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Z

Zahlungsweise

Bei vielen Vertragsarten – z.B. bei Versicherungsverträgen – hat der Kunde die Wahl zwischen verschiedenen Abrechnungszeiträumen. So können die Beiträge für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beispielsweise 1x im Jahr (jährlich), 2x im Jahr (halbjährlich) oder 4x im Jahr (vierteljährlich) gezahlt werden. Da in diesem Fall die übliche Zahlungsweise jährlich ist, werden für Teilzahlungen in kürzeren Abständen Aufschläge erhoben :
– bei halbjährlicher Zahlungsweise Aufschlag 3 % des Jahresbeitrages
– bei vierteljährlicher Zahlungsweise Aufschlag 5 % des Jahresbeitrages
Zu beachten ist, daß der für Teilzahlungsaufschläge genannte Prozentsatz nicht der Zinssatz ist. Die Verzinsung (das Entgelt für die zeitweise Überlassung von Geld) ist höher, als diese Prozentsätze vermuten lassen.
Beispiel: Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der halbe Beitrag ohnehin sofort zu zahlen und der restliche halbe Beitrag bereits in einem halben Jahr. Die Verzinsung der aufgeschobenen 2. Rate beträgt damit 12 % p.a.
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Zins

Entgelt für das Zur-Verfügung-Stellen von Kapital. Angegeben in Prozent % (der Anlage- bzw. Kreditsumme) pro Jahr (p.a. – per annum). Die etwas altertümlich anmutende Formulierung "vom Hundert" bedeutet dasselbe.
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Zinsabschlagsteuer / Zinsbesteuerung

Besteuerung von Kapitalerträgen, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder der durch den erteilten Freistellungsauftrag freigestellte Betrag wegen höherer Erträge nicht ausreicht. Die Steuer wird mit der Steuererklärung erstattet, wenn die Kapitalerträge insgesamt nicht über dem Sparerfreibetrag liegen.
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Zinsdarlehen

Darlehen (Kredit), bei dem während der Laufzeit des Vertrages nur die Zinsen gezahlt werden. Die Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Die Zinsbelastung bleibt während der gesamten Laufzeit (bzw. im Zeitraum der vereinbarten Zinsbindung) gleich, da ohne Tilgung der Darlehensbetrag in voller Höhe offen bleibt und auf die volle Höhe Zinsen fällig werden.
Diese Darlehensform ist mit einem höheren Risiko verbunden, da zum Vertragsablauf der gesamte Betrag in einer Summe zur Verfügung stehen muß.
>> Siehe auch Abzahlungsdarlehen und Annuitätendarlehen.
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Zinseszins

Zins auf den Zins. Läßt der Anleger nach Gutschrift der Zinsen diese auf dem Konto, werden diese mit verzinst. Nur durch die Ansammlung der gutgeschriebenen Zinsen wächst das Guthaben überhaupt und durch die Mitverzinsung der Zinseinnahmen wächst das Guthaben im Laufe der Jahre um so schneller (Zinseszins-Effekt). Der Zinseszinseffekt ist besonders stark ausgeprägt, je länger die Anlagedauer ist, je höher der Zinssatz ist und je kürzer die Zeitabstände sind, in denen die Zinsen gutgeschrieben werden, z.B. monatlich bei Tagesgeld und Termingeld, jährlich bei Sparbuch.
>> Siehe auch Thesaurierung.
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Zustimmung

ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis (siehe auch Einwilligung und Genehmigung)
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