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Überversicherung
Wird bei einer Versicherung
(z.B. Hausratversicherung) die Versicherungssumme höher als der
Wert des versicherten Risikos (bei Hausratversicherung: Hausrat) gewählt,
ist der Versicherungsbeitrag möglicherweise höher als nötig und wird
zuweilen von Versicherungskunden in betrügerischer Absicht vereinbart.
>> Siehe auch Unterversicherung.
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Überziehungskredit (Dispositionskredit)
Kreditlinie, die
Inhabern laufender Konten (Kontokorrentkonten, Girokonten) eingeräumt wird,
um vorübergehend und ohne Formalitäten das Konto über das Guthaben hinaus
beanspruchen ("überziehen") zu können. Die Höhe liegt meist bei
2 bis 3 Monatseinkommen. Es entsteht keine
Bearbeitungsgebühr, es werden keine besonderen Rückzahlungsmodalitäten
(Raten o.ä.) vereinbart. Zinsen werden nur auf den aktuell in Anspruch
genommenen Betrag berechnet und dem Konto vierteljährlich mit dem
Quartalsabschluß belastet.
>> Siehe auch Dispositionskredit.
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Unfallbericht
Protokoll über einen Verkehrsunfall, dessen Hergang und die Daten der
beteiligten Personen und Fahrzeuge.
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Unfallversicherung
Versicherungsvertrag, der durch
Unfall entstehende finanzielle Risiken abdeckt. Zu den versicherten Risiken
gehören beispielsweise während Heilbehandlung und Rekonvaleszenz
entstehender Verdienstausfall (Zahlung von Krankentagegeld), durch Verlust
oder Funktionseinschränkung von Gliedmaßen (Invalidität) verschlechterte
Erwerbsaussichten, ferner Bergungskosten und der Todesfall.
Für höhere Versicherungssummen im Todesfall sollte eine Lebensversicherung
abgeschlossen werden. Für eine Absicherung von Krankheitsrisiken ist eine
Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt zu empfehlen.
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Unterschrift
>> Siehe Schriftform.
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Unterstützungskasse
Steuerbegünstigte oder
steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form von
Übernahme der Beiträge für bestimmte Versicherungsverträge, die vom
Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen werden.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (zum Beispiel ein Unternehmen).
Der Arbeitgeber trägt die Kosten und kann diese als Betriebsausgaben
steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer hat keine Kosten, sondern
profitiert über diesen indirekten Weg (bei dem ihn die Firma direkt
versichert), indem ihm je nach Gestaltung bis zu 100 % der Zuwendungen des
Arbeitgebers zugute kommen. Bei der üblichen Auszahlung von Lohn kommen
dagegen von
den Aufwendungen des Arbeitgebers nur etwa 40 bis 50 % beim Arbeitnehmer an. Gegenüber der Auszahlung des gleichen Betrages als Barlohn werden somit
in erheblichem Umfang Steuern und Abgaben / Lohnnebenkosten gespart.
Dieses Konzept fördert die Motivation der Mitarbeiter und ihre
Verbundenheit mit dem Betrieb.
Ein weiterer Vorzug der neuen
Unterstützungskasse für den Arbeitgeber :
Scheidet ein Mitarbeiter vor Ablauf einer bestimmten Zeit aus der Firma aus,
fließt das gezahlte Geld zurück.
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Unterversicherung
Wird bei einer Versicherung
(z.B. Hausratversicherung) die Versicherungssumme niedriger als der
Wert des versicherten Risikos (bei Hausratversicherung: Hausrat) gewählt,
ist der Versicherungsbeitrag zwar oft niedriger, jedoch erhält man im
Schadenfall nur einen entsprechend geringeren Teil seines Schadens ersetzt.
>> Siehe auch Überversicherung.
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