft wenig
erfolgversprechende) Durchsetzung seiner Forderungen vermeidet und bei
ehrlichen Schuldnern lediglich etwas länger auf sein Geld zu warten
braucht. Außerdem sollte sich ein Gläubiger gut überlegen, ob er den
ersten (Domino-)Stein werfen sollte: Wird eine Forderung ohne Rücksicht auf
Verluste durchgesetzt, reduziert sich der finanzielle Spielraum des
Schuldners häufig auf Null. Muß z.B. ein Unternehmer seine Betätigung
einstellen, fließt möglicherweise gar kein Geld mehr.
>> Siehe auch Kulanz.
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SWIFT-Code = BIC
Codes der Society For
Worldwide Interbank Financial
Telecommunications.
Internationale Bankleitzahl für den internationalen Zahlungsverkehr.
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