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Economy
Site ® Lexikon
Geld & Finanzen
A
Abgeltungssteuer
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Abschlag
Teil eines Gesamtbetrages.
Zahlung nur eines Teilbetrages ("Zahlung eines Abschlages"),
z.B. Raten-Vorauszahlung voraussichtlicher Kosten, oder
Zahlung des Gesamtbetrages unter Abzug eines Teilbetrages ("Zahlung
mit Abschlag" bzw. "Abschlag auf den Preis"), z.B.
Preisnachlaß wegen Mängeln oder als Mengenrabatt.
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Abschreibung
Steuerliche Verbuchung der Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern. Die
wichtigsten Abschreibungsarten sind die für geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG, Abschreibung sofort + voll), die Abschreibung
über den Nutzungszeitraum (Absetzung für Abnutzung, AfA nach amtlichen
AfA-Tabellen) und die außerordentliche Abschreibung etwa bei Totalverlust
/ Zerstörung von Wirtschaftsgütern.
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Abzahlungsdarlehen
Darlehen (Kredit) mit gleichbleibender
Tilgungsquote (gleichbleibender Anteil an den Raten) und sinkender
Ratenhöhe.
Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung (Rückzahlung des
Darlehens/Kredits). Mit zunehmender Tilgung nimmt der offene, noch
zurückzuzahlende Darlehensbetrag ab. Für den verbleibenden
Darlehensbetrag müssen immer weniger Zinsen gezahlt werden. Der Anteil
der Zinszahlungen wird kleiner. Dadurch reduziert sich auch die Höhe der
Rate. Da die geringeren Zinsaufwendungen bei dieser Darlehensform keine
(absolute) Erhöhung des Tilgungsanteils der Rate bewirken, dauert die
Tilgung des Darlehens / Kredits länger als beim Annuitätendarlehen.
>> Siehe auch Annuitätendarlehen und Zinsdarlehen.
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Agio
Aufgeld.
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Aktie
Das von den Eigentümern einer
Aktiengesellschaft eingebrachte Grundkapital ist in Anteile aufgegliedert, die in
Urkunden, den Aktien, verbrieft sind.
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Aktienfonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von
einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Aktien investiert
wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften.
Aktienfonds können je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements
beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds, internationale Fonds oder Branchenfonds
betrieben werden.
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Aktiengesellschaft
Unternehmen können in der
Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt werden. Die Aktiengesellschaft ist eine
juristische Person des bürgerlichen Rechts, die von natürlichen Personen zur Verfolgung
eines gemeinsamen Zweckes gegründet wurde. Für die Verbindlichkeiten der AG haftet nur
diese mit ihrem Kapital, insbesondere ihrem von den Anteilseignern eingebrachten
Grundkapital.
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Aktiensplit
Aktiengesellschaften gewinnen
(wenn Sie erfolgreich wirtschaften) langfristig an Wert - zum Beispiel dadurch, daß Gewinne nicht vollständig
ausgeschüttet werden, sondern zum Teil wieder in das Unternehmen und seine Produkte
investiert werden. Der Wert des Unternehmens steigt und meist auch der Kurs, also der
Preis seiner Aktien. Um die Aktien bei hohen Kursen für den Anleger wieder attraktiver zu
machen, werden sie optisch verbilligt, indem eine Aktie in mehrere Aktien aufgeteilt
(gesplittet = aufgespalten) wird. Der Aktionär hält dann mehr Aktien zu einem
entsprechend geringeren Wert. Da die verkleinerten Anteile die Aktien scheinbar billiger
machen, sollen die Nachfrage und damit der Aktienkurs steigen. Diesem Effekt
wirken allerdings Vergleichsmaßstäbe entgegen wie das >>
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV).
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Aktionär
Anteilseigner einer
Aktiengesellschaft, Miteigentümer des Unternehmens.
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Anleihen
Festverzinsliche Wertpapiere (auch Renten genannt), die von Unternehmen, der
öffentlichen Hand (Bund, Ländern, Gemeinden) oder anderen Staaten herausgegeben werden.
Der Anleger zahlt für das Papier einen Betrag, den er nach Ablauf der Laufzeit mit den
vereinbarten Zinsen zurückerhalten soll. Wenn das Wertpapier an der Börse gehandelt
wird, kann sein Kurs durch Veränderungen des Zinsniveaus steigen oder fallen. Fällt etwa
der marktübliche Zinssatz, sind die Anleger bereit, für Anleihen mit einem höheren
Zinssatz mehr Geld auszugeben - der Kurs steigt. Bei steigenden Zinsen haben die Anleger
andere, lohnendere Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen - die Nachfrage läßt nach und der
Kurs fällt. Bei Anlage in Fremdwährungs-Anleihen kommt noch das Wechselkursrisiko hinzu.
Zudem stellt sich immer die Frage, ob der Emittent zum Rückzahlungstermin zur
Rückzahlung zahlungswillig und zahlungsfähig ist.
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Annuitätendarlehen
Darlehen (Kredit) mit jährlich
gleichbleibender Ratenhöhe.
Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung (Rückzahlung
des Darlehens/Kredits). Mit zunehmender Tilgung nimmt der offene, noch
zurückzuzahlende Darlehensbetrag ab. Für den verbleibenden
Darlehensbetrag müssen immer weniger Zinsen gezahlt werden. Bei
gleichbleibender Ratenhöhe wird also der Anteil der Zinszahlungen
kleiner und der Anteil der Tilgungszahlungen größer. Während der
Vertragslaufzeit erfolgt also die Tilgung immer schneller.
>> Siehe auch Abzahlungsdarlehen und Zinsdarlehen.
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Arbitrage
Nutzung von Preisdifferenzen zur gleichen Zeit an unterschiedlichen Orten.
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Aufgeld
siehe Agio.
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Ausfallbürgschaft
Bürgschaft
(Verpflichtungserklärung), nach der sich ein Bürge bereiterklärt, für
den Ausfall von Forderungen (Ansprüchen auf Geldzahlung) aufzukommen.
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Ausgabeaufschlag
Betrag, den
Kapitalanlagegesellschaften beim Erwerb von Anteilen an einem
Investmentfonds erheben, um Vertriebskosten (z.B. Werbung, Provisionen,
Informationsmaterial) zu decken und
Gewinne zu erzielen.
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Auslandsreise-Krankenversicherung
Bei Unfall oder Krankheit im Ausland können die Behandlungskosten enorme Höhen
erreichen. Auch wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Land ein
Sozialversicherungsabkommen besteht, kommt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nicht
immer für alle
Behandlungskosten auf. Deshalb sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung
abgeschlossen werden. Der weltweite Auslandskrankenschutz stellt für wenig
Geld den gesetzlich Versicherten einem Privatversicherten gleich.
Auch in Deutschland Privat-Krankenversicherte können Ihren
Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. Bedenken Sie, daß der Vertrag
nicht für Auslandsaufenthalte größerer oder unbegrenzter Länge (wie z.B. Studium im
Ausland) gedacht ist, sondern für solche Fälle der Versicherungsschutz
erweitert werden muß.
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B
Baisse
Anhaltende Abwärtsentwicklung der Börsenkurse.
Wegen rückläufiger Kurse schwindet das Vertrauen der Anleger, an der
Börse Geld durch Kursgewinne verdienen zu können. Neue Käufer fehlen und
die Nachfrage nimmt ab. Wertpapiere werden in Erwartung (weiter) fallender
Kurse verkauft und das Angebot nimmt zu. Die Kurse fallen immer weiter.
"Die Baisse nährt die Baisse."
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Baukredit /
Baufinanzierung
Darlehen zur Finanzierung von Kauf, Bau, Umbau, Ausbau und/oder Sanierung
von Immobilien.
Das Darlehen kann also für Bauleistungen
aller Art in Anspruch genommen werden.
Kaum bekannt ist, daß neben Banken auch Versicherungsgesellschaften günstige
Baukredite vergeben.
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Beleihungswert
Maximalwert für ein
Darlehen, dessen Höhe von Wert und Qualität der geleisteten
Sicherheiten abhängt. Da der Darlehensgeber (z.B. eine Bank oder
Versicherung) davon ausgehen muß, daß im Fall der Zahlungsunfähigkeit des
Schuldners die Sicherheit verwertet werden muß und beim Verkauf weniger
erlöst werden kann, als bei der Anschaffung bezahlt wurde, liegt der
Beleihungswert stets deutlich unter dem Zeitwert der Sicherheit.
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Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Versicherung, die das
finanzielle Risiko von Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit absichert.
In der jüngeren Vergangenheit haben rund 200.000 Menschen pro Jahr eine
gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten – auch
viele jüngere Menschen. Bemerkenswert : Die Hauptursache für den Eintritt
einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind nicht etwa Unfälle, sondern
Erkrankungen ! Ohne private Vorsorge kann eine äußerst schwierige finanzielle Situation
entstehen, da die gesetzlichen Leistungen erheblich reduziert wurden.
Seit dem 1. Januar 2001 gelten neue Bedingungen für die
gesetzliche Berufsunfähigkeitsvorsorge.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bringt die Änderung
auf den Punkt: "Bei der abgestuften Rente wegen Erwerbsminderung
kommt es nicht mehr auf den erreichten beruflichen Status an. Einziges
Kriterium ist die Zeit, die täglich noch gearbeitet werden kann – egal
in welchem Beruf ". Private Vorsorge ist also unerläßlich.
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Betriebs-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung,
die die finanziellen Folgen von Schäden trägt, für die der Inhaber eines
Betriebes, Gewerbes o.ä. haftet, zum Beispiel bei Verletzungen eines Kunden
beim Sturz auf einer unsicheren Treppe oder beim Ausrutscher auf der
berühmten Bananenschale.
Die Versicherung steht für Schäden ein, die durch Ihr Unternehmen verursacht wurden, zum Beispiel :
- Schäden durch Angestellte bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
- Schäden bei Einsatz von Arbeitsmaschinen
- Unfallschäden von Kunden/Besuchern
- Umweltschäden (Lagerung von giftigen Stoffen) usw.
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BIC = SWIFT-Code
Bank Identifier
Code. Internationale Bankleitzahl für den
internationalen Zahlungsverkehr.
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Bonität
Aussage über den Ruf
und die Zahlungsfähigkeit (Solvenz) eines Schuldners (Person, Unternehmen, Staat).
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Börse
Handelsplatz für Wertpapiere,
Rohstoffe und Devisen.
Die bedeutendsten Börsen der Welt befinden sich in New York (Wallstreet),
London, Tokio und Frankfurt/Main.
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Break Even
Englisch für Gewinnschwelle.
Zeitpunkt, an dem die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.
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C
Cash
(Bar-)Geld.
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D
Dachfonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von
einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Anteile
anderer Fonds investiert
wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften.
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Darlehen
Vertrag, nach dem der Darlehensgeber
dem Darlehensnehmer gegen Entgelt (Zinsen) für eine bestimmte Zeit
Kapital (Geld) zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer ist
verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten (durch deren Verwertung im
Notfall die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt werden können)
beizubringen, die vereinbarten Entgelte (Zinsen) zu zahlen und entsprechend
der vertraglichen Vereinbarung die Darlehenssumme zu tilgen
(zurückzuzahlen).
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Dauerauftrag
Auftrag an ein Kreditinstitut, zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen
Zahlungen in immer gleicher Höhe an immer gleiche Empfänger zu leisten. Üblich und
bewährt sind Daueraufträge etwa für Zahlungen von Miete, Versicherungsbeiträgen und
Ratenzahlungen. Der Kunde muß ein gewisses Entgelt für diese Dienstleistung entrichten,
spart jedoch Arbeit und Zeit sowie beispielsweise Mahnkosten und
Verzugszinsen bei versäumten Zahlungen.
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DAX ®
Deutscher Aktienindex. Er setzt sich
aus den 30 nach ihrer Börsenkapitalisierung (Börsenwert) größten deutschen
Aktiengesellschaften zusammen und läßt gewisse Rückschlüsse auf die Verfassung und
Tendenz des Aktienmarktes zu.
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Defizit
Fehlbetrag, Minus, Verlust,
Einbuße.
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Deflation
Preisrückgang in einer Phase
wirtschaftlicher Stagnation oder Rezession. Überangebot von Waren und
Dienstleistungen ("Käufermarkt"). Die Nachfrager (Verbraucher,
Unternehmen, Öffentliche Hand) können für ihr Geld mehr und/oder bessere
Waren und Dienstleistungen kaufen. Da die Gewinnspanne der Anbieter sinkt,
sinkt deren Anreiz und steigt deren Risiko. Das Angebot (bei Waren die
Produktion) wird zurückgefahren, es entstehen Überkapazitäten, die zur
Kostensenkung durch Kurzarbeit, Fabrikschließungen und Entlassungen
abgebaut werden.
Wegen verringerter Kaufkraft sinkt die Nachfrage. Der Effekt verstärkt sich durch Marktsättigung
sowie durch
Konsumzurückhaltung ("Nachfragestau") wegen Erwartung weiterer
Preissenkungen, wegen wirtschaftlicher Unsicherheit über Wirtschaftslage
und Arbeitsplatzsicherheit (Sparneigung steigt).
Durch sinkende Produktion und sinkendes Angebot tritt schließlich eine
Konsolidierung ein; Angebot und Nachfrage nähern sich wieder an. Die Preise stabilisieren sich und steigen wieder. Damit
steigt der Anreiz für Anbieter, die Produktion wird erhöht,
Arbeitskräfte eingestellt, die so wieder mehr Geld und Vertrauen für
Konsum haben. "Die Wirtschaft / Konjunktur springt an."
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Depot
"Konto" für Wertpapiere, über das die Wertpapiere verwaltet
werden.
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Direktbanken
Kreditinstitute, die keine Filialen
unterhalten, sondern nur an ihrem Geschäftssitz tätig sind. Kontakt mit den Kunden
findet nur per Post, Telefon, Telefax, eMail und Internet statt. Der Kunde muß also auf
persönliche Betreuung und Beratung verzichten. Die durch die entfallende Infrastruktur
gesparten Kosten werden teilweise an die Kunden in Form niedrigerer Preise und Provisionen
sowie höherer Guthabenzinsen weitergegeben. Direktbanken sind oft Tochterunternehmen
großer Filialbanken, die auch in diesem Marktsegment (aber nicht unbedingt unter ihrem
eigenen Namen) vertreten sein wollen. Beispiele : Deutsche Bank - Bank 24, Commerzbank -
Comdirect Bank, Dresdner Bank - Advance Bank.
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Direktversicherer
(= Versicherungsunternehmen)
Versicherer, die keinen
Außendienst unterhalten, sondern nur an ihrem Geschäftssitz tätig sind. Kontakt mit den Kunden
findet nur per Post, Telefon, Telefax, eMail und Internet statt. Der Kunde muß also auf
persönliche Betreuung und Beratung verzichten. Die durch die entfallende Infrastruktur
gesparten Kosten werden teilweise an die Kunden in Form niedrigerer Preise und Provisionen
sowie höherer Guthabenzinsen weitergegeben.
Problematisch ist jedoch, ob der Kunde ohne diese persönliche und
individuelle Beratung genau den maßgeschneiderten Versicherungsschutz
erhält, den er benötigt. Auch die kompliziertere Abwicklung von
Verträgen und im Schadenfall ist nicht jedermanns Sache.
Außerdem ist fraglich, ob die Gesellschaften auch die dem Kunden in
Aussicht gestellten Renditen erwirtschaften können. Zwar kann sich der
Kunde auf die Zahlung der garantierten (also fest vertraglich
vereinbarten) Erträge beispielsweise bei Lebensversicherungen und
privaten Rentenversicherungen in der Regel verlassen. Dies gilt jedoch nicht für die
(bei Vertragsschluß in Aussicht gestellten, aber eben nicht garantierten)
Überschußbeteiligungen, die die Rendite erst richtig interessant machen.
Bei manchen Anbietern können geringe Bewertungsreserven, die zu Senkungen
der Überschußbeteiligungen führen können, die Rendite verhageln, denn
: Wer weniger Versicherungsbeiträge einnimmt, kann auch weniger Reserven
bilden und kann nur mit weniger Geld wirtschaften.
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Direktversicherung
(= direkter Versicherungsvertrag)
Nicht zu verwechseln mit
Direktversicherer (einem Anbieter ohne Außendienst).
Direktversicherung ist
der direkte Abschluß von Versicherungsverträgen durch ein Unternehmen
zugunsten von Geschäftsführer oder Arbeitnehmern (Arbeitern,
Angestellten).
Vertragspartner des Versicherers ist das Unternehmen. Die
Versicherungsbeiträge einer Direktversicherung werden vom Unternehmen als
Versicherungsnehmer bezahlt.
>> Details siehe Firmendirektversicherung.
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Diskont(zins)satz
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Discountbroker (Online
Broker)
Direktbanken, die sich auf
Dienstleistungen zum Wertpapierhandel spezialisiert haben. Anleger können
über Discountbroker z.B. Wertpapiere kaufen, deponieren, verkaufen,
übertragen usw.
Wie bei anderen Direktbanken und Direktversicherern findet Kontakt mit den Kunden nur per Post, Telefon, Telefax, eMail und Internet statt. Der Kunde muß also auf
persönliche Betreuung und Beratung verzichten. Die durch die entfallende Infrastruktur
gesparten Kosten werden teilweise an die Kunden in Form niedrigerer Preise und Provisionen
sowie höherer Guthabenzinsen weitergegeben.
Bekannte Anbieter sind z.B. Consors, Comdirect Bank, Advance Bank und
maxblue.
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Dispositionskredit
(auch "Überziehungskredit")
Kreditlinie, die
Inhabern laufender Konten (Kontokorrentkonten, Girokonten) eingeräumt wird,
um vorübergehend und ohne Formalitäten das Konto über das Guthaben hinaus
beanspruchen ("überziehen") zu können. Die Höhe liegt meist bei
2 bis 3 Monatseinkommen. Es entsteht keine
Bearbeitungsgebühr, es werden keine besonderen Rückzahlungsmodalitäten
(Raten o.ä.) vereinbart. Zinsen werden nur auf den aktuell in Anspruch
genommenen Betrag berechnet und dem Konto vierteljährlich mit dem
Quartalsabschluß belastet.
Keine falsche Scheu vor einem Überziehungskredit. Wenn Sie kreditwürdig
sind, räumt Ihnen die Bank gern eine Kreditlinie ein, einen Betrag, über
den Sie bei Bedarf jederzeit verfügen können.
Diese ist völlig unbedenklich und für den Kunden ohne Verpflichtungen
verbunden, denn aus der Kreditlinie (Vertrauensbeweis bei Kreditwürdigkeit)
wird erst ein Kredit, wenn Sie ihn tatsächlich in Anspruch nehmen. Trotz
relativ hoher Zinssätze kann eine vorübergehende Inanspruchnahme des
"Dispo" sinnvoll sein, etwa zur Vermeidung teurer
Rücklastschriften bei Überschneidung von Ausgaben und Einnahmen, bei
Notfallreparatur des Autos im Urlaub oder beim Einkauf von Sonderangeboten
kurz vor dem Eintreffen von Zahlungseingängen.
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Dividende
Gewinnanteil, der dem
Aktionär (Miteigentümer) einer Aktiengesellschaft ausgezahlt wird.
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Dollar
In vielen Staaten
gängige Bezeichnung für die dortige Währung.
Nicht unbedingt gleichzusetzen mit der bekanntesten Dollarwährung, dem US-Dollar
(US$) der USA, der wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung auch als
"Leitwährung" angesehen wird.
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Doppelkarte
Bestätigung eines Versicherers, daß für das betreffende Fahrzeug der
gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz durch einen
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag besteht ("vorläufige
Deckungszusage"). Bei der früher üblichen Doppelkarte verblieb eine Karte bei der
Zulassungsstelle, die andere Karte wurde von der Zulassungsstelle zur Bestätigung
dem Versicherer übersandt. Heute wird nur noch eine Karte für den
Versicherer benötigt, denn das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wird nun von der
Zulassungsstelle elektronisch informiert.
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Dow Jones
®
Wichtigster US-amerikanischer
Aktienindex. Er setzt sich aus den 30 nach ihrer Börsenkapitalisierung (Börsenwert)
größten US-amerikanischen Aktiengesellschaften zusammen und läßt gewisse
Rückschlüsse auf die Verfassung und Tendenz des US-Aktienmarktes zu.
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Durchschlag
>> Siehe Schriftform.
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E
Effektive Stücke
"Echte" Exemplare einer Aktienurkunde. Aktien in effektiven
Stücken werden zunehmend von der Globalurkunde verdrängt.
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Effektivzins / Effektiver Jahreszins
"Echte" Zinseinnahmen (bei
Geldanlagen) bzw. Zinsaufwendungen (bei Darlehen, Kredit) unter Einbeziehung
sonstiger Faktoren wie Zinseszins und Kosten.
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Einwilligung
vorherige Zustimmung
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Elektronikversicherung
Versicherung, die für Schäden an teuren
Elektronik-Geräten wie etwa Computern und Telefonanlagen aufkommt.
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Emission
Ausgabe von Wertpapieren.
Der Herausgeber von Wertpapieren wird als Emittent oder Emissionär
bezeichnet. Er ist Schuldner der Forderungen, die in den Wertpapieren verbrieft sind.
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F
Festgeld
Anlageform. Ein Kreditinstitut
(Bank oder Sparkasse) nimmt bei Kunden bzw. Anlegern einen Kredit auf, der mit einer Kündigungsfrist von beispielsweise 1 bis 5 Jahren kündbar
ist. Der Anleger kann jederzeit kündigen (auch gleich bei Abschluß des
Vertrages) oder auch von vornherein eine bestimmte Laufzeit des Vertrages
(ohne automatische Verlängerung) vereinbaren und erhält den Betrag nach Ablauf der
vereinbarten Frist zurück.
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FID
siehe Firmendirektversicherung.
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Fiktive Abrechnung
Ebenso wie bei anderen
Schadensarten hat der Geschädigte auch bei
Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden die Möglichkeit einer sog. fiktiven
Abrechnung. Schadensersatz wird wie üblich aufgrund der nachgewiesenen
Schadenshöhe gezahlt, allerdings wird der Nachweis nicht durch eine
Reparaturrechnung, sondern lediglich durch einen Kostenvoranschlag oder ein
Gutachten geführt.
Der Geschädigte ist berechtigt, mit seiner geschädigten Sache beliebig zu
verfahren, z.B. die Sache unrepariert weiterzubenutzen und den erhaltenen
Schadensersatz beliebig zu verwenden (z.B. als Rücklage für die
Anschaffung des nächsten Fahrzeugs). Rechtlich ist die fiktive Abrechnung
vollkommen korrekt. Auch bei dieser Art der Schadensabwicklung erhält
der Geschädigte lediglich seinen tatsächlichen Schaden ersetzt, denn die
geschädigte Sache ist durch den festgestellten Schaden entsprechend weniger
wert.
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Firmendirektversicherung
(FID)
Steuerbegünstigte oder
steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form von
Übernahme der Beiträge für bestimmte Versicherungsverträge, die vom
Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen werden.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (zum Beispiel eine Firma).
Der Arbeitgeber trägt die Kosten und kann diese als Betriebsausgaben
steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer hat keine Kosten, sondern
profitiert über diesen indirekten Weg (bei dem ihn die Firma direkt
versichert), indem ihm je nach Gestaltung bis zu 100 % der Zuwendungen des
Arbeitgebers zugute kommen. Bei der üblichen Auszahlung von Lohn kommen von
den Aufwendungen des Arbeitgebers nur etwa 40 bis 50 % beim Arbeitnehmer an
! Gegenüber der Auszahlung des gleichen Betrages als Barlohn werden somit
in erheblichem Umfang Steuern und Abgaben / Lohnnebenkosten gespart.
Dieses Konzept fördert die Motivation der Mitarbeiter und ihre
Verbundenheit mit dem Betrieb.
Ein weiterer Vorzug der neuen
Unterstützungskasse für den Arbeitgeber :
Scheidet ein Mitarbeiter vor Ablauf einer bestimmten Zeit aus der Firma aus,
fließt das gezahlte Geld zurück.
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Fonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von
Kapitalanlegern, die durch eine Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
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Fondssparen
Ratenweiser Erwerb von Anteilen an einem Fondsvermögen, das
von einer Kapitalanlagegesellschaft investiert und verwaltet wird. Für Kleinanleger, die statt eine größere Anlagesumme auf einmal zu investieren,
ihr Kapital in Raten aufbringen wollen oder müssen, wurde das Fondssparen entwickelt.
Dabei zahlt der Anleger monatlich einen bestimmten Betrag (meist mindestens
Euro 50,-) ein
und von diesem Betrag werden jeweils so viele Fondsanteile erworben, wie es der Betrag zum
aktuellen Kurs zuläßt. Das Risiko wird dabei relativ gut verteilt, da
tendentiell wenige Käufe
bei hohen Kursen in manchen Monaten durch mehr Käufe bei niedrigeren Kursen
ausgeglichen werden (cost-average-effect). Weiterhin erhält der Kleinanleger Zugang zu einer Anlageform, die für ihn oft
wegen der Mindestanlagesummen nicht erreichbar wäre und er verteilt sein Risiko, wie es bei
Anlagen in dieser Größenordnung sonst nicht möglich wäre.
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Freistellungsauftrag
Auftrag an ein Kreditinstitut, die Freistellung der
Kapitalerträge von der Besteuerung zu veranlassen. Der Freibetrag beträgt ab dem Jahr
2004 für Einzelpersonen Euro 1.421,00 und für Ehepaare zusammen Euro 2.842,00.
In diesen Beträgen sind je Person Euro 51,00 Werbungskostenpauschale
enthalten, mit denen sich der Fiskus an den Kosten der Kapitalanlage
beteiligt. Es können jedoch auch höhere Werbungskosten geltendgemacht
werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Um den
Freibetrag zu nutzen und den Abzug der Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut zu
vermeiden, sollte für jedes Konto oder Depot, bei dem Kapitalerträge anfallen, ein
Freistellungsauftrag erteilt werden.
Zu beachten: Alle Freistellungsaufträge zusammen
dürfen nicht mehr als den Freibetrag ausmachen. Der Anleger sollte also die Aufträge recht
genau nach den erwarteten Erträgen verteilen, kann die Aufträge jedoch
jederzeit beliebig
kostenlos ändern. Um bei mehreren Konten und Depots den Überblick zu behalten, hat sich die
Erstellung einer kleinen Übersicht bewährt.
Sollten wegen nicht ausreichender Höhe eines Freistellungsauftrages von den
Erträgen Steuern einbehalten worden sein, werden diese nach Abgabe der
Einkommenssteuererklärung erstattet, falls der Gesamtbetrag der
Kapitaleinkünfte unterhalb des Freibetrages liegt.
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G
Garantie
Nicht zu verwechseln mit
Gewährleistung oder Kulanz.
Garantie ist eine vertragliche Zusage eines Anbieters, über die Vorgaben der gesetzlichen
Gewährleistung hinaus für die Mängelfreiheit einer Leistung einstehen zu
wollen. So räumt häufig der Hersteller eine Garantie über die
Gewährleistungsfrist hinaus ein oder bietet Zusatz-Leistungen (z.B.
Mobilitätsgarantie bei Neuwagen). Details hierzu finden Sie in den Garantiebedingungen.
Übrigens:
Der Abschluß eines Garantievertrages ist zwar freiwillig, auf die
eingeräumten Garantieleistungen besteht dann aber ein (vertraglicher)
Anspruch.
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Gebäudeeigentümer-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung, die
für die Kosten von Schäden aufkommt, für die jemand im Zusammenhang mit
Immobilienbesitz aufzukommen hat. Typische Beispiele sind Schäden durch
herabfallende Dachziegel oder Verletzungen von Personen beim Sturz auf
verschneiten oder vereisten Gehwegen, die vom Grundeigentümer im Rahmen
seiner Verkehrssicherungspflicht begehbar zu halten sind.
Grundeigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, das heißt bewohnen,
sind in manchen Verträgen durch ihre private Haftpflichtversicherung
abgesichert. Welches der Risiken aus Verkehrssicherungspflichten –
Bauherrenhaftpflicht – Gewässerschadenhaftpflicht und bei unbebauten
Grundstücken Sie absichern sollten und welchen Versicherungsschutz Sie
vielleicht bereits haben, klären Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann.
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Gebäudeversicherung
Versicherung, die (je nach vereinbartem Versicherungsumfang) etwa
für Schäden an Gebäuden durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmungen,
Frost-Wasser und
evtl. Erdbeben aufkommt. Zu beachten ist (da je nach Versicherer
unterschiedlich) der Umfang des Versicherungsschutzes, z.B. ab welcher
Windstärke der Versicherer von einem Sturm ausgeht. Wegen der Vielzahl von
Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel Gleitende Neuwertversicherung /
Neuwert als feste Summe / Wohn-Geschäftshäuser usw. ist unbedingt eine
Fachberatung erforderlich !
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Gefährdungshaftung
Durch
technische Errungenschaften wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und
Flugzeuge ist ein (heutzutage kaum noch bewußt wahrgenommenes)
Gefahrenpotential entstanden. Schon der Betrieb dieser Gefahrenquellen
stellt ein gewisses Risiko für Andere dar. Da Eigentümer bzw. Halter eine solche Gefahrenquelle betreiben, haften sie, auch wenn sie an
der Entstehung eines Schadens kein konkreten Verschulden trifft. Sie
haften, wenn sich die Betriebsgefahr verwirklicht (sog. Gefährdungshaftung).
Dies führt dazu, daß in der Regel auch bei Schäden, die der Unfallgegner verursacht
hat, der Geschädigte mit einer Mithaftungsquote am Schaden
beteiligt wird. Nur ausnahmsweise, wenn das Verschulden des Unfallgegners
weit überwiegt und der Geschädigte keine Möglichkeit hatte, den Unfall
abzuwenden (sog. unabwendbares Ereignis, meist bei Auffahrunfall oder Vorfahrtsverstoß), kann dieser
Haftungsanteil aus der Gefährdungshaftung entfallen, so daß der Geschädigte
ausnahmsweise 100 % seines Schadens ersetzt erhält und auch nicht teilweise für den
Schaden des anderen aufkommen muß.
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Geld
Von den staatlichen Notenbanken
herausgegebenes Zahlungsmittel, das als Wertaufbewahrungs- und Tauschmittel
dient. Geld kursiert als Bargeld in Form von Münzen (Hartgeld) und Geldscheinen
(Banknoten, Papiergeld). Daneben gibt es das sogenannte Buchgeld, das nur
von Konto zu Konto gebucht (übertragen) wird. Das Geld hat durch den einfacheren Austausch von
Werten den Handel extrem vereinfacht und die Tauschwirtschaft abgelöst.
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Geldkarte
Karte mit Zahlungsfunktion (z.B.
Kundenkarte eines Kreditinstitutes, ec-Karte), die mit einem Chip zur
elektronischen Speicherung eines Geldguthabens versehen ist. Die Karte kann
unter Belastung des Girokontos mit einem Guthaben "aufgeladen"
werden und an vielen Kassen und Automaten (Supermarkt, Parkautomat usw.) zur
einfachen Bezahlung statt Bargeld genutzt werden. Von Vorteil ist der
gegenüber ec- und Kreditkarten vereinfachte Zahlungsvorgang (kein Einzug
vom Konto des Kunden). Problematisch ist die freie Verfügbarkeit des
Kartenguthabens auch für Unberechtigte.
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Geldmarktfonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von
einer Kapitalanlagegesellschaft
nach bestimmten Grundsätzen recht kurzfristig in Renten (Anleihen, festverzinslichen
Wertpapieren) und anderen kurzfristigen Instrumenten des Kapitalmarktes
investiert wird, um Zins- und Kursdifferenzen an den Kapitalmärkten auszunutzen
und dabei Gewinne zu erwirtschaften.
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Gemischte Fonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von
einer Kapitalanlagegesellschaft
nach bestimmten Grundsätzen in Aktien, Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren)
und / oder Immobilien investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften.
Gemischte Fonds können
je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als
Länderfonds, Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Genehmigung
nachträgliche Zustimmung
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Gewährleistung
Nicht zu verwechseln mit
Garantie oder Kulanz.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch (bei Kauf:
"Sachmängelgewährleistung") eines Käufers/Auftraggebers gegen den
Vertragspartner, daß an der Leistung (z.B. der gekauften Sache) innerhalb der
Gewährleistungsfrist keine Mängel auftreten. Zeigt sich innerhalb der
Frist ein Mangel, kommen Wandlung (Rückabwicklung des Vertrages, also
Rückgabe Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware), Minderung (Herabsetzung, also
teilweise Rückzahlung des Kaufpreises), Ersatzlieferung (einer identischen,
neuen, mangelfreien Sache) oder Nachbesserung (Reparatur) in Betracht. Ein Käufer braucht sich nicht an den Hersteller verweisen zu lassen (dieser
räumt lediglich häufig eine Garantie über die Gewährleistungsfrist
hinaus ein oder bietet Zusatz-Leistungen, z.B. Mobilitätsgarantie bei
Neuwagen).
Es bestehen je nach Charakter und Gegenstand des geschlossenen Vertrages
unterschiedliche Gewährleistungsfristen, beim einfachen Kauf sind dies 2
Jahre.
Zu beachten:
Durch EU-Vorgaben haben sich rechtliche Änderungen ergeben, die jedoch nicht so
umfangreich sind, wie häufig
dargestellt wird.
* Die Gewährleistungsfrist beträgt nun 2 Jahre (bisher 6 Monate).
* Gewerbliche Verkäufer dürfen die Gewährleistung für gebrauchte
Waren nicht mehr ganz ausschließen,
sondern nur noch auf (mindestens) 1 Jahr begrenzen.
* Private Verkäufer dürfen weiterhin die Gewährleistung
für gebrauchte Waren ausschließen.
Tun sie dies nicht, haften sie ebenso wie bisher, jetzt allerdings 2
Jahre.
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Girosammelverwahrung / Girosammeldepot
Verwahrungsart, in der Wertpapiere in recht loser Ordnung aufbewahrt
werden. Dabei werden die aufbewahrten Wertpapiere nur nach Art und Zahl
erfaßt, so daß
bei Verschiebungen (durch Kauf, Verkauf, sonstige Übertragung) nur über beliebige
Papiere dieser Art und Menge verfügt wird. Die Art und Zahl der für die Kunden
aufbewahrten Papiere bleibt jedoch immer gleich. Diese Verwahrungsart ist für Banken und
Kunden kostengünstiger, da sie gegenüber der Streifbandverwahrung weniger
Verwaltungsaufwand bedeutet, wenn nicht für den Kunden bestimmte Stücke der Wertpapiere
(etwa Aktien mit bestimmten Seriennummern) gesondert aufgenommen, verwahrt und entnommen
werden müssen.
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Gläubiger
Inhaber einer Forderung / eines
Anspruches (z.B. auf Zahlung eines Geldbetrages).
Nicht zu verwechseln mit Beteiligungen.
Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" werden Kleinanlegern häufig
anstelle von Kapitalanlagen nach dem Prinzip des Fremdkapitals (Anleihen
usw.) in Wirklichkeit Beteiligungen (als Eigenkapitalgeber)
angeboten. Prozentzahlen (eigentlich lediglich eine mathematische Größe)
werden benutzt, um dem Anleger eine angeblich sichere Verzinsung
vorzuspiegeln, während es sich in Wirklichkeit um die angeblich erzielbare Rendite
(Gewinne) von Unternehmensbeteiligungen handelt. So werden bei Beteiligungen
Anteile an Unternehmen verkauft, so daß der Anleger das volle
unternehmerische Risiko trägt (z.B. Totalverlust des eingesetzten Kapitals
möglich), aber häufig nicht einmal mitentscheiden kann. Bei Beteiligungen
stehen die Anleger also dem Unternehmen nicht als Gläubiger
(Fremdkapitalgeber) gegenüber, sondern sind selbst die Unternehmer,
denn die Anteile der Eigenkapitalgeber sind das Unternehmen. Wenn bei
Insolvenz bzw. Konkurs das Firmenvermögen verteilt wird, kommen die
Anteilseigner erst nach dem Fiskus und anderen Gläubigern an die Reihe -
und gehen häufig völlig leer aus.
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Glasbruchversicherung
Versicherung, die für die Kosten von Schäden an teuren Glasgegenständen
wie z.B. Schaufenstern und großen Aquarien aufkommt.
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Globalurkunde
Um Kosten für die Ausfertigung von Aktien zu sparen, gehen immer mehr
Unternehmen dazu über, statt Hunderttausende oder Millionen Aktienexemplare in
"effektiven Stücken" herstellen zu lassen, nur eine "Globalurkunde"
auszufertigen, die die gesamten Anteile am Unternehmen in einer Urkunde
verbrieft.
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Gratis
Unentgeltliche / kostenlose
Leistung. Entgegen dem in der Werbung üblichen Sprachgebrauch ist selten
etwas "gratis", sondern vielmehr "inklusive",
das heißt im Preis mit eingeschlossen. In aller Regel sind alle Leistungen,
die dem Kunden erbracht werden, im Preis mit einkalkuliert, das heißt schon
mit bezahlt oder in künftige Entgelte einkalkuliert.
Beispiel : Bei Telekommunikationsverträgen (Telefon, Internet) eingeräumte
Gesprächsguthaben / Verbindungsguthaben sind nicht, wie oft angegeben,
"Freieinheiten" oder "Freistunden/Freiminuten", sondern
beim Grundpreis inklusive (also nicht geschenkt, sondern schon mit dem
Grundpreis bezahlt). Wird ein Grundpreis mit "Freieinheiten"
verbunden, handelt es sich de facto um einen Mindestumsatz.
Im Einzelfall kann ein Anbieter aber auch kostenlose Zusatzleistungen zum
Hauptprodukt anbieten, wenn er ausnahmsweise ganz oder teilweise auf seine
Gewinnspanne verzichtet, um z.B. Neukunden zu gewinnen.
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Grauer Markt, Grauer
Kapitalmarkt
Marktbereich, der sich am Rande
der Legalität bewegt und sich staatlichen Kontrollen nach Möglichkeit
entzieht. Häufig entsteht Anlegern ein Totalverlust ihres eingesetzten
Kapitals, wenn sie an unseriöse Anbieter von Finanzprodukten geraten, die
den Charakter und die Risiken der angebotenen Anlageinstrumente unerwähnt
lassen und/oder verschleiern. So werden häufig Beteiligungen an
zwielichtigen Unternehmen und Unternehmungen (Projekten) angeboten, bei
denen der Anleger nicht etwa Fremdkapitalgeber (Gläubiger), sondern
Eigenkapitalgeber (Miteigentümer) ist, der mit seiner gesamten Einlage
haftet, also einen Totalverlust riskiert.
>> siehe auch Gläubiger.
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Grüne Karte
Bescheinigung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, mit der in
standardisierter Form der Autofahrer bei Reisen ins Ausland seinen Versicherungsschutz
belegen kann.
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Grundschuld
Sicherungsmittel, das dem
Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der
Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel - bei Hypotheken und
Grundschulden eine
Immobilie - zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung). Im Gegensatz zur
Hypothek ist das Bestehen der Grundschuld nicht vom Bestehen der zu
sichernden Forderung abhängig.
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Grundschulddarlehen
Kredit (juristisch: Darlehen),
der durch Einräumung eines Sicherungsrechts an einer Immobilie (Haus
und/oder Grundstück abgesichert wird (siehe auch Lombardkredit). Die
Bezeichnung leitet sich von der Grundschuld als Sicherungsmittel ab, die dem
Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der
Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel zu vollstrecken (z.B.
Zwangsversteigerung). Banken und Versicherungen sind dazu übergegangen, die
Grundschuld als Sicherungsmittel zu verwenden, da das Bestehen einer Hypothek vom Bestehen der
gesicherten Forderung abhängig ist ("Akzessorietät der
Hypothek"), während die Grundschuld für den Gläubiger Vorteile
gegenüber der Hypothek hat.
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H
Haftpflichtversicherung
Nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch haftet man für Schäden, die man jemand anderem schuldhaft
(fahrlässig oder vorsätzlich) zugefügt hat - und dies unbegrenzt. Für die Kosten von
fahrlässig (d.h. versehentlich) verursachten Schäden kommt eine
abgeschlossene Haftpflichtversicherung auf.
Da in unglücklichen Fällen ein Schaden in Millionenhöhe entstehen kann
und in so einem Fall der finanzielle Ruin droht, sollte eine
Haftpflichtversicherung zur "Grundausstattung" gehören.
Haftpflichtversicherungen gibt es z.B. als private
Haftpflichtversicherung für Privatpersonen, als Betriebshaftpflichtversicherung
für Selbständige/Freiberufler/Gewerbetreibende, als Tierhalterhaftpflichtversicherung,
als Gebäudeeigentümerhaftpflichtversicherung (bei nicht selbst
bewohnten Immobilien) und als Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
(gesetzlich vorgeschrieben).
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Hausratversicherung
Sachversicherung, die den
finanziellen Schaden durch Schäden und Verlust am Hausrat (z.B. Einbruch,
Vandalismus) des Versicherungsnehmers trägt. Wichtig ist die richtige Wahl
der Versicherungssumme. Wird die Versicherungssumme höher als der
Wert des Hausrats gewählt (Überversicherung), ist der Versicherungsbeitrag
möglicherweise höher als nötig und wird zuweilen von Versicherungskunden
mit betrügerischer Absicht vereinbart. Wird die Versicherungssumme niedriger als der Wert des
Hausrats gewählt, ist der Versicherungsbeitrag zwar oft niedriger, jedoch
erhält man im Schadenfall nur einen entsprechend geringeren Teil seines
Schadens ersetzt (Unterversicherung).
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Hausse
Anhaltende Aufwärtsentwicklung der Börsenkurse
("Börsen-Boom").
Wegen ansteigender Kurse wächst die Zuversicht der Anleger, an der Börse
Geld durch Kursgewinne verdienen zu können. Neue Käufer und neues Geld
kommen hinzu. Die Nachfrage und die Kurse nehmen zu. Wertpapiere werden in
Erwartung (weiter) steigender Kurse gekauft. Nachfrage und Kurse nehmen
weiter zu (ähnlich einer Lawine). "Die
Hausse nährt die Hausse."
Wenn die Börse in aller Munde ist und (fast) jeder sich an der Börse
engagiert hat ("Dienstmädchen-Hausse"), fehlt das Geld für
weiter steigende Kurse. Die Kurse stagnieren. Spätestens jetzt werden
durch Verkauf "Gewinne realisiert" und der Kursverfall
eingeleitet (>> siehe Baisse).
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HBCI
Abkürzung für Home Banking
Computer Interface.
Moderner Schnittstellenstandard für Homebanking und -broking. Anders als
beim PIN-TAN-Verfahren werden keine Listen mit Einmal-Codes für jede
einzelne Transaktion benötigt, sondern eine Signatur-Karte (Code-Karte mit
Prozessor-Chip ähnlich Telefonkarten und Geldkarten), ein entsprechender
Kartenleser und -schreiber und eine PIN. Das Verfahren ist komfortabel, da keine
TANs benötigt werden, und gilt als besonders sicher, da keine TANs
ausspioniert werden können.
HBCI bieten z.B. Commerzbank und Deutsche Bank.
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Homebanking
Verwaltung von Konten und Depots
per Telefon, Computer und Internet. Aktuelle technische Verfahren sind PIN-TAN und HBCI (moderner).
Beim Homebanking sparen Kunden Wege zur Bank und meist auch Kosten, wenn die
Bank Homebanking-Aufträge bei den Preisen bevorzugt. Direktbanken arbeiten
sogar fast ausschließlich mit Homebanking.
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Hypothek
Sicherungsmittel, das dem
Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der
Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel - bei Hypotheken eine
Immobilie - zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung).
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Hypothekenkredit
Kredit (juristisch: Darlehen),
der durch Einräumung eines Sicherungsrechts an einer Immobilie (Haus
und/oder Grundstück abgesichert wird (siehe auch Lombardkredit). Die
Bezeichnung leitet sich von der Hypothek als Sicherungsmittel ab, die dem
Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der
Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel zu vollstrecken (z.B.
Zwangsversteigerung). Da das Bestehen der Hypothek vom Bestehen der
gesicherten Forderung abhängig ist ("Akzessorietät der
Hypothek") sind Banken und Versicherungen dazu übergegangen, die
Grundschuld als Sicherungsmittel zu verwenden
("Grundschulddarlehen").
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I
IBAN
International Bank
Account Number.
Spezielle, internationale Kontonummer für den
internationalen Zahlungsverkehr.
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Index
Rechnerisch ermittelter
Zahlenwert, durch den möglichst genau ein Marktsegment abgebildet werden
soll. Beispielsweise sind im deutschen Aktienindex DAX® die 30
größten (an der Börse notierten) deutschen Unternehmen enthalten.
Allerdings werden die Aktien der enthaltenen Unternehmen nicht
gleichgewichtig berücksichtigt, sondern unterschiedlich, je nach
Markkapitalisierung der Unternehmen, einbezogen. So wird ein Unternehmen,
das mit einem höheren Wert an der Börse gehandelt wird, weil es mit mehr
Aktien und/oder höheren Kursen vertreten ist, entsprechend höher gewichtet.
In Indizes werden automatisch die Dividendenzahlungen usw. berücksichtigt,
nicht aber Kosten und Steuern. Regelmäßig werden Indizes überprüft und
erforderlichenfalls in Ihrer Zusammensetzung geändert. So wurde die
Deutsche Telekom AG mit ihrem Börsengang in den DAX®
aufgenommen und verdrängte ein anderes Unternehmen.
Indizes (so lautet die Mehrzahl) sollen den Marktteilnehmern helfen, Zustand
(Verfassung) und Richtung (Tendenz) des jeweiligen Marktsegmentes besser
beurteilen zu können. Außerdem sind Indizes die rechnerische Basis für
einige Produkte des Finanzmarktes wie etwa von Indexzertifikaten.
Schließlich gibt es sogar Fonds, deren Portofolio nicht aktiv gemanaged,
sondern in der Zusammenstellung an einem Index ausgerichtet wird
(Index-Fonds).
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Indexfonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von
einer Kapitalanlagegesellschaft in Aktien entsprechend deren Verteilung und
Gewichtung in einem bestimmten Index investiert
wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. So setzt sich ein DAX-Indexfonds
aus den 30 Titeln des DAX zusammen, der Fonds beteiligt sich also an den 30
im DAX vertretenen Unternehmen in dem Verhältnis, in dem diese im DAX
enthalten sind. Die Brutto-Wertentwicklung des gewählten Indexfonds
entspricht (relativ) genau der des jeweiligen Index.
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Indexzertifikate
Wertpapiere, deren
Wertentwicklung sich an der Entwicklung eines Indizes (z.B. DAX oder MDAX)
orientiert. Bei Kauf zahlt der Anleger den
angegebenen Anteil im festgelegten Verhältnis
zum jeweiligen Indexstand, z.B. bei DAX von
6.000 Punkten und Verhältnis von 1:20 = Euro 300,-. Entsprechendes gilt beim
Verkauf.
Zu beachten ist jedoch, daß in der Regel die herausgebende Firma einen
Höchststand festlegt (Deckelung), so daß der Anleger bei besonders großem Anstieg des
Index (etwa DAX über 8.000 Punkte) nicht partizipiert (also nicht beteiligt
wird).
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Inflation
Phase steigender Preise und Geldentwertung. Sinkender
Geldwert äußert sich durch steigende Preise und damit steigende
Lebenshaltungskosten - man kann immer weniger für sein Geld kaufen
("Kaufkraftschwund").
Auf der einen Seite verursacht Geldentwertung (z.B. Erhöhung der
umlaufenden Geldmenge durch niedrige Kreditzinsen der Zentralbank oder
durch Geldschöpfung, etwa Druck neuer Banknoten durch die
Notenbank) steigende Preise. Auf der anderen Seite wird (umgekehrt) durch steigende
Preise eine Geldentwertung und damit Inflation bewirkt. Zwischen Preisen
und Geldwert besteht also eine Wechselwirkung, in der jede Seite für die
andere Verursacher und Betroffener zugleich ist.
Bekanntestes historisches Beispiel: Hohe Staatsschulden nach dem 1.
Weltkrieg und Ausgabe zu vieler neuer Banknoten bewirkten eine extreme Inflation
("Hyperinflation") um das Jahr
1923.
Allerdings: Eine gemäßigte Inflation ist für Wirtschaft und Konjunktur
besser als eine Deflation, bedeutet sie doch eine genügende
Geldversorgung der Wirtschaft, relativ hohe Produktion (Angebot und
Beschäftigungsquote), Nachfrage und nennenswerte Investitionen.
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Insider
Beteiligter, Mitglied einer Gruppe. Kenner
interner Gegebenheiten (z.B. Manager eines Unternehmens).
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Insidergeschäfte
Verbotene Geschäfte von
Insidern oder diesen nahestehenden Personen, mit denen sich diese durch
Nutzung ihrer speziellen Kenntnis etwa der wirtschaftlichen Situation
insbesondere ihres Unternehmens (z.B. Finanzlage, Auftragslage) gegenüber
anderen Marktteilnehmern unerlaubt Vorteile verschaffen.
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Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit,
Überschuldung. Schulden werden nicht durch Vermögen gedeckt.
Ergibt sich z.B. häufig bei Unternehmen, wenn trotz (und wegen) hohem Bestand
an offenen Forderungen für bereits erbrachte Leistungen ("Außenstände") die eigenen
Verbindlichkeiten nicht beglichen werden können.
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Investition
auch: Investment, Anlage,
wirtschaftliche Betätigung, wirtschaftliches/finanzielles Engagement.
Eine Investition ist ein Engagement für ein wirtschaftliches Ziel.
Ressourcen (vor allem Geld) werden eingesetzt, um Einnahmen / Einkünfte /
Gewinne zu erzielen – zum Lebensunterhalt, zur finanziellen Absicherung
(etwa des Lebensabends) und/oder zur Vermögensbildung.
Eine Investition ist im Allgemeinen relativ leicht von Konsum zu
unterscheiden. Während Konsum der Befriedigung von Bedürfnissen dient (z.B. Ernährung,
Kleidung, Wohnen, Freizeit, Urlaub), dient Investition der Erhaltung und
Vermehrung von Ressourcen – in der Regel Geld.
Die umgangssprachliche Formulierung, ein günstiges Angebot (z.B. Kauf eines
Konsumartikels zum "Freundschaftspreis") sei eine gute
Investition, ist also falsch. Nur selten gibt es Überschneidungen. Ein
Kraftfahrzeug etwa ist selten eine Investition, denn die durch Anschaffung,
Wertverlust und Folgekosten entstehenden finanziellen Verluste lassen sich
nur als Investition betrachten, wenn diesen Ausgaben ein höherer
wirtschaftlicher Nutzen gegenübersteht, etwa wenn ein Unternehmen ein
Fahrzeug als Arbeitsmittel einsetzt.
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J
Jahresverträge
Viele Versicherungsverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, beinhalten also
keine fest vereinbarte Laufzeit wie etwa Lebensversicherungen. Beispielsweise bei Hausrat-
oder Haftpflichtversicherungen bieten die meisten Versicherungen Jahresverträge an, das
heißt Verträge, die jeweils befristet auf ein Jahr geschlossen werden, sich aber
automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. So ist
sichergestellt, daß die Verträge nicht immer wieder aufs neue abgeschlossen werden
müssen und der Kunde möglicherweise ohne Versicherungsschutz dasteht. Vorteil von
Jahresverträgen ist die Flexibilität, jedes Jahr bei rechtzeitiger Kündigung den
Vertrag beenden und den Anbieter wechseln zu können. Nachteil ist, daß dies auch der
Versicherer kann und zum Beispiel bei neuen Verträgen verschlechterte Vertragsbedingungen
einführen kann. Kunden, die bereit sind, sich länger als 1 Jahr an den Vertrag und das
Unternehmen zu binden, wird häufig ein Beitragsnachlaß ("Laufzeitrabatt")
gewährt.
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K
Kapital-Lebensversicherung
Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert
(der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des
Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der
Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt. Gleichzeitig wird aus den
Versicherungsbeiträgen, die eine Sparrate enthalten, für den Versicherungsnehmer Kapital
gebildet, das diesem mit Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Kapitallebensversicherung
deutlich teurer als eine Risikolebensversicherung, die nur das Todesfallrisiko
abdeckt, aber mangels in den Beiträgen enthaltener Sparrate kein Kapital bildet, so daß
nichts zurückgezahlt wird. Als derzeit steuerfreie Form der Kapitalanlage erfreut sich
die Kapitallebensversicherung großer Beliebtheit.
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Kaskoversicherung
Fahrzeug-Versicherung, die für Schäden am Fahrzeug selbst aufkommt. Der Umfang der
versicherten Risiken ist davon abhängig, ob der Versicherungsnehmer eine Vollkasko- oder
eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Versicherte Risiken sind bei
Teilkasko insbesondere Diebstahl, Wild-, Glasbruch-, Feuer-, Sturm-
und Hagelschäden sowie Marderschäden. Versicherte Risiken sind bei Vollkasko
die Risiken der darin enthaltenen Teilkasko sowie Vandalismus und eine fahrlässige Beschädigung durch einen vom Versicherungsnehmer selbst
verschuldeten Unfall.
Um geringere
Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann der Kunde eine Selbstbeteiligung
vereinbaren. Bei Vollkasko kann die Höhe der Selbstbeteiligung z.B.
Euro 150,- / Euro 300,- / Euro 500,- / Euro
1.000,- betragen. Bei Teilkasko
kann die Höhe der Selbstbeteiligung z.B.
Euro 150,- /
Euro 300,- / Euro 500,-
betragen oder auch ein
Vertrag ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden. Bei einem Schadensfall muß
der Versicherungsnehmer dann einen Anteil in
dieser Höhe selbst übernehmen (erhält in dieser Höhe keinen Ersatz).
Bei
Steinschlagschäden an Fahrzeugscheiben übernehmen Versicherer seit einiger Zeit die
vollen Kosten ohne Geltendmachung einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn der Kunde
statt eines teuren Scheibenwechsels einer preisgünstigeren Scheibenreparatur
zustimmt, durch die der Steinschlagschaden fast unsichtbar behoben wird.
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Konsum
Befriedigung von Bedürfnissen
(z.B. Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Urlaub)
>> Siehe auch Investition
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Kopie
>> Siehe Schriftform.
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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.
Sie haftet für Schäden, die bei Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen und
für die der Halter haftet, weil er den Schaden schuldhaft (vorsätzlich
oder fahrlässig) verursacht hat oder sich die besondere Betriebsgefahr des
Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (bereits der bloße Betrieb eines
Kraftfahrzeuges stellt eine Gefahr dar). Bei vorsätzlicher Verursachung des
Schadens nimmt der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regreß (fordert
die Erstattung der an den Geschädigten geleisteten Zahlungen).
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Krankenversicherung
Versicherung, die für die Kosten von
Heilmaßnahmen wie Operationen, Behandlungen, Rehabilitation und in einigen
Fällen auch Vorsorgemaßnahmen aufkommt.
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Kredit
"Kredit haben" und "Kredit in
Anspruch nehmen" sind zwei verschiedene Dinge.
Ursprünglich :
Vertrauen in die wirtschaftlichen Fähigkeiten und die Zuverlässigkeit
einer Person, z.B. Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit = gute
Zahlungsmoral.
"Kredit haben" (bzw. "Kredit eingeräumt bekommen") heißt, das Vertrauen eines Geschäftspartners zu genießen, daß sich der
Schuldner vertragstreu verhalten wird und
beispielsweise den eingegangenen Verpflichtungen (Begleichung der Verbindlichkeiten) nachkommen kann, will und
wird.
Ein solches Vertrauen resultiert z.B. aus Tatsachen und Erfahrungen mit
Aspekten wie Einkommen, Vermögen, Zuverlässigkeit, Integrität, Ansehen.
Heute :
vor allem ein gängiger Ausdruck
in der Finanzwirtschaft (v.a. Banken und Versicherungen) :
Vertrag (rechtlich in der Regel ein Darlehen), nach dem der Darlehensgeber
dem Darlehensnehmer gegen Entgelt (Zinsen) für eine bestimmte Zeit
Kapital (Geld) zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer ist
verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten (durch deren Verwertung im
Notfall die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt werden können)
beizubringen, die vereinbarten Entgelte (Zinsen) zu zahlen und entsprechend
der vertraglichen Vereinbarung die Darlehenssumme zu tilgen
(zurückzuzahlen).
"Man hat einen Kredit" oder "Man nimmt Kredit in
Anspruch".
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Kulanz
Nicht zu verwechseln mit
Gewährleistung oder Garantie.
Kulanzleistungen sind freiwillige Leistungen eines Anbieters, auf die weder ein gesetzlicher noch ein vertraglicher
Anspruch besteht, z.B. ein freiwilliges Entgegenkommen nach Ablauf von
Gewährleistungs- oder Garantiefristen.
Häufig wird dieses Entgegenkommen treuen "guten" Kunden
vorbehalten. Deshalb ist es von Vorteil, besser mit wenigen Anbietern
mittel- und langfristig gut zusammenzuarbeiten, statt bei vielen
verschiedenen Anbietern zur (relativ anonymen)
"Laufkundschaft" zu gehören.
Bedenken Sie das Sprichwort: "Leben und leben lassen."
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Kurs
Preis von Wertpapieren, der sich an der Börse aus dem Wechselspiel von Angebot und
Nachfrage ergibt. Je höher die Nachfrage, desto höher der Kurs (und
umgekehrt). Je größer das Angebot, desto niedriger der Kurs (und
umgekehrt). Der Kurs wird je nach Tagesumsatz unterschiedlich oft am Tag ermittelt. Bei
wenig gehandelten Werten erfolgt oft nur eine Kursfeststellung pro Tag, bei viel
gehandelten Werten wird dagegen oft jede Minute ein neuer Kurs festgestellt.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
Maßstab für die Angemessenheit von
Aktienkursen (Preis von Aktien).
Verhältnis zwischen dem Kurs (Preis) einer Aktie
und dem auf diesen Unternehmensanteil entfallenden Gewinnanteil. Da diese
Verhältniszahl in aller Regel zu kompliziert zu handhaben wäre, wird das
KGV so umgerechnet (mathematisch: "gekürzt"), daß auf der Gewinnseite eine "1" steht, so
daß man vereinfachend diese Seite des KGV unerwähnt lassen kann.
Beispiel: Bei einem KGV von 10 : 1 (kurz: 10) ist im Kurs 10 mal der Jahresgewinn
enthalten.
Ein angemessenes KGV liegt für Standardaktien zwischen 10 und 20.
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L
Leasing
Miete von beweglichen (z.B.
Fahrzeugen, Maschinen, Ausrüstungen) oder unbeweglichen Sachen
(Immobilien). Für die entgeltliche Gebrauchsüberlassung werden
regelmäßige (meist monatliche) Zahlungen und meist eine einmalige
Sonderzahlung fällig. Der Leasingnehmer kann dann die Sache beliebig
benutzen, muß allerdings nach den meisten Verträgen alle weiteren Kosten
für Unterhalt, Wartung, Reparaturen selbst tragen. Häufig wird dem Leasingnehmer
vom Leasinggeber eine vertragliche Option zur Verlängerung der
vereinbarten Vertragsdauer und/oder zum Erwerb der Sache nach Ablauf der
vereinbarten Vertragsdauer eingeräumt.
Der zentrale Vorteil von Leasing ist die damit gewonnene Flexibilität.
Gegenüber einer Finanzierung ist ein weiterer Vorzug von Leasing die
Entlastung der Bilanz und damit der Rating-Position : Während bei der
Kreditfinanzierung Verbindlichkeiten in die Bilanz eingestellt werden,
stellen Leasingraten lediglich laufende Kosten dar, die die Bilanz, die
Rating-Position und letztlich die Kreditwürdigkeit nicht nachteilig
beeinflussen.
Gegenüber Kauf oder normaler Miete hat Leasing verschiedene weitere Vorteile :
Während beim Kauf in großem Umfang Kapital gebunden wird und damit
nicht (möglicherweise mehr nutzbringend) für andere Zwecke (insbesondere
Investitionen) zur Verfügung steht, werden beim Leasing lediglich die
vereinbarten Zahlungen fällig. Erfolgt das Leasing im gewerblichen oder
beruflichen Rahmen, können alle Kosten einkommens- und damit steuermindernd
angegeben werden. Zudem erhält der Leasinggeber als Großabnehmer
häufig günstigere Konditionen vom Hersteller/Importeur des Leasinggutes,
als sie der Leasingnehmer beim Kauf erhält.
Gegenüber der Miete hat ein Leasingnehmer den Vorteil, daß
diese mittel- oder langfristige Gebrauchsüberlassung günstiger ist als die
normale Miete. Der Gegenstand wird nach den Wünschen und Bedürfnissen des
Leasingnehmers vom Leasinggeber angeschafft (gekauft),
während bei der normalen Miete die Auswahl der Gegenstände meist eng
beschränkt ist. Nach Ablauf der Laufzeit des Leasingvertrages hat der
Leasingnehmer wieder die freie Auswahl, welche der am Markt
erhältlichen Güter nun seinen Ansprüchen am besten genügen. Das alte
Leasinggut braucht er dann nur an den Leasinggeber zurückzugeben und
braucht sich nicht um die Verwertung zu kümmern.
Leasing wird in jüngerer Zeit auch vermehrt von der öffentlichen Hand
benutzt, um sich von hohen Anschaffungskosten zu entlasten. So werden im
Wege der Ausschreibung von Bund, Ländern und Kommunen zum Beispiel Fahrzeuge
"angeschafft".
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Lebensversicherung
Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen
absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im
Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten
(in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt.
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Leihwagen
>> siehe Mietwagen.
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Liquidität
(Ausreichende) Ausstattung von
Personen oder Unternehmen mit Bargeld oder kurzfristig verfügbaren
Bankguthaben, um laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
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Lombardkredit
Kurzfristiger Kredit, der durch Verpfändung
(Hinterlegung) von Sachwerten, wie z.B.
Wertpapieren, Edelmetallen oder Waren abgesichert wird.
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Lombard(zins)satz
Zinssatz, den eine Zentralbank
für Lombardkredite verlangt.
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M
Mahnverfahren,
gerichtliches (Mahnbescheid)
Seitenanfang
Mahnwesen
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Makler
Vermittler von Waren und
Dienstleistungen, z.B. Finanzdienstleistungen und Immobilien.
Häufiges Argument für die Dienste etwa von Versicherungsmaklern ist die
vielbeworbene Marktübersicht und die Auswahl des angeblich besten Produktes
für den Kunden. Dabei wird jedoch vernachlässigt, daß auch Finanzmakler nur
eine (kleine) Auswahl der am Markt verfügbaren Produkte anbieten und damit
durchaus nicht allumfassend beraten und betreuen können. Vor allem aber
besteht die Gefahr, daß beim Produktvergleich zu Lasten von Qualität und
Leistungsumfang allein auf den Preis (aus Kundensicht) und auf die
Gewinnspanne (aus Maklersicht) geachtet wird. Im Extremfall hat der Kunde
Verträge bei einer Vielzahl verschiedener Anbieter, gehört überall zur
"Laufkundschaft" und ist nirgends der begehrte
"Stammkunde". Im Schadensfall wird sich ein Versicherer schneller
von Kunden mit nur einzelnen Verträgen trennen.
>> Siehe auch Kulanz.
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Mallorca-Police
Umgangssprachlicher Begriff für den Haftpflicht-Versicherungsschutz eines
deutschen Versicherers für Mietwagen in bestimmten Urlaubsländern. Da in vielen
Urlaubsländern die gesetzlichen Mindestanforderungen an den
Haftpflicht-Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge deutlich niedriger sind als in
Deutschland, kann es bei größeren Unfällen vorkommen, daß der Fahrer des Fahrzeuges
für einen großen Teil des Schadens selbst aufkommen muß, weil die Versicherungssumme des
einheimischen Versicherers nicht ausreicht. Diesen mangelnden Versicherungsschutz gleicht
die Mallorca-Police aus.
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Marge
Gewinnspanne.
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MDAX
®
Abkürzung für Midcap Index. Aktienindex, der sich aus den
50
nach ihrer Börsenkapitalisierung (Börsenwert) unterhalb der DAX-30-Werte
gehandelten größten
deutschen und ausländischen Aktiengesellschaften zusammensetzt. Der MDAX läßt gewisse Rückschlüsse auf die
Verfassung und Tendenz des Aktienmarktes in diesem Bereich zu.
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Merkantiler Minderwert
Bei wirtschaftlicher Betrachtung von Unfallfahrzeugen ergibt sich, daß
auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur des Fahrzeuges wegen des Makels eines
Vorschadens und eines gewissen Restrisikos (z.B. möglicherweise erhöhte Rostanfälligkeit bei
nachträglicher Konservierung gegenüber dem Originalzustand "ab Werk") Gebrauchtwagenkäufer regelmäßig nicht
bereit sind, den gleichen Preis zu zahlen wie
für ein unfallfreies Fahrzeug. Der Fachmann spricht vom merkantilen Minderwert. Diese
Wertminderung ist Bestandteil des Schadens und daher vom Schädiger bzw. seiner
Versicherung zu ersetzen. Das Vorliegen und die Höhe einer Wertminderung wird durch einen
Sachverständigen (auch einen Sachverständigen des Versicherers) festgestellt. Eine Wertminderung kommt nicht in Betracht, wenn ein
Fahrzeug bereits mehrere Jahre alt ist oder möglicherweise nennenswerte Vorschäden aufweist.
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Miete
Entgeltliche
Gebrauchsüberlassung.
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Mietwagen
Gegen Entgelt zur Verfügung
gestelltes Fahrzeug. Entgegen gängigem Sprachgebrauch handelt es sich nicht
um "Leihwagen" ("Leihe" ist im juristischen Sinne die
unentgeltliche, sprich kostenlose, Gebrauchsüberlassung).
Wird ein Fahrzeug zum Beispiel durch einen Unfall beschädigt, ist
deswegen nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher oder wird ein beschädigtes Fahrzeug
repariert, steht das Fahrzeug für die Zeit der Ersatzbeschaffung oder Reparatur nicht
für eine Nutzung zur Verfügung. Es entsteht ein Nutzungsausfall. Es hat sich die
Rechtsauffassung durchgesetzt, daß die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, einen
wirtschaftlichen Vorteil darstellt, für dessen Verlust der Geschädigte vom Verursacher
bzw. dessen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (nicht von der eigenen
Kaskoversicherung !) zu entschädigen ist. Es ist somit vom Verursacher ein
Mietwagen zu bezahlen, wenn der Geschädigte keine Nutzungsausfall-Entschädigung in Anspruch nimmt. Die Höhe
der Kosten richtet sich nach der ermittelten
Ausfallzeit für die Zeit der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung sowie
nach dem Fahrzeugmodell und seiner Motorisierung. Die Zahlung der Kosten
eines Mietwagens setzt voraus, daß der Geschädigte den Willen und die
Möglichkeit gehabt hätte, sein Fahrzeug zu nutzen. Ist der Geschädigte beispielsweise
in stationärer ärztlicher Behandlung oder sonst fahruntauglich, wird die Entschädigung
nur gezahlt, wenn in diesem Fall beispielsweise Angehörige das Fahrzeug genutzt hätten.
Solange das Fahrzeug nutzbar ist, weil etwa das trotz Beschädigung verkehrssichere
Fahrzeug unrepariert weitergefahren wird, entsteht kein Ausfall, für den
der Geschädigte einen Mietwagen in Anspruch nehmen könnte.
Wenn der Geschädigte einen
Mietwagen in Anspruch nehmen möchte, sollte er folgende Punkte beachten
:
-
Der Mietwagen sollte
mindestens 1 Klasse kleiner (d.h. billiger) als das geschädigte
Fahrzeug gewählt werden, da sich der Geschädigte die ersparten
Aufwendungen seines nicht genutzten eigenen Fahrzeuges anrechnen
lassen muß. Wählt der Geschädigte ein gleichwertiges Fahrzeug, muß
er einen Teil der Mietwagenkosten wegen seiner ersparten Aufwendungen
selbst tragen.
-
Der Geschädigte muß die
Schadenminderungspflicht beachten. Um nicht zu Lasten des Schädigers
bzw. dessen Versicherung einen Mietwagen zu überteuerten Preisen
anzumieten, muß er wenigstens 3 Angebote einholen (Preisvergleich).
-
Ein Mietwagen darf nicht
unter allen Umständen angemietet werden. Fährt der Geschädigte nur
gelegentlich kurze Strecken (z.B. 1x wöchentlich zum Einkaufen), muß
er, um den Schaden gering zu halten, eine günstigere Variante
wählen, zum Beispiel ein Taxi.
-
Ein Mietwagen darf nicht
für unangemessen lange oder gar unbegrenzte Zeit angemietet werden. Läßt sich absehen, daß bei
sogenannten "Exoten" – das heißt bei seltenen Fahrzeugen wie
Kleinserien oder Oldtimern – die Beschaffung von Ersatzteilen oder (bei
Totalschaden) die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges länger als
üblich dauert, darf der Geschädigte nicht für Wochen oder gar
Monate einen Mietwagen anmieten. In solchen Fällen hat er ein
sogenanntes "Interimsfahrzeug", d.h. ein anderes Fahrzeug
als Übergangslösung zu kaufen, da dessen Wertverlust und sonstige
Kosten deutlich geringer sind, als die längerfristige Anmietung eines
Mietwagens.
Eine Rücksprache mit dem Versicherer kann nicht schaden.
-
Bei der Anmietung sollte
besser nicht erwähnt werden, daß der Mietwagen als Unfallersatzwagen
angemietet werden soll. Manche Autovermieter sind in solchen Fällen
versucht, zu teureren Tarifen abzurechnen, weil der Mieter die
Konditionen oft weniger kritisch betrachtet, wenn nicht er, sondern
ein Versicherer die Kosten tragen soll.
-
Tarife für eine Mietzeit
von mehreren Tagen auf einmal sind in der Regel billiger als für
einzelne Tage. An Wochenenden werden meist günstigere Tarife
angeboten.
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Minderung
Herabsetzung, z.B. des Preises einer Kaufsache wegen Mängeln.
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Mischfonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von
einer Kapitalanlagegesellschaft
nach bestimmten Grundsätzen in Aktien, Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren)
und / oder Immobilien investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften.
Mischfonds können
je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als
Länderfonds, Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Mitverschulden
Nach § 254 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) hängt die Haftung und damit die Verpflichtung zur
Leistung von Schadensersatz dem Grunde nach ("ob") und der Höhe
nach ("wieviel") davon ab, ob der Geschädigte durch eigenes
Verschulden an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Dies kann etwa
dadurch geschehen, daß der Geschädigte es unterlassen hat, den Schuldner
auf die Gefahr hinzuweisen, daß ein außergewöhnlich hoher Schaden
entstehen könnte, die der Schuldner nicht kannte und nicht kennen mußte.
Außerdem liegt ein Mitverschulden vor, wenn ein Geschädigter trotz
Möglichkeit unterlassen hat, den Schaden abzuwenden (zu verhindern) oder zu
mindern (so gering wie möglich zu halten).
Wenn den Geschädigten ein Mitverschulden trifft, erhält er also nur einen
Teil seines Schadens ersetzt.
Beispiele für Mitverschulden :
– Geschädigter weicht bei drohendem Zusammenstoß nicht aus, obwohl Platz
genug gewesen wäre.
– Geschädigter wurde schwerer verletzt, weil er keinen Sicherheitsgurt
angelegt hatte.
– Geschädigter war zu schnell und konnte deshalb den
Unfall nicht vermeiden.
– Der Geschädigte war fahruntauglich (z.B. durch Alkohol verschlechterte
Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit).
– Der Unfall wurde durch das verkehrsunsichere Fahrzeug des Geschädigten
mitverursacht (z.B. Bremsen nicht in Ordnung).
– Der Geschädigte hat bei ungewöhnlich langer Dauer der Reparatur (z.B.
über Wochen / Monate) einen Mietwagen als Ersatzwagen benutzt.
– Der Geschädigte hat keinen Preisvergleich durchgeführt und das teuerste
Mietwagen-Angebot angenommen.
Anmerkung :
Wird durch ordnungswidriges Parken (z.B. zu dicht an Kreuzungen oder
Einmündungen) die Sicht der übrigen Verkehrsteilnehmer behindert und
dadurch ein Verkehrsunfall mit-verursacht, fällt dieser Sachverhalt zwar
nicht unter § 254 BGB (der nur ein Mitverschulden des Geschädigten
betrifft), kann aber nach den allgemeinen Vorschriften (§ 823 BGB) neben
dem anderen Verursacher auf Schadensersatz haften.
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N
Namensaktien
Aktien, die nicht anonym
gehandelt werden, sondern deren Eigentümer dem jeweiligen Unternehmen
namentlich bekannt und in ein Register eingetragen ist.
Vinkulierte Namensaktien setzen für die Übertragung die Zustimmung
des jeweiligen Unternehmens voraus. Damit sollen die Beteiligung
unerwünschter Anteilseigner und "feindliche Übernahmen"
verhindert werden.
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NEMAX
®
Neuer-Markt-Index. Er setzt sich aus
den deutschen Aktiengesellschaften des Börsensegments Neuer Markt zusammen und läßt
gewisse Rückschlüsse auf die Verfassung und Tendenz des Börsensegments Neuer Markt zu.
Wegen Umstrukturierung der Börsensegmente wurde die Berechnung des NEMAX
zum Ende des Jahres 2004 eingestellt.
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Neuer Markt
Börsensegment des deutschen
Aktienmarktes, in dem insbesondere jüngere und relativ kleine deutsche
Aktiengesellschaften vertreten sind. Die erhebliche Zahl von Firmenpleiten
junger Unternehmen, verbunden mit einem Totalverlust für viele Anleger, hat
diesem Börsensegment einen so schlechten Ruf eingebracht, daß das
Börsensegment von der Deutschen Börse AG aufgegeben wurde und nur noch die
Berechnung des Index eine Zeit lang fortgesetzt wird.
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Nutzungsausfallentschädigung
Wird ein Fahrzeug zum Beispiel durch einen Unfall beschädigt und ist
deswegen nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher oder wird ein beschädigtes Fahrzeug
repariert, steht das Fahrzeug für die Zeit der Ersatzbeschaffung oder Reparatur nicht
für eine Nutzung zur Verfügung. Es entsteht ein Nutzungsausfall. Es hat sich die
Rechtsauffassung durchgesetzt, daß die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, einen
wirtschaftlichen Vorteil darstellt, für dessen Verlust der Geschädigte vom Verursacher
bzw. dessen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (nicht von der eigenen
Kaskoversicherung !) zu entschädigen ist. Es ist somit vom Verursacher eine Nutzungsausfall-Entschädigung zu zahlen, wenn der Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch
nimmt (siehe
Mietwagen). Die Höhe richtet sich nach der ermittelten
Ausfallzeit für die Zeit der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung sowie nach dem Fahrzeugmodell und seiner Motorisierung und ist in der Tabelle von
Sanden/Danner/Küppersbusch aufgelistet, die immer wieder aktualisiert wird. Die Zahlung
von Nutzungsausfall-Entschädigung setzt voraus, daß der Geschädigte den Willen und die
Möglichkeit gehabt hätte, sein Fahrzeug zu nutzen. Ist der Geschädigte beispielsweise
in stationärer ärztlicher Behandlung oder sonst fahruntauglich, wird die Entschädigung
nur gezahlt, wenn in diesem Fall beispielsweise Angehörige das Fahrzeug genutzt hätten.
Solange das Fahrzeug nutzbar ist, weil etwa das trotz Beschädigung verkehrssichere
Fahrzeug unrepariert weitergefahren wird, entsteht kein Ausfall, für den eine
Entschädigung zu zahlen wäre.
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O
Option
Wahlmöglichkeit, Wertpapier
mit Wahlmöglichkeit.
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Optionsschein
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Outsourcing
Übertragung
("Auslagerung") von Unternehmensaufgaben an externe Dienstleister,
um mehr Flexibilität und insgesamt niedrigere Kosten zu realisieren. Nur
für die bei Bedarf in Anspruch genommenen Leistungen fallen Kosten an. So
zahlen Unternehmen pro Zeiteinheit bzw. Leistungseinheit zwar mehr als bei
eigenen Mitarbeitern, sparen jedoch Kosten der Voll- oder Teilzeitanstellung
eigener Mitarbeiter, vermeiden Überkapazitäten und Unterbeschäftigung, verringern ihren Verwaltungsaufwand (z.B.
Lohnbuchhaltung) und vermeiden rechtliche und finanzielle
"Fallstricke" (Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall usw.).
Durch sog. Rahmenverträge können von Einzelverträgen abweichende,
vorteilhaftere Konditionen vereinbart werden, was für beide Seiten Vorteile
hat: Der Anbieter hat die höhere Sicherheit, für größere Zeiträume
(z.B. 1 Jahr) und/oder größere Einheiten eine Nachfrage erwarten zu
dürfen, kann seine Kapazitäten besser auslasten und Umsätze / Gewinne
besser kalkulieren. Der Nachfrager hat einen sicheren, gegenüber dem
Einzelbezug günstigeren Preis (Mengenrabatt / Stammkundenrabatt) und nur
einen Ansprechpartner.
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P
Penny Stocks
Besonders kleine Aktien, deren Anteilsgröße durch Splitting so weit
reduziert wurde, um sie für den Anleger optisch billiger und damit attraktiver zu machen,
daß sie an der Börse nur noch wenige Dollar kosten.
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PIN / Personal
Identification Number / Persönliche Identifizierungsnummer
Geheimnummer, die in Verbindung mit Konten, Kontokarten, Eurocheque-Karten
und Kreditkarten ausgegeben wird. Durch Sie soll sichergestellt werden, daß nur der
Berechtigte Zugriff auf die vereinbarten Leistungen hat. Aus Sicherheitsgründen sollte
die PIN deshalb nicht weitergegeben, nicht notiert und vor fremden Blicken geschützt
werden.
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Police
>> siehe Versicherungsschein.
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Portfolio
Zusammenstellung / Auswahl der
Anlagewerte (insbesondere Wertpapiere, Spareinlagen, Immobilien) eines
Vermögens, zum Beispiel eines Fonds (Sammelvermögen einer Vielzahl von
Anlegern) oder eines privaten Wertpapier-Depots.
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Privat-Haftpflichtversicherung
Nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch haftet man für Schäden, die man jemand anderem schuldhaft
(fahrlässig oder vorsätzlich) zugefügt hat - und dies unbegrenzt. Für die Kosten von
fahrlässig (d.h. versehentlich) verursachten Schäden kommt eine
abgeschlossene Haftpflichtversicherung auf.
Da in unglücklichen Fällen ein Schaden in Millionenhöhe entstehen kann
und in so einem Fall der finanzielle Ruin droht, sollte eine
Haftpflichtversicherung zur "Grundausstattung" gehören.
Die Privat-Haftpflichtversicherung haftet dabei für Schäden, die
typischerweise zum Privatbereich gehören.
Als Haftpflichtversicherungen für besondere Risiken, z.B. beim Betrieb von
Kraftfahrzeugen und anderen Gefahrenquellen, gibt es spezielle
Haftpflichtversicherungen (siehe Haftpflichtversicherung).
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Q
Quellensteuer
Besteuerung an dem Ort und zu
dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht entsteht.
Beispiele :
Lohnsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt) / Umsatzsteuer (USt), Mineralölsteuer,
Tabaksteuer.
So behält der Arbeitgeber vom Lohn gleich die Steuer ein und führt diese
an den Fiskus ab. Ebenso verfahren Hersteller und Händler, die vom
Kaufpreis (in den die Steuern einkalkuliert sind) die fälligen Steuern
direkt an den Fiskus abführen.
Immer wieder ist auch die Einführung der Quellenbesteuerung auf
Zinserträge und Dividenden im Gespräch. Dann würden bspw.
Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen die fälligen Steuern gleich von
den Zinserträgen und Dividenden einbehalten und an den Fiskus abführen.
Der Fiskus wäre diesbezüglich nicht mehr auf die
"Steuerehrlichkeit" der Steuerzahler angewiesen.
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Quersubventionierung
Bezuschussung defizitärer
Systeme wie Geschäftsbereiche von Unternehmen oder öffentlicher Systeme
und Körperschaften wie Sozialsysteme und Sozialkassen.
So wurden und werden durch politische Entscheidungen Sozialkassen mit
Kosten belastet, für die nicht (genügend) Beiträge entrichtet wurden
(Kapitaldeckungsverfahren) oder werden (Umlageverfahren). Um trotz
Verlusten diese Institutionen zu erhalten, werden sie mit Fremdmitteln -
etwa Steuergeldern (z.B. Ökosteuer) - co-finanziert. Die Folge ist, daß
Reformen ausbleiben, die erforderlich wären, damit solche Systeme wieder
eigenständig funktionieren.
Werden von Unternehmen ergebnisneutrale oder verlustbringende
Geschäftsbereiche oder Produkte/Warengruppen bezuschußt, wird dies auch
als Mischkalkulation bezeichnet. Dabei müssen besonders einträgliche
Bereiche die weniger gut funktionierenden Bereiche mittragen, um insgesamt
ein annehmbares Ergebnis zu erzielen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, um in
wirtschaftlich schlechten Zeiten Marktanteile zu erhalten und für den
Wirtschaftsaufschwung vorgehaltene Kapazitäten wenigstens kostendeckend
zu betreiben.
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R
Rabatt
Preisnachlaß gegenüber einem
Basiswert (z.B. Preis lt. Preisliste mit unverbindlichen Preisempfehlungen
des Herstellers oder Importeurs).
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Rabattmerkmale
Merkmale, die zur Einräumung
eines Preisnachlasses z.B. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
führen.
Von Fachleuten wird zwischen "harten" und "weichen"
Rabattmerkmalen unterschieden. Harte Rabattmerkmale in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind die branchenweit üblichen
Merkmale, etwa Schadenfreiheitsklasse / Schadenfreiheitsrabatt, Regionalklasse
und Typklasse. Weiche
Rabattmerkmale in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind
anbieterspezifische Merkmale, etwa Wenigfahrer, Alleinfahrer- oder
Partnertarife, Garagenbesitzer, Hausbesitzer.
"Weiche" Merkmale haben nicht zwangläufig etwas mit dem versicherten Risiko
zu tun, sind vom Anbieter frei bestimmbar und beruhen auf den Angaben des Versicherungsnehmers - die aber in
jedem Fall wahrheitsgemäß sein müssen.
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Ratenkredit
Darlehen (Kredit), das in genau
nach Zahl und Höhe vereinbarten Raten getilgt (zurückgezahlt) wird. In
aller Regel wird beim Ratenkredit eine "Bearbeitungsgebühr"
berechnet.
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Ratenzahlung
Zahlung von Teilbeträgen in
gleicher oder wechselnder Höhe und in regelmäßigen oder unregelmäßigen
Zeitabständen.
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Rating
Rating-Agenturen teilen
bedeutende Schuldner (insbesondere Staaten und Unternehmen) in Kategorien
ein, das sogenannte Rating. Die Einstufung berücksichtigt beispielsweise
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die bisherige Zuverlässigkeit bei
der Begleichung von Verbindlichkeiten (Zins- und Tilgungszahlungen) und den
Schuldenstand; insofern ähnelt das Verfahren der deutschen SCHUFA. Durch
das Rating soll dem Gläubiger die Möglichkeit gegeben werden, einschätzen
zu können (Prognose), wo hoch das Risiko bei einer möglichen Geschäftsbeziehung (z.B.
Geldanlage, Kreditgewährung)
ist.
Beispiel:
Vor allem aufgrund höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werden die
Staaten Westeuropas und Nordamerikas tendentiell besser eingestuft als
Staaten Osteuropas, Südamerikas oder Afrikas. Bei Staaten mit schlechterer
Rating-Einstufung ist die finanzielle Lage des Schuldners weniger
vertrauenerweckend. Es besteht ein höheres Risiko, daß der Schuldner
seinen
Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Platziert etwa ein Staat auf dem Kapitalmarkt Anleihen (Emission von
Staatsanleihen), nimmt er beim Anleger Geld (de facto einen Kredit) auf - er
macht Schulden. Eine schlechte Rating-Einstufung macht für den potentiellen
Geldgeber das erhöhte Risiko deutlich, daß die Zahlungen für Zins und Tilgung
ausbleiben könnten. Es droht sogar
ein Totalverlust, denn auch Staaten sind schon pleite gegangen
(umgangssprachlich: "Staatsbankrott"), wenn ihnen die Schulden so
über den Kopf gewachsen sind, daß sie zahlungsunfähig wurden. Außerdem
könnte bei einer Änderung politischer oder wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen (v.a. Wechsel von System und Machthabern) ein
Totalverlust eintreten. So trat etwa die Sowjetunion nicht für die
Verbindlichkeiten des zaristischen Rußlands ein.
Da mit höherem Risiko die Attraktivität der Anlage sinkt, müssen diese
Schuldner höhere Zinsen versprechen, um Geldgeber zu finden. Es funktioniert also wie auch bei der
Bank: Je geringer und schlechter die Sicherheiten (= höheres Risiko), desto
teurer zum Ausgleich der Kredit (= höherer Zinssatz).
Für Gläubiger ist die Rating-Einstufung um so bedeutender, je länger die Laufzeit
einer Anlage ist (künftige Entwicklung v.a. über langen Zeitraum schlecht
einzuschätzen, z.B. bei Staatsanleihen und Lebensversicherungen oft 30
Jahre) und je höher der Betrag ist, mit dem er sich engagiert.
Rating erfüllt also eine wichtige "Frühwarnfunktion", indem es
Aussagen über die Krisenwahrscheinlichkeit finanzieller Engagements trifft.
Wenn es also um Leistungsversprechen von Anbietern in existentiell wichtigen
Fragen wie der Altersversorgung geht, sollte man sich am besten auf
die erwiesene Leistungsfähigkeit eines großen und schon langfristig
erfolgreichen Anbieters verlassen.
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Rechtsschutzversicherung
Versicherungsvertrag, durch den
sich der Versicherer verpflichtet, für die Kosten des Prozeßkostenrisikos
in den vertraglich vereinbarten Fällen aufzukommen. Denkbar ist etwa
Versicherungsschutz in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht und
Verkehrsrecht.
Einen allumfassende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Der
Versicherungsschutz sollte sehr genau auf die Bedürfnisse des
Versicherungsnehmers abgestimmt werden, zum Einen, da mit dem Umfang des
Versicherungsschutzes auch dessen Kosten deutlich steigen und zum Anderen,
damit der Versicherungsnehmer nicht im Schadenfall ohne Versicherungsschutz
dasteht.
Bezahlbar und für Verkehrsteilnehmer zu empfehlen ist die
Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
Wichtig:
Streitigkeiten, die schon vor Abschluß des Vertrages angelegt waren, fallen
nicht unter den Versicherungsschutz. Es bringt also nichts, für die Kosten konkret
anstehender Streitigkeiten eine
Versicherung abschließen zu wollen.
Übrigens droht bei falschen Angaben bei Vertragsschluß, um das Risiko für
den Versicherer zu verschleiern und um sich den
Versicherungsschutz zu erschwindeln, ein Strafverfahren wegen (ggf.
versuchten) Betruges !
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Regionalklasse
Einteilung der Zulassungsbezirke nach Schadenhäufigkeit. Hat ein
Fahrzeughalter sein Fahrzeug in einem besonders schadenträchtigen Zulassungsbezirk
angemeldet, ist das Schadenrisiko für die Versicherung, damit die Regionalklasse und
damit die Versicherungsprämie höher.
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Regreß
Verursacht ein Versicherter
(Versicherungsnehmer) unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten und seiner
Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einen Schaden, indem er sich grob
fahrlässig verhält oder den Schaden sogar vorsätzlich (mit Absicht)
verursacht, wird von seiner Haftpflicht-Versicherung zwar dem Geschädigten
sein Schaden zunächst ersetzt, jedoch wird der Versicherte
(Versicherungsnehmer) später "in Regreß genommen", das heißt,
daß er dem Versicherer einen Teil (bei Fahrlässigkeit) oder sogar den ganzen Schaden
(bei Vorsatz) ersetzen
muß.
Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten :
– Fahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug, weil er
heruntergefallene Gegenstände aufhebt.
– Fahrer ist übermüdet oder unter Einfluß von Alkohol unterwegs.
– Fahrer ist bewußt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs.
– Fahrer überschreitet erheblich die erlaubte Geschwindigkeit, fährt zum Beispiel
im Nebel schneller, als die Sicht zuläßt.
– Fahrzeug wurde durch unzulässige Umbauten verkehrsunsicher.
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Rendite
Tatsächliche Verzinsung, auch bezeichnet als Effektivzins
:
"Echte" Zinseinnahmen (bei Geldanlagen) bzw. Zinsaufwendungen (bei
Darlehen, Kredit) unter Einbeziehung sonstiger Faktoren wie Zinseszins und
Kosten.
Zinsertrag (Einnahmen aus dem Zur-Verfügung-Stellen von Kapital) eines
Wertpapiers im Verhältnis zum Kurs des Wertpapiers.
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Renten
>> siehe Anleihen.
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Rentenfonds
Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von
einer Kapitalanlagegesellschaft
nach bestimmten Grundsätzen in Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren)
investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Rentenfonds können je nach Schwerpunkt
der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds,
Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Rentenversicherung, private
Kapitalversicherung, bei der der Versicherungsnehmer bei Ablauf der
Vertragslaufzeit ein Wahlrecht hat, ob er das angesammelte Kapital in Form einer
Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt haben möchte.
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REX
®
Deutscher Rentenindex. Index
für den Markt der Renten bzw. Anleihen (festverzinslichen Wertpapiere). Die
Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Kurse von Anleihen und Obligationen
des Bundes (Staatsanleihen und Staatsobligationen). Obwohl auf dem
Rentenmarkt auch Rentenpapiere anderer Emissionäre (z.B. Länder, Kommunen,
Unternehmen) gehandelt werden, bilden wegen ihres hohen Umsatzanteils die
Rentenpapiere des Bundes eine repräsentative Datengrundlage für die
Berechnung des Index.
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Risiken,
versicherte
Jeder Versicherungsvertrag
beinhaltet recht genau definierte Fälle, für die der Versicherer bereit
ist, finanziell einzustehen - die versicherten Risiken. Der
Versicherungsnehmer sollte genau darauf achten, daß alle Risiken, die er
abgesichert haben möchte, auch im Vertrag enthalten sind (siehe
Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).
Schwierigkeiten könnten sich zum Beispiel bei Versicherungsverträgen gegen
Sturmschäden ergeben, da in den Versicherungsbedingungen verschiedener
Versicherer oft sehr unterschiedliche Einstufungen enthalten sind, ab
welcher Windstärke ein Unwetter als Sturm anerkannt wird. Ein durch
eingeschränkten Versicherungsschutz "erkaufter" niedriger
Versicherungsbeitrag kann sich dann als Bumerang erweisen, wenn ein Schadensfall nicht als Versicherungsfall anerkannt wird.
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Risiko-Lebensversicherung
Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen
absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im
Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten
(in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) aus |