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Verbindlichkeiten

(Zahlungs-)Verpflichtungen.
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Verkehrsopferhilfe ( www.Verkehrsopferhilfe.de )

Eingetragener Verein, der als Entschädigungsfonds der deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer fungiert. Die Verkehrsopferhilfe sorgt u.a. für eine Entschädigung der Opfer von Kraftfahrzeug-Verkehrsunfällen gemäß §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgesetz, indem Schäden aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen reguliert werden, für die kein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer direkt einsteht. Eine Entschädigung von Geschädigten erfolgt in der Regel dann, wenn Unfallverursacher nicht ermittelt werden können (bei Unfallflucht / Fahrerflucht jedoch keine Entschädigung von Sachschäden an Fahrzeugen), das verursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht kraftfahrzeughaftpflichtversichert war, der Schaden vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurde oder wenn ein deutscher Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer zahlungsunfähig wird.
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Verkehrsrechtsschutz

Rechtsschutzversicherung, die die speziellen finanziellen Risiken von Streitigkeiten aus dem Bereich Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und sonstiger Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug abdeckt. Wegen ihres darauf beschränkten Versicherungsschutzes ist sie deutlich preiswerter als eine umfassendere Rechtsschutzversicherung.
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Verschulden

Ob jemand für einen Schaden aufkommen muß (haftet), hängt in aller Regel vom Verschulden ab (Ausnahme : "Gefährdungshaftung" = vom Verschulden unabhängige Haftung beim Betreiben von Gefahrenquellen, z.B. Kraftfahrzeugen).
Das Verschulden bezeichnet die Verantwortlichkeit des Verursachers / Schädigers für sein Handeln (oder zuweilen das Unterlassen von Handeln, zu dem man verpflichtet gewesen wäre, bspw. bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch fehlende Absicherung von Gefahrenquellen).
Verschulden gibt es in verschiedenen Formen :
- Leichte Fahrlässigkeit :
  Leichte Verletzung von Sorgfaltspflichten, d.h. der Schaden entsteht durch ein einfaches "Versehen".
  (Das kann jedem mal passieren.)
- Grobe Fahrlässigkeit :
  Grobe Verletzung der gebotenen Sorgfalt, d.h. der Schaden entsteht durch erheblich nachteiliges Abweichen von Verhaltensnormen.
  Beispiel : Fahrer sucht während der Fahrt nach heruntergefallenen Gegenständen.
- Vorsatz :
  Der Schaden wurde wissentlich und willentlich (also absichtlich) herbeigeführt.
  In diesem Fall haftet keine Versicherung.
  Sollte der Versicherer den Schaden zunächst ersetzen (v.a. bei Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung), hat der Verursacher den Schaden seinem Versicherer zu ersetzen (siehe Regreß).
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Versicherer

Versicherungsunternehmen = Unternehmen, das Versicherungen anbietet.
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Versicherung

Versicherungsvertrag.
Meist werden (etwas mißverständlich) auch die Unternehmen, die Versicherungen anbieten, so bezeichnet.
Daß die Begriffe "Versicherung" und "Versicherer" zuweilen etwas ganz Unterschiedliches bezeichnen können, ist gut an den Begriffen "Direktversicherer" und "Direktversicherung" zu erkennen.
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Versicherungsschein

Urkunde, die den Inhalt eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages wiedergibt. Der Versicherungsschein ist ein wichtiges Dokument, das gut aufbewahrt werden sollte, da er das Bestehen und den Umfang des Versicherungsschutzes belegt und sonstige Vereinbarungen enthält.
Wichtig :
Erst wenn Ihr Versicherungsantrag vom Versicherer angenommen und ein Versicherungsschein ausgestellt wurde, ist ein Versicherungsvertrag zustandegekommen und Sie sind versichert. Stellen Sie deshalb sicher, daß Sie umgehend den Versicherungsschein erhalten oder bei Ablehnung Ihres Antrages anderweitig die gewünschte Versicherung abschließen.
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Vertragsverlängerung

Verlängerung der ursprünglich festen Laufzeit eines nur auf Zeit angelegten, befristeten Vertrages.
Während eine Vertragsverlängerung bei zeitlich befristeten Verträgen durchaus üblich ist, wird dieser Begriff insbesondere bei Telekommunikationsverträgen als Marketing-Trick zur Verkaufsförderung verwendet. Dabei wird bewußt der entscheidende Unterschied zwischen einer befristeten Laufzeit (mit Einstellung der Lieferungen zum Vertragsende) und einer bloßen Mindestlaufzeit des Vertrages verwischt. So steht angeblich bei Handyverträgen nach 2 Jahren eine Vertragsverlängerung an, die dem Kunden durch ein über hohe Tarife subventioniertes, vergünstigtes Gerät schmackhaft gemacht wird. De facto wird ein neuer Vertrag mit einer neuen Mindestlaufzeit abgerechnet, obwohl der alte Vertrag sonst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kurzfristig und flexibel kündbar gewesen wäre, um etwa zu günstigeren Tarifen oder Anbietern zu wechseln. Im Ergebnis zahlt der Kunde einen unnötig teuren Tarif, um ein neues Mobiltelefon zu subventionieren, das er im Zweifel gar nicht braucht und das er verkauft, um die Kosten des teuren Tarifes zu relativieren. Alternative Tarife und Anbieter arbeiten dagegen mit kürzeren Mindestvertragslaufzeiten und sind günstiger, weil sie auf die Quersubventionierung von Mobiltelefonen verzichten.
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Vertrauen

Wesentliche Voraussetzung für ein funktionsfähiges menschliches Zusammenleben.
Wirtschaftlich führt mangelndes Vertrauen häufig zum Versagen prinzipiell funktionsfähiger Mechanismen und Systeme. So führt in Kriegs- und Krisenzeiten mangelndes Vertrauen in die Erhältlichkeit bestimmter Güter (Erwartung von Knappheit) zu Großeinkäufen ("Hamsterkäufen") und Hortung - ein archaisches, teils instinktives Verhalten, auf das weder Produktions-, noch Transport-, noch Lagerkapazitäten ausgelegt sind. Die Folge ist eine tatsächliche Knappheit (siehe auch >> selffulfilling prophecy). Dieses tatsächliche oder vermeintliche Marktversagen wird dann durch politische Maßnahmen (Zwangsbewirtschaftung, Rationierung, Preisvorschriften) versucht zu korrigieren.
Zur Bedeutung von Vertrauen siehe auch >> Kredit.
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Vorzugsaktien

Aktien, die mit besonderen Vorzügen, in der Regel dem Anspruch auf Zahlung einer höheren Dividende ausgestattet wurden. Diese Vorteil wird jedoch in der Regel mit der Einschränkung von Aktionärsrechten, insbesondere dem Stimm- also dem Mitspracherecht erkauft. Aus diesem Grund werden Vorzugsaktien an der Börse in der Regel mit deutlich niedrigeren Kursen als die stimmberechtigten Stammaktien notiert. Dies kann jedoch auch anders aussehen, wenn ein Unternehmen mit seinen Vorzugsaktien in einem wichtigen Index vertreten ist, da insbesondere institutionelle Anleger wie Fondsgesellschaften vorzugsweise Index-Aktien kaufen, wodurch Nachfrage und Kurse steigen.
Viele Unternehmen wandeln ihre Vorzugsaktien in Stammaktien um, da Vorzugaktien im Ausland nicht üblich sind. Es ergeben sich bessere Chancen für die Entwicklung des Aktienkurses, wenn die Aktien des Unternehmens auch an ausländischen Börsen gehandelt werden und bei ausländischen Investoren auf größeres Interesse stoßen.
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Das Lexikon wird ergänzt.
Vorschläge für Verbesserungen und Ergänzungen sind willkommen.
 

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