Z
Zahlungsweise
Bei vielen Vertragsarten – z.B. bei Versicherungsverträgen
– hat der Kunde die Wahl zwischen
verschiedenen Abrechnungszeiträumen. So können die Beiträge für eine
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beispielsweise 1x im Jahr (jährlich),
2x im Jahr (halbjährlich) oder 4x im Jahr (vierteljährlich) gezahlt
werden. Da in diesem Fall die übliche Zahlungsweise jährlich ist,
werden für Teilzahlungen in kürzeren Abständen Aufschläge erhoben :
– bei halbjährlicher Zahlungsweise Aufschlag 3 % des Jahresbeitrages
– bei vierteljährlicher Zahlungsweise Aufschlag 5 % des Jahresbeitrages
Zu beachten ist, daß der für Teilzahlungsaufschläge genannte
Prozentsatz nicht der Zinssatz ist. Die Verzinsung (das Entgelt für die
zeitweise Überlassung von Geld) ist höher, als diese Prozentsätze
vermuten lassen.
Beispiel: Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der halbe Beitrag
ohnehin sofort zu zahlen und der restliche halbe Beitrag bereits in einem
halben Jahr. Die Verzinsung der aufgeschobenen 2. Rate beträgt damit 12 %
p.a.
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Zins
Entgelt für das
Zur-Verfügung-Stellen von Kapital. Angegeben in Prozent % (der Anlage- bzw.
Kreditsumme) pro Jahr (p.a. – per annum). Die etwas altertümlich anmutende Formulierung "vom Hundert"
bedeutet dasselbe.
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Zinsabschlagsteuer /
Zinsbesteuerung
Besteuerung von Kapitalerträgen, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt
wurde oder der durch den erteilten Freistellungsauftrag freigestellte Betrag wegen
höherer Erträge nicht ausreicht. Die Steuer wird mit der Steuererklärung erstattet,
wenn die Kapitalerträge insgesamt nicht über dem Sparerfreibetrag liegen.
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Zinsdarlehen
Darlehen (Kredit), bei dem während der
Laufzeit des Vertrages nur die Zinsen gezahlt werden. Die Tilgung
erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Die Zinsbelastung bleibt während der gesamten Laufzeit (bzw. im Zeitraum
der vereinbarten Zinsbindung) gleich, da ohne Tilgung der Darlehensbetrag
in voller Höhe offen bleibt und auf die volle Höhe Zinsen fällig
werden.
Diese Darlehensform ist mit einem höheren Risiko verbunden, da zum
Vertragsablauf der gesamte Betrag in einer Summe zur Verfügung stehen
muß.
>> Siehe auch Abzahlungsdarlehen und Annuitätendarlehen.
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Zinseszins
Zins auf den Zins. Läßt der
Anleger nach Gutschrift der Zinsen diese auf dem Konto, werden diese mit
verzinst. Nur durch die Ansammlung der gutgeschriebenen Zinsen wächst das
Guthaben überhaupt und durch die Mitverzinsung der Zinseinnahmen wächst das
Guthaben im Laufe der Jahre um so schneller (Zinseszins-Effekt). Der
Zinseszinseffekt ist besonders stark ausgeprägt, je länger die Anlagedauer ist,
je höher der Zinssatz ist und je kürzer die
Zeitabstände sind, in denen die Zinsen gutgeschrieben werden, z.B.
monatlich bei Tagesgeld und Termingeld, jährlich bei Sparbuch.
>> Siehe auch Thesaurierung.
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Zustimmung
ausdrückliches oder stillschweigendes
Einverständnis (siehe auch Einwilligung und
Genehmigung)
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