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Überversicherung

Wird bei einer Versicherung (z.B. Hausratversicherung) die Versicherungssumme höher als der Wert des versicherten Risikos (bei Hausratversicherung: Hausrat) gewählt, ist der Versicherungsbeitrag möglicherweise höher als nötig und wird zuweilen von Versicherungskunden in betrügerischer Absicht vereinbart.
>> Siehe auch Unterversicherung.
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Überziehungskredit (Dispositionskredit)

Kreditlinie, die Inhabern laufender Konten (Kontokorrentkonten, Girokonten) eingeräumt wird, um vorübergehend und ohne Formalitäten das Konto über das Guthaben hinaus beanspruchen ("überziehen") zu können. Die Höhe liegt meist bei 2 bis 3 Monatseinkommen. Es entsteht keine Bearbeitungsgebühr, es werden keine besonderen Rückzahlungsmodalitäten (Raten o.ä.) vereinbart. Zinsen werden nur auf den aktuell in Anspruch genommenen Betrag berechnet und dem Konto vierteljährlich mit dem Quartalsabschluß belastet.
>> Siehe auch Dispositionskredit.
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Unfallbericht

Protokoll über einen Verkehrsunfall, dessen Hergang und die Daten der beteiligten Personen und Fahrzeuge.
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Unfallversicherung

Versicherungsvertrag, der durch Unfall entstehende finanzielle Risiken abdeckt. Zu den versicherten Risiken gehören beispielsweise während Heilbehandlung und Rekonvaleszenz entstehender Verdienstausfall (Zahlung von Krankentagegeld), durch Verlust oder Funktionseinschränkung von Gliedmaßen (Invalidität) verschlechterte Erwerbsaussichten, ferner Bergungskosten und der Todesfall.
Für höhere Versicherungssummen im Todesfall sollte eine Lebensversicherung abgeschlossen werden. Für eine Absicherung von Krankheitsrisiken ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt zu empfehlen.
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Unterschrift

>> Siehe Schriftform.
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Unterstützungskasse

Steuerbegünstigte oder steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form von Übernahme der Beiträge für bestimmte Versicherungsverträge, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen werden.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (zum Beispiel ein Unternehmen). Der Arbeitgeber trägt die Kosten und kann diese als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer hat keine Kosten, sondern profitiert über diesen indirekten Weg (bei dem ihn die Firma direkt versichert), indem ihm je nach Gestaltung bis zu 100 % der Zuwendungen des Arbeitgebers zugute kommen. Bei der üblichen Auszahlung von Lohn kommen dagegen von den Aufwendungen des Arbeitgebers nur etwa 40 bis 50 % beim Arbeitnehmer an. Gegenüber der Auszahlung des gleichen Betrages als Barlohn werden somit in erheblichem Umfang Steuern und Abgaben / Lohnnebenkosten gespart.
Dieses Konzept fördert die Motivation der Mitarbeiter und ihre Verbundenheit mit dem Betrieb.
Ein weiterer Vorzug der neuen Unterstützungskasse für den Arbeitgeber :
Scheidet ein Mitarbeiter vor Ablauf einer bestimmten Zeit aus der Firma aus, fließt das gezahlte Geld zurück.

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Unterversicherung

Wird bei einer Versicherung (z.B. Hausratversicherung) die Versicherungssumme niedriger als der Wert des versicherten Risikos (bei Hausratversicherung: Hausrat) gewählt, ist der Versicherungsbeitrag zwar oft niedriger, jedoch erhält man im Schadenfall nur einen entsprechend geringeren Teil seines Schadens ersetzt.
>> Siehe auch Überversicherung.
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