Economy Site ®  Lexikon Geld & Finanzen

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A

Abgeltungssteuer

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Abschlag

Teil eines Gesamtbetrages.
Zahlung nur eines Teilbetrages ("Zahlung eines Abschlages"), z.B. Raten-Vorauszahlung voraussichtlicher Kosten, oder
Zahlung des Gesamtbetrages unter Abzug eines Teilbetrages ("Zahlung mit Abschlag" bzw. "Abschlag auf den Preis"), z.B. Preisnachlaß wegen Mängeln oder als Mengenrabatt.
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Abschreibung

Steuerliche Verbuchung der Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern. Die wichtigsten Abschreibungsarten sind die für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, Abschreibung sofort + voll), die Abschreibung über den Nutzungszeitraum (Absetzung für Abnutzung, AfA nach amtlichen AfA-Tabellen) und die außerordentliche Abschreibung etwa bei Totalverlust / Zerstörung von Wirtschaftsgütern.
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Abzahlungsdarlehen

Darlehen (Kredit) mit gleichbleibender Tilgungsquote (gleichbleibender Anteil an den Raten) und sinkender Ratenhöhe.
Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung (Rückzahlung des Darlehens/Kredits). Mit zunehmender Tilgung nimmt der offene, noch zurückzuzahlende Darlehensbetrag ab. Für den verbleibenden Darlehensbetrag müssen immer weniger Zinsen gezahlt werden. Der Anteil der Zinszahlungen wird kleiner. Dadurch reduziert sich auch die Höhe der Rate. Da die geringeren Zinsaufwendungen bei dieser Darlehensform keine (absolute) Erhöhung des Tilgungsanteils der Rate bewirken, dauert die Tilgung des Darlehens / Kredits länger als beim Annuitätendarlehen.
>> Siehe auch Annuitätendarlehen und Zinsdarlehen.
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Agio

Aufgeld.
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Aktie

Das von den Eigentümern einer Aktiengesellschaft eingebrachte Grundkapital ist in Anteile aufgegliedert, die in Urkunden, den Aktien, verbrieft sind.
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Aktienfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Aktien investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Aktienfonds können je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds, internationale Fonds oder Branchenfonds betrieben werden.
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Aktiengesellschaft

Unternehmen können in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt werden. Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person des bürgerlichen Rechts, die von natürlichen Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes gegründet wurde. Für die Verbindlichkeiten der AG haftet nur diese mit ihrem Kapital, insbesondere ihrem von den Anteilseignern eingebrachten Grundkapital.
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Aktiensplit

Aktiengesellschaften gewinnen (wenn Sie erfolgreich wirtschaften) langfristig an Wert - zum Beispiel dadurch, daß Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet werden, sondern zum Teil wieder in das Unternehmen und seine Produkte investiert werden. Der Wert des Unternehmens steigt und meist auch der Kurs, also der Preis seiner Aktien. Um die Aktien bei hohen Kursen für den Anleger wieder attraktiver zu machen, werden sie optisch verbilligt, indem eine Aktie in mehrere Aktien aufgeteilt (gesplittet = aufgespalten) wird. Der Aktionär hält dann mehr Aktien zu einem entsprechend geringeren Wert. Da die verkleinerten Anteile die Aktien scheinbar billiger machen, sollen die Nachfrage und damit der Aktienkurs steigen. Diesem Effekt wirken allerdings Vergleichsmaßstäbe entgegen wie das >> Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV).
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Aktionär

Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, Miteigentümer des Unternehmens.
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Anleihen

Festverzinsliche Wertpapiere (auch Renten genannt), die von Unternehmen, der öffentlichen Hand (Bund, Ländern, Gemeinden) oder anderen Staaten herausgegeben werden. Der Anleger zahlt für das Papier einen Betrag, den er nach Ablauf der Laufzeit mit den vereinbarten Zinsen zurückerhalten soll. Wenn das Wertpapier an der Börse gehandelt wird, kann sein Kurs durch Veränderungen des Zinsniveaus steigen oder fallen. Fällt etwa der marktübliche Zinssatz, sind die Anleger bereit, für Anleihen mit einem höheren Zinssatz mehr Geld auszugeben - der Kurs steigt. Bei steigenden Zinsen haben die Anleger andere, lohnendere Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen - die Nachfrage läßt nach und der Kurs fällt. Bei Anlage in Fremdwährungs-Anleihen kommt noch das Wechselkursrisiko hinzu. Zudem stellt sich immer die Frage, ob der Emittent zum Rückzahlungstermin zur Rückzahlung zahlungswillig und zahlungsfähig ist.
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Annuitätendarlehen

Darlehen (Kredit) mit jährlich gleichbleibender Ratenhöhe.
Die Raten bestehen aus Zins und Tilgung (Rückzahlung des Darlehens/Kredits). Mit zunehmender Tilgung nimmt der offene, noch zurückzuzahlende Darlehensbetrag ab. Für den verbleibenden Darlehensbetrag müssen immer weniger Zinsen gezahlt werden. Bei gleichbleibender Ratenhöhe wird also der Anteil der Zinszahlungen kleiner und der Anteil der Tilgungszahlungen größer. Während der Vertragslaufzeit erfolgt also die Tilgung immer schneller.
>> Siehe auch Abzahlungsdarlehen und Zinsdarlehen.
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Arbitrage

Nutzung von Preisdifferenzen zur gleichen Zeit an unterschiedlichen Orten.
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Aufgeld

siehe Agio.
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Ausfallbürgschaft

Bürgschaft (Verpflichtungserklärung), nach der sich ein Bürge bereiterklärt, für den Ausfall von Forderungen (Ansprüchen auf Geldzahlung) aufzukommen.
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Ausgabeaufschlag

Betrag, den Kapitalanlagegesellschaften beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds erheben, um Vertriebskosten (z.B. Werbung, Provisionen, Informationsmaterial) zu decken und Gewinne zu erzielen.
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Auslandsreise-Krankenversicherung

Bei Unfall oder Krankheit im Ausland können die Behandlungskosten enorme Höhen erreichen. Auch wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kommt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nicht immer für alle Behandlungskosten auf. Deshalb sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der weltweite Auslandskrankenschutz stellt für wenig Geld den gesetzlich Versicherten einem Privatversicherten gleich. Auch in Deutschland Privat-Krankenversicherte können Ihren Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. Bedenken Sie, daß der Vertrag nicht für Auslandsaufenthalte größerer oder unbegrenzter Länge (wie z.B. Studium im Ausland) gedacht ist, sondern für solche Fälle der Versicherungsschutz erweitert werden muß.
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B

Baisse

Anhaltende Abwärtsentwicklung der Börsenkurse.
Wegen rückläufiger Kurse schwindet das Vertrauen der Anleger, an der Börse Geld durch Kursgewinne verdienen zu können. Neue Käufer fehlen und die Nachfrage nimmt ab. Wertpapiere werden in Erwartung (weiter) fallender Kurse verkauft und das Angebot nimmt zu. Die Kurse fallen immer weiter. "Die Baisse nährt die Baisse."
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Baukredit / Baufinanzierung

Darlehen zur Finanzierung von Kauf, Bau, Umbau, Ausbau und/oder Sanierung von Immobilien.
Das Darlehen kann also für Bauleistungen aller Art in Anspruch genommen werden.
Kaum bekannt ist, daß neben Banken auch Versicherungsgesellschaften günstige Baukredite vergeben.
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Beleihungswert

Maximalwert für ein Darlehen, dessen Höhe von Wert und Qualität der geleisteten Sicherheiten abhängt. Da der Darlehensgeber (z.B. eine Bank oder Versicherung) davon ausgehen muß, daß im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Sicherheit verwertet werden muß und beim Verkauf weniger erlöst werden kann, als bei der Anschaffung bezahlt wurde, liegt der Beleihungswert stets deutlich unter dem Zeitwert der Sicherheit.
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Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Versicherung, die das finanzielle Risiko von Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit absichert.
In der jüngeren Vergangenheit haben rund 200.000 Menschen pro Jahr eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten – auch viele jüngere Menschen. Bemerkenswert :  Die Hauptursache für den Eintritt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind nicht etwa Unfälle, sondern Erkrankungen ! Ohne private Vorsorge kann eine äußerst schwierige finanzielle Situation entstehen, da die gesetzlichen Leistungen erheblich reduziert wurden.
Seit dem 1. Januar 2001 gelten neue Bedingungen für die gesetzliche Berufsunfähigkeitsvorsorge.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bringt die Änderung auf den Punkt: "Bei der abgestuften Rente wegen Erwerbsminderung kommt es nicht mehr auf den erreichten beruflichen Status an. Einziges Kriterium ist die Zeit, die täglich noch gearbeitet werden kann – egal in welchem Beruf ". Private Vorsorge ist also unerläßlich.
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Betriebs-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung, die die finanziellen Folgen von Schäden trägt, für die der Inhaber eines Betriebes, Gewerbes o.ä. haftet, zum Beispiel bei Verletzungen eines Kunden beim Sturz auf einer unsicheren Treppe oder beim Ausrutscher auf der berühmten Bananenschale.
Die Versicherung steht für Schäden ein, die durch Ihr Unternehmen verursacht wurden, zum Beispiel :
- Schäden durch Angestellte bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
- Schäden bei Einsatz von Arbeitsmaschinen
- Unfallschäden von Kunden/Besuchern
- Umweltschäden (Lagerung von giftigen Stoffen) usw.
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BIC = SWIFT-Code

Bank Identifier Code. Internationale Bankleitzahl für den internationalen Zahlungsverkehr.
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Bonität

Aussage über den Ruf und die Zahlungsfähigkeit (Solvenz) eines Schuldners (Person, Unternehmen, Staat).
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Börse

Handelsplatz für Wertpapiere, Rohstoffe und Devisen.
Die bedeutendsten Börsen der Welt befinden sich in New York (Wallstreet), London, Tokio und Frankfurt/Main.
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Break Even

Englisch für Gewinnschwelle. Zeitpunkt, an dem die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.
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C

Cash

(Bar-)Geld.
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D

Dachfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Anteile anderer Fonds investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften.
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Darlehen

Vertrag, nach dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer gegen Entgelt (Zinsen) für eine bestimmte Zeit Kapital (Geld) zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten (durch deren Verwertung im Notfall die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt werden können) beizubringen, die vereinbarten Entgelte (Zinsen) zu zahlen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die Darlehenssumme zu tilgen (zurückzuzahlen).
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Dauerauftrag

Auftrag an ein Kreditinstitut, zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen Zahlungen in immer gleicher Höhe an immer gleiche Empfänger zu leisten. Üblich und bewährt sind Daueraufträge etwa für Zahlungen von Miete, Versicherungsbeiträgen und Ratenzahlungen. Der Kunde muß ein gewisses Entgelt für diese Dienstleistung entrichten, spart jedoch Arbeit und Zeit sowie beispielsweise Mahnkosten und Verzugszinsen bei versäumten Zahlungen.
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DAX ®

Deutscher Aktienindex. Er setzt sich aus den 30 nach ihrer Börsenkapitalisierung (Börsenwert) größten deutschen Aktiengesellschaften zusammen und läßt gewisse Rückschlüsse auf die Verfassung und Tendenz des Aktienmarktes zu.
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Defizit

Fehlbetrag, Minus, Verlust, Einbuße.
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Deflation

Preisrückgang in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation oder Rezession. Überangebot von Waren und Dienstleistungen ("Käufermarkt"). Die Nachfrager (Verbraucher, Unternehmen, Öffentliche Hand) können für ihr Geld mehr und/oder bessere Waren und Dienstleistungen kaufen. Da die Gewinnspanne der Anbieter sinkt, sinkt deren Anreiz und steigt deren Risiko. Das Angebot (bei Waren die Produktion) wird zurückgefahren, es entstehen Überkapazitäten, die zur Kostensenkung durch Kurzarbeit, Fabrikschließungen und Entlassungen abgebaut werden.
Wegen verringerter Kaufkraft sinkt die Nachfrage. Der Effekt verstärkt sich durch Marktsättigung sowie durch Konsumzurückhaltung ("Nachfragestau") wegen Erwartung weiterer Preissenkungen, wegen wirtschaftlicher Unsicherheit über Wirtschaftslage und Arbeitsplatzsicherheit (Sparneigung steigt).
Durch sinkende Produktion und sinkendes Angebot tritt schließlich eine Konsolidierung ein; Angebot und Nachfrage nähern sich wieder an. Die Preise stabilisieren sich und steigen wieder. Damit steigt der Anreiz für Anbieter, die Produktion wird erhöht, Arbeitskräfte eingestellt, die so wieder mehr Geld und Vertrauen für Konsum haben. "Die Wirtschaft / Konjunktur springt an."
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Depot

"Konto" für Wertpapiere, über das die Wertpapiere verwaltet werden.
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Direktbanken

Kreditinstitute, die keine Filialen unterhalten, sondern nur an ihrem Geschäftssitz tätig sind. Kontakt mit den Kunden findet nur per Post, Telefon, Telefax, eMail und Internet statt. Der Kunde muß also auf persönliche Betreuung und Beratung verzichten. Die durch die entfallende Infrastruktur gesparten Kosten werden teilweise an die Kunden in Form niedrigerer Preise und Provisionen sowie höherer Guthabenzinsen weitergegeben. Direktbanken sind oft Tochterunternehmen großer Filialbanken, die auch in diesem Marktsegment (aber nicht unbedingt unter ihrem eigenen Namen) vertreten sein wollen. Beispiele : Deutsche Bank - Bank 24, Commerzbank - Comdirect Bank, Dresdner Bank - Advance Bank.
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Direktversicherer (= Versicherungsunternehmen)

Versicherer, die keinen Außendienst unterhalten, sondern nur an ihrem Geschäftssitz tätig sind. Kontakt mit den Kunden findet nur per Post, Telefon, Telefax, eMail und Internet statt. Der Kunde muß also auf persönliche Betreuung und Beratung verzichten. Die durch die entfallende Infrastruktur gesparten Kosten werden teilweise an die Kunden in Form niedrigerer Preise und Provisionen sowie höherer Guthabenzinsen weitergegeben.
Problematisch ist jedoch, ob der Kunde ohne diese persönliche und individuelle Beratung genau den maßgeschneiderten Versicherungsschutz erhält, den er benötigt. Auch die kompliziertere Abwicklung von Verträgen und im Schadenfall ist nicht jedermanns Sache.
Außerdem ist fraglich, ob die Gesellschaften auch die dem Kunden in Aussicht gestellten Renditen erwirtschaften können. Zwar kann sich der Kunde auf die Zahlung der garantierten (also fest vertraglich vereinbarten) Erträge beispielsweise bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen in der Regel verlassen. Dies gilt jedoch nicht für die (bei Vertragsschluß in Aussicht gestellten, aber eben nicht garantierten) Überschußbeteiligungen, die die Rendite erst richtig interessant machen.
Bei manchen Anbietern können geringe Bewertungsreserven, die zu Senkungen der Überschußbeteiligungen führen können, die Rendite verhageln, denn : Wer weniger Versicherungsbeiträge einnimmt, kann auch weniger Reserven bilden und kann nur mit weniger Geld wirtschaften.
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Direktversicherung (= direkter Versicherungsvertrag)

Nicht zu verwechseln mit Direktversicherer (einem Anbieter ohne Außendienst).
Direktversicherung ist der direkte Abschluß von Versicherungsverträgen durch ein Unternehmen zugunsten von Geschäftsführer oder Arbeitnehmern (Arbeitern, Angestellten).
Vertragspartner des Versicherers ist das Unternehmen. Die Versicherungsbeiträge einer Direktversicherung werden vom Unternehmen als Versicherungsnehmer bezahlt.
>> Details siehe Firmendirektversicherung.
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Diskont(zins)satz

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Discountbroker (Online Broker)

Direktbanken, die sich auf Dienstleistungen zum Wertpapierhandel spezialisiert haben. Anleger können über Discountbroker z.B. Wertpapiere kaufen, deponieren, verkaufen, übertragen usw.
Wie bei anderen Direktbanken und Direktversicherern findet Kontakt mit den Kunden nur per Post, Telefon, Telefax, eMail und Internet statt. Der Kunde muß also auf persönliche Betreuung und Beratung verzichten. Die durch die entfallende Infrastruktur gesparten Kosten werden teilweise an die Kunden in Form niedrigerer Preise und Provisionen sowie höherer Guthabenzinsen weitergegeben.
Bekannte Anbieter sind z.B. Consors, Comdirect Bank, Advance Bank und maxblue.
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Dispositionskredit (auch "Überziehungskredit")

Kreditlinie, die Inhabern laufender Konten (Kontokorrentkonten, Girokonten) eingeräumt wird, um vorübergehend und ohne Formalitäten das Konto über das Guthaben hinaus beanspruchen ("überziehen") zu können. Die Höhe liegt meist bei 2 bis 3 Monatseinkommen. Es entsteht keine Bearbeitungsgebühr, es werden keine besonderen Rückzahlungsmodalitäten (Raten o.ä.) vereinbart. Zinsen werden nur auf den aktuell in Anspruch genommenen Betrag berechnet und dem Konto vierteljährlich mit dem Quartalsabschluß belastet.
Keine falsche Scheu vor einem Überziehungskredit. Wenn Sie kreditwürdig sind, räumt Ihnen die Bank gern eine Kreditlinie ein, einen Betrag, über den Sie bei Bedarf jederzeit verfügen können.
Diese ist völlig unbedenklich und für den Kunden ohne Verpflichtungen verbunden, denn aus der Kreditlinie (Vertrauensbeweis bei Kreditwürdigkeit) wird erst ein Kredit, wenn Sie ihn tatsächlich in Anspruch nehmen. Trotz relativ hoher Zinssätze kann eine vorübergehende Inanspruchnahme des "Dispo" sinnvoll sein, etwa zur Vermeidung teurer Rücklastschriften bei Überschneidung von Ausgaben und Einnahmen, bei Notfallreparatur des Autos im Urlaub oder beim Einkauf von Sonderangeboten kurz vor dem Eintreffen von Zahlungseingängen.
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Dividende

Gewinnanteil, der dem Aktionär (Miteigentümer) einer Aktiengesellschaft ausgezahlt wird.
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Dollar

In vielen Staaten gängige Bezeichnung für die dortige Währung.
Nicht unbedingt gleichzusetzen mit der bekanntesten Dollarwährung, dem US-Dollar (US$) der USA, der wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung auch als "Leitwährung" angesehen wird.
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Doppelkarte

Bestätigung eines Versicherers, daß für das betreffende Fahrzeug der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz durch einen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag besteht ("vorläufige Deckungszusage"). Bei der früher üblichen Doppelkarte verblieb eine Karte bei der Zulassungsstelle, die andere Karte wurde von der Zulassungsstelle zur Bestätigung dem Versicherer übersandt. Heute wird nur noch eine Karte für den Versicherer benötigt, denn das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wird nun von der Zulassungsstelle elektronisch informiert.
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Dow Jones ®

Wichtigster US-amerikanischer Aktienindex. Er setzt sich aus den 30 nach ihrer Börsenkapitalisierung (Börsenwert) größten US-amerikanischen Aktiengesellschaften zusammen und läßt gewisse Rückschlüsse auf die Verfassung und Tendenz des US-Aktienmarktes zu.
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Durchschlag

>> Siehe Schriftform.
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E

Effektive Stücke

"Echte" Exemplare einer Aktienurkunde. Aktien in effektiven Stücken werden zunehmend von der Globalurkunde verdrängt.
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Effektivzins / Effektiver Jahreszins

"Echte" Zinseinnahmen (bei Geldanlagen) bzw. Zinsaufwendungen (bei Darlehen, Kredit) unter Einbeziehung sonstiger Faktoren wie Zinseszins und Kosten.
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Einwilligung

vorherige Zustimmung
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Elektronikversicherung

Versicherung, die für Schäden an teuren Elektronik-Geräten wie etwa Computern und Telefonanlagen aufkommt.
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Emission

Ausgabe von Wertpapieren.
Der Herausgeber von Wertpapieren wird als Emittent oder Emissionär bezeichnet. Er ist Schuldner der Forderungen, die in den Wertpapieren verbrieft sind.
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F

Festgeld

Anlageform. Ein Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) nimmt bei Kunden bzw. Anlegern einen Kredit auf, der mit einer Kündigungsfrist von beispielsweise 1 bis 5 Jahren kündbar ist. Der Anleger kann jederzeit kündigen (auch gleich bei Abschluß des Vertrages) oder auch von vornherein eine bestimmte Laufzeit des Vertrages (ohne automatische Verlängerung) vereinbaren und erhält den Betrag nach Ablauf der vereinbarten Frist zurück.
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FID

siehe Firmendirektversicherung.
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Fiktive Abrechnung

Ebenso wie bei anderen Schadensarten hat der Geschädigte auch bei Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden die Möglichkeit einer sog. fiktiven Abrechnung. Schadensersatz wird wie üblich aufgrund der nachgewiesenen Schadenshöhe gezahlt, allerdings wird der Nachweis nicht durch eine Reparaturrechnung, sondern lediglich durch einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten geführt.
Der Geschädigte ist berechtigt, mit seiner geschädigten Sache beliebig zu verfahren, z.B. die Sache unrepariert weiterzubenutzen und den erhaltenen Schadensersatz beliebig zu verwenden (z.B. als Rücklage für die Anschaffung des nächsten Fahrzeugs). Rechtlich ist die fiktive Abrechnung vollkommen korrekt. Auch bei dieser Art der Schadensabwicklung erhält der Geschädigte lediglich seinen tatsächlichen Schaden ersetzt, denn die geschädigte Sache ist durch den festgestellten Schaden entsprechend weniger wert.
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Firmendirektversicherung (FID)

Steuerbegünstigte oder steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form von Übernahme der Beiträge für bestimmte Versicherungsverträge, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen werden.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (zum Beispiel eine Firma). Der Arbeitgeber trägt die Kosten und kann diese als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer hat keine Kosten, sondern profitiert über diesen indirekten Weg (bei dem ihn die Firma direkt versichert), indem ihm je nach Gestaltung bis zu 100 % der Zuwendungen des Arbeitgebers zugute kommen. Bei der üblichen Auszahlung von Lohn kommen von den Aufwendungen des Arbeitgebers nur etwa 40 bis 50 % beim Arbeitnehmer an ! Gegenüber der Auszahlung des gleichen Betrages als Barlohn werden somit in erheblichem Umfang Steuern und Abgaben / Lohnnebenkosten gespart.
Dieses Konzept fördert die Motivation der Mitarbeiter und ihre Verbundenheit mit dem Betrieb.
Ein weiterer Vorzug der neuen Unterstützungskasse für den Arbeitgeber :
Scheidet ein Mitarbeiter vor Ablauf einer bestimmten Zeit aus der Firma aus, fließt das gezahlte Geld zurück.

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Fonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Kapitalanlegern, die durch eine Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
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Fondssparen

Ratenweiser Erwerb von Anteilen an einem Fondsvermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft investiert und verwaltet wird. Für Kleinanleger, die statt eine größere Anlagesumme auf einmal zu investieren, ihr Kapital in Raten aufbringen wollen oder müssen, wurde das Fondssparen entwickelt. Dabei zahlt der Anleger monatlich einen bestimmten Betrag (meist mindestens Euro 50,-) ein und von diesem Betrag werden jeweils so viele Fondsanteile erworben, wie es der Betrag zum aktuellen Kurs zuläßt. Das Risiko wird dabei relativ gut verteilt, da tendentiell wenige Käufe bei hohen Kursen in manchen Monaten durch mehr Käufe bei niedrigeren Kursen ausgeglichen werden (cost-average-effect). Weiterhin erhält der Kleinanleger Zugang zu einer Anlageform, die für ihn oft wegen der Mindestanlagesummen nicht erreichbar wäre und er verteilt sein Risiko, wie es bei Anlagen in dieser Größenordnung sonst nicht möglich wäre.
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Freistellungsauftrag

Auftrag an ein Kreditinstitut, die Freistellung der Kapitalerträge von der Besteuerung zu veranlassen. Der Freibetrag beträgt ab dem Jahr 2004 für Einzelpersonen Euro 1.421,00 und für Ehepaare zusammen Euro 2.842,00. In diesen Beträgen sind je Person Euro 51,00 Werbungskostenpauschale enthalten, mit denen sich der Fiskus an den Kosten der Kapitalanlage beteiligt. Es können jedoch auch höhere Werbungskosten geltendgemacht werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Um den Freibetrag zu nutzen und den Abzug der Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut zu vermeiden, sollte für jedes Konto oder Depot, bei dem Kapitalerträge anfallen, ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Zu beachten: Alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen nicht mehr als den Freibetrag ausmachen. Der Anleger sollte also die Aufträge recht genau nach den erwarteten Erträgen verteilen, kann die Aufträge jedoch jederzeit beliebig kostenlos ändern. Um bei mehreren Konten und Depots den Überblick zu behalten, hat sich die Erstellung einer kleinen Übersicht bewährt.
Sollten wegen nicht ausreichender Höhe eines Freistellungsauftrages von den Erträgen Steuern einbehalten worden sein, werden diese nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung erstattet, falls der Gesamtbetrag der Kapitaleinkünfte unterhalb des Freibetrages liegt.
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G

Garantie

Nicht zu verwechseln mit Gewährleistung oder Kulanz.
Garantie ist eine vertragliche Zusage eines Anbieters, über die Vorgaben der gesetzlichen Gewährleistung hinaus für die Mängelfreiheit einer Leistung einstehen zu wollen. So räumt häufig der Hersteller eine Garantie über die Gewährleistungsfrist hinaus ein oder bietet Zusatz-Leistungen (z.B. Mobilitätsgarantie bei Neuwagen). Details hierzu finden Sie in den Garantiebedingungen.
Übrigens: Der Abschluß eines Garantievertrages ist zwar freiwillig, auf die eingeräumten Garantieleistungen besteht dann aber ein (vertraglicher) Anspruch.
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Gebäudeeigentümer-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung, die für die Kosten von Schäden aufkommt, für die jemand im Zusammenhang mit Immobilienbesitz aufzukommen hat. Typische Beispiele sind Schäden durch herabfallende Dachziegel oder Verletzungen von Personen beim Sturz auf verschneiten oder vereisten Gehwegen, die vom Grundeigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht begehbar zu halten sind.
Grundeigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, das heißt bewohnen, sind in manchen Verträgen durch ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Welches der Risiken aus Verkehrssicherungspflichten – Bauherrenhaftpflicht – Gewässerschadenhaftpflicht und bei unbebauten Grundstücken Sie absichern sollten und welchen Versicherungsschutz Sie vielleicht bereits haben, klären Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann.
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Gebäudeversicherung

Versicherung, die (je nach vereinbartem Versicherungsumfang) etwa für Schäden an Gebäuden durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Frost-Wasser und evtl. Erdbeben aufkommt. Zu beachten ist (da je nach Versicherer unterschiedlich) der Umfang des Versicherungsschutzes, z.B. ab welcher Windstärke der Versicherer von einem Sturm ausgeht. Wegen der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel Gleitende Neuwertversicherung / Neuwert als feste Summe / Wohn-Geschäftshäuser usw. ist unbedingt eine Fachberatung erforderlich !
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Gefährdungshaftung

Durch technische Errungenschaften wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und Flugzeuge ist ein (heutzutage kaum noch bewußt wahrgenommenes) Gefahrenpotential entstanden. Schon der Betrieb dieser Gefahrenquellen stellt ein gewisses Risiko für Andere dar. Da Eigentümer bzw. Halter eine solche Gefahrenquelle betreiben, haften sie, auch wenn sie an der Entstehung eines Schadens kein konkreten Verschulden trifft. Sie haften, wenn sich die Betriebsgefahr verwirklicht (sog. Gefährdungshaftung). Dies führt dazu, daß in der Regel auch bei Schäden, die der Unfallgegner verursacht hat, der Geschädigte mit einer Mithaftungsquote am Schaden beteiligt wird. Nur ausnahmsweise, wenn das Verschulden des Unfallgegners weit überwiegt und der Geschädigte keine Möglichkeit hatte, den Unfall abzuwenden (sog. unabwendbares Ereignis, meist bei Auffahrunfall oder Vorfahrtsverstoß), kann dieser Haftungsanteil aus der Gefährdungshaftung entfallen, so daß der Geschädigte ausnahmsweise 100 % seines Schadens ersetzt erhält und auch nicht teilweise für den Schaden des anderen aufkommen muß.
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Geld

Von den staatlichen Notenbanken herausgegebenes Zahlungsmittel, das als Wertaufbewahrungs- und Tauschmittel dient. Geld kursiert als Bargeld in Form von Münzen (Hartgeld) und Geldscheinen (Banknoten, Papiergeld). Daneben gibt es das sogenannte Buchgeld, das nur von Konto zu Konto gebucht (übertragen) wird. Das Geld hat durch den einfacheren Austausch von Werten den Handel extrem vereinfacht und die Tauschwirtschaft abgelöst.
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Geldkarte

Karte mit Zahlungsfunktion (z.B. Kundenkarte eines Kreditinstitutes, ec-Karte), die mit einem Chip zur elektronischen Speicherung eines Geldguthabens versehen ist. Die Karte kann unter Belastung des Girokontos mit einem Guthaben "aufgeladen" werden und an vielen Kassen und Automaten (Supermarkt, Parkautomat usw.) zur einfachen Bezahlung statt Bargeld genutzt werden. Von Vorteil ist der gegenüber ec- und Kreditkarten vereinfachte Zahlungsvorgang (kein Einzug vom Konto des Kunden). Problematisch ist die freie Verfügbarkeit des Kartenguthabens auch für Unberechtigte.
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Geldmarktfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen recht kurzfristig in Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren) und anderen kurzfristigen Instrumenten des Kapitalmarktes investiert wird, um Zins- und Kursdifferenzen an den Kapitalmärkten auszunutzen und dabei Gewinne zu erwirtschaften.
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Gemischte Fonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Aktien, Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren) und / oder Immobilien investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Gemischte Fonds können je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Genehmigung

nachträgliche Zustimmung
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Gewährleistung

Nicht zu verwechseln mit Garantie oder Kulanz.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch (bei Kauf: "Sachmängelgewährleistung") eines Käufers/Auftraggebers gegen den Vertragspartner, daß an der Leistung (z.B. der gekauften Sache) innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Mängel auftreten. Zeigt sich innerhalb der Frist ein Mangel, kommen Wandlung (Rückabwicklung des Vertrages, also Rückgabe Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware), Minderung (Herabsetzung, also teilweise Rückzahlung des Kaufpreises), Ersatzlieferung (einer identischen, neuen, mangelfreien Sache) oder Nachbesserung (Reparatur) in Betracht. Ein Käufer braucht sich nicht an den Hersteller verweisen zu lassen (dieser räumt lediglich häufig eine Garantie über die Gewährleistungsfrist hinaus ein oder bietet Zusatz-Leistungen, z.B. Mobilitätsgarantie bei Neuwagen).
Es bestehen je nach Charakter und Gegenstand des geschlossenen Vertrages unterschiedliche Gewährleistungsfristen, beim einfachen Kauf sind dies 2 Jahre.
Zu beachten:
Durch EU-Vorgaben haben sich rechtliche Änderungen ergeben, die jedoch nicht so umfangreich sind, wie häufig
dargestellt wird.
*  Die Gewährleistungsfrist beträgt nun 2 Jahre (bisher 6 Monate).
Gewerbliche Verkäufer dürfen die Gewährleistung für gebrauchte Waren nicht mehr ganz ausschließen,
   sondern nur noch auf (mindestens) 1 Jahr begrenzen.
Private Verkäufer dürfen weiterhin die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausschließen.
   Tun sie dies nicht, haften sie ebenso wie bisher, jetzt allerdings 2 Jahre.
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Girosammelverwahrung / Girosammeldepot

Verwahrungsart, in der Wertpapiere in recht loser Ordnung aufbewahrt werden. Dabei werden die aufbewahrten Wertpapiere nur nach Art und Zahl erfaßt, so daß bei Verschiebungen (durch Kauf, Verkauf, sonstige Übertragung) nur über beliebige Papiere dieser Art und Menge verfügt wird. Die Art und Zahl der für die Kunden aufbewahrten Papiere bleibt jedoch immer gleich. Diese Verwahrungsart ist für Banken und Kunden kostengünstiger, da sie gegenüber der Streifbandverwahrung weniger Verwaltungsaufwand bedeutet, wenn nicht für den Kunden bestimmte Stücke der Wertpapiere (etwa Aktien mit bestimmten Seriennummern) gesondert aufgenommen, verwahrt und entnommen werden müssen.
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Gläubiger

Inhaber einer Forderung / eines Anspruches (z.B. auf Zahlung eines Geldbetrages).
Nicht zu verwechseln mit Beteiligungen.
Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" werden Kleinanlegern häufig anstelle von Kapitalanlagen nach dem Prinzip des Fremdkapitals (Anleihen usw.) in Wirklichkeit Beteiligungen (als Eigenkapitalgeber) angeboten. Prozentzahlen (eigentlich lediglich eine mathematische Größe) werden benutzt, um dem Anleger eine angeblich sichere Verzinsung vorzuspiegeln, während es sich in Wirklichkeit um die angeblich erzielbare Rendite (Gewinne) von Unternehmensbeteiligungen handelt. So werden bei Beteiligungen Anteile an Unternehmen verkauft, so daß der Anleger das volle unternehmerische Risiko trägt (z.B. Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich), aber häufig nicht einmal mitentscheiden kann. Bei Beteiligungen stehen die Anleger also dem Unternehmen nicht als Gläubiger (Fremdkapitalgeber) gegenüber, sondern sind selbst die Unternehmer, denn die Anteile der Eigenkapitalgeber sind das Unternehmen. Wenn bei Insolvenz bzw. Konkurs das Firmenvermögen verteilt wird, kommen die Anteilseigner erst nach dem Fiskus und anderen Gläubigern an die Reihe - und gehen häufig völlig leer aus.
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Glasbruchversicherung

Versicherung, die für die Kosten von Schäden an teuren Glasgegenständen wie z.B. Schaufenstern und großen Aquarien aufkommt.
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Globalurkunde

Um Kosten für die Ausfertigung von Aktien zu sparen, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, statt Hunderttausende oder Millionen Aktienexemplare in "effektiven Stücken" herstellen zu lassen, nur eine "Globalurkunde" auszufertigen, die die gesamten Anteile am Unternehmen in einer Urkunde verbrieft.
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Gratis

Unentgeltliche / kostenlose Leistung. Entgegen dem in der Werbung üblichen Sprachgebrauch ist selten etwas "gratis", sondern vielmehr "inklusive", das heißt im Preis mit eingeschlossen. In aller Regel sind alle Leistungen, die dem Kunden erbracht werden, im Preis mit einkalkuliert, das heißt schon mit bezahlt oder in künftige Entgelte einkalkuliert.
Beispiel : Bei Telekommunikationsverträgen (Telefon, Internet) eingeräumte Gesprächsguthaben / Verbindungsguthaben sind nicht, wie oft angegeben, "Freieinheiten" oder "Freistunden/Freiminuten", sondern beim Grundpreis inklusive (also nicht geschenkt, sondern schon mit dem Grundpreis bezahlt). Wird ein Grundpreis mit "Freieinheiten" verbunden, handelt es sich de facto um einen Mindestumsatz.
Im Einzelfall kann ein Anbieter aber auch kostenlose Zusatzleistungen zum Hauptprodukt anbieten, wenn er ausnahmsweise ganz oder teilweise auf seine Gewinnspanne verzichtet, um z.B. Neukunden zu gewinnen.
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Grauer Markt, Grauer Kapitalmarkt

Marktbereich, der sich am Rande der Legalität bewegt und sich staatlichen Kontrollen nach Möglichkeit entzieht. Häufig entsteht Anlegern ein Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals, wenn sie an unseriöse Anbieter von Finanzprodukten geraten, die den Charakter und die Risiken der angebotenen Anlageinstrumente unerwähnt lassen und/oder verschleiern. So werden häufig Beteiligungen an zwielichtigen Unternehmen und Unternehmungen (Projekten) angeboten, bei denen der Anleger nicht etwa Fremdkapitalgeber (Gläubiger), sondern Eigenkapitalgeber (Miteigentümer) ist, der mit seiner gesamten Einlage haftet, also einen Totalverlust riskiert.
>> siehe auch Gläubiger.
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Grüne Karte

Bescheinigung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, mit der in standardisierter Form der Autofahrer bei Reisen ins Ausland seinen Versicherungsschutz belegen kann.
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Grundschuld

Sicherungsmittel, das dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel - bei Hypotheken und Grundschulden eine Immobilie - zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung). Im Gegensatz zur Hypothek ist das Bestehen der Grundschuld nicht vom Bestehen der zu sichernden Forderung abhängig.
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Grundschulddarlehen

Kredit (juristisch: Darlehen), der durch Einräumung eines Sicherungsrechts an einer Immobilie (Haus und/oder Grundstück abgesichert wird (siehe auch Lombardkredit). Die Bezeichnung leitet sich von der Grundschuld als Sicherungsmittel ab, die dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung). Banken und Versicherungen sind dazu übergegangen, die Grundschuld als Sicherungsmittel zu verwenden, da das Bestehen einer Hypothek vom Bestehen der gesicherten Forderung abhängig ist ("Akzessorietät der Hypothek"), während die Grundschuld für den Gläubiger Vorteile gegenüber der Hypothek hat.
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H

Haftpflichtversicherung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet man für Schäden, die man jemand anderem schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) zugefügt hat - und dies unbegrenzt. Für die Kosten von fahrlässig (d.h. versehentlich) verursachten Schäden kommt eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung auf.
Da in unglücklichen Fällen ein Schaden in Millionenhöhe entstehen kann und in so einem Fall der finanzielle Ruin droht, sollte eine Haftpflichtversicherung zur "Grundausstattung" gehören.
Haftpflichtversicherungen gibt es z.B. als private Haftpflichtversicherung für Privatpersonen, als Betriebshaftpflichtversicherung für Selbständige/Freiberufler/Gewerbetreibende, als Tierhalterhaftpflichtversicherung, als Gebäudeeigentümerhaftpflichtversicherung (bei nicht selbst bewohnten Immobilien) und als Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben).
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Hausratversicherung

Sachversicherung, die den finanziellen Schaden durch Schäden und Verlust am Hausrat (z.B. Einbruch, Vandalismus) des Versicherungsnehmers trägt. Wichtig ist die richtige Wahl der Versicherungssumme. Wird die Versicherungssumme höher als der Wert des Hausrats gewählt (Überversicherung), ist der Versicherungsbeitrag möglicherweise höher als nötig und wird zuweilen von Versicherungskunden mit betrügerischer Absicht vereinbart. Wird die Versicherungssumme niedriger als der Wert des Hausrats gewählt, ist der Versicherungsbeitrag zwar oft niedriger, jedoch erhält man im Schadenfall nur einen entsprechend geringeren Teil seines Schadens ersetzt (Unterversicherung).
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Hausse

Anhaltende Aufwärtsentwicklung der Börsenkurse ("Börsen-Boom").
Wegen ansteigender Kurse wächst die Zuversicht der Anleger, an der Börse Geld durch Kursgewinne verdienen zu können. Neue Käufer und neues Geld kommen hinzu. Die Nachfrage und die Kurse nehmen zu. Wertpapiere werden in Erwartung (weiter) steigender Kurse gekauft. Nachfrage und Kurse nehmen weiter zu (ähnlich einer Lawine). "Die Hausse nährt die Hausse."
Wenn die Börse in aller Munde ist und (fast) jeder sich an der Börse engagiert hat ("Dienstmädchen-Hausse"), fehlt das Geld für weiter steigende Kurse. Die Kurse stagnieren. Spätestens jetzt werden durch Verkauf "Gewinne realisiert" und der Kursverfall eingeleitet (>> siehe Baisse).
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HBCI

Abkürzung für Home Banking Computer Interface.
Moderner Schnittstellenstandard für Homebanking und -broking. Anders als beim PIN-TAN-Verfahren werden keine Listen mit Einmal-Codes für jede einzelne Transaktion benötigt, sondern eine Signatur-Karte (Code-Karte mit Prozessor-Chip ähnlich Telefonkarten und Geldkarten), ein entsprechender Kartenleser und -schreiber und eine PIN. Das Verfahren ist komfortabel, da keine TANs benötigt werden, und gilt als besonders sicher, da keine TANs ausspioniert werden können.
HBCI bieten z.B. Commerzbank und Deutsche Bank.
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Homebanking

Verwaltung von Konten und Depots per Telefon, Computer und Internet. Aktuelle technische Verfahren sind PIN-TAN und HBCI (moderner).
Beim Homebanking sparen Kunden Wege zur Bank und meist auch Kosten, wenn die Bank Homebanking-Aufträge bei den Preisen bevorzugt. Direktbanken arbeiten sogar fast ausschließlich mit Homebanking.
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Hypothek

Sicherungsmittel, das dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel - bei Hypotheken eine Immobilie - zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung).
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Hypothekenkredit

Kredit (juristisch: Darlehen), der durch Einräumung eines Sicherungsrechts an einer Immobilie (Haus und/oder Grundstück abgesichert wird (siehe auch Lombardkredit). Die Bezeichnung leitet sich von der Hypothek als Sicherungsmittel ab, die dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung). Da das Bestehen der Hypothek vom Bestehen der gesicherten Forderung abhängig ist ("Akzessorietät der Hypothek") sind Banken und Versicherungen dazu übergegangen, die Grundschuld als Sicherungsmittel zu verwenden ("Grundschulddarlehen").
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I

IBAN

International Bank Account Number.
Spezielle, internationale Kontonummer für den internationalen Zahlungsverkehr.
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Index

Rechnerisch ermittelter Zahlenwert, durch den möglichst genau ein Marktsegment abgebildet werden soll. Beispielsweise sind im deutschen Aktienindex DAX® die 30 größten (an der Börse notierten) deutschen Unternehmen enthalten. Allerdings werden die Aktien der enthaltenen Unternehmen nicht gleichgewichtig berücksichtigt, sondern unterschiedlich, je nach Markkapitalisierung der Unternehmen, einbezogen. So wird ein Unternehmen, das mit einem höheren Wert an der Börse gehandelt wird, weil es mit mehr Aktien und/oder höheren Kursen vertreten ist, entsprechend höher gewichtet.
In Indizes werden automatisch die Dividendenzahlungen usw. berücksichtigt, nicht aber Kosten und Steuern. Regelmäßig werden Indizes überprüft und erforderlichenfalls in Ihrer Zusammensetzung geändert. So wurde die Deutsche Telekom AG mit ihrem Börsengang in den DAX® aufgenommen und verdrängte ein anderes Unternehmen.
Indizes (so lautet die Mehrzahl) sollen den Marktteilnehmern helfen, Zustand (Verfassung) und Richtung (Tendenz) des jeweiligen Marktsegmentes besser beurteilen zu können. Außerdem sind Indizes die rechnerische Basis für einige Produkte des Finanzmarktes wie etwa von Indexzertifikaten. Schließlich gibt es sogar Fonds, deren Portofolio nicht aktiv gemanaged, sondern in der Zusammenstellung an einem Index ausgerichtet wird (Index-Fonds).
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Indexfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft in Aktien entsprechend deren Verteilung und Gewichtung in einem bestimmten Index investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. So setzt sich ein DAX-Indexfonds aus den 30 Titeln des DAX zusammen, der Fonds beteiligt sich also an den 30 im DAX vertretenen Unternehmen in dem Verhältnis, in dem diese im DAX enthalten sind. Die Brutto-Wertentwicklung des gewählten Indexfonds entspricht (relativ) genau der des jeweiligen Index.
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Indexzertifikate

Wertpapiere, deren Wertentwicklung sich an der Entwicklung eines Indizes (z.B. DAX oder MDAX) orientiert. Bei Kauf zahlt der Anleger den angegebenen Anteil im festgelegten Verhältnis zum jeweiligen Indexstand, z.B. bei DAX von 6.000 Punkten und Verhältnis von 1:20 = Euro 300,-. Entsprechendes gilt beim Verkauf.
Zu beachten ist jedoch, daß in der Regel die herausgebende Firma einen Höchststand festlegt (Deckelung), so daß der Anleger bei besonders großem Anstieg des Index (etwa DAX über 8.000 Punkte) nicht partizipiert (also nicht beteiligt wird).
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Inflation

Phase steigender Preise und Geldentwertung. Sinkender Geldwert äußert sich durch steigende Preise und damit steigende Lebenshaltungskosten - man kann immer weniger für sein Geld kaufen ("Kaufkraftschwund").
Auf der einen Seite verursacht Geldentwertung (z.B. Erhöhung der umlaufenden Geldmenge durch niedrige Kreditzinsen der Zentralbank oder durch Geldschöpfung, etwa Druck neuer Banknoten durch die Notenbank) steigende Preise. Auf der anderen Seite wird (umgekehrt) durch steigende Preise eine Geldentwertung und damit Inflation bewirkt. Zwischen Preisen und Geldwert besteht also eine Wechselwirkung, in der jede Seite für die andere Verursacher und Betroffener zugleich ist.
Bekanntestes historisches Beispiel: Hohe Staatsschulden nach dem 1. Weltkrieg und Ausgabe zu vieler neuer Banknoten bewirkten eine extreme Inflation ("Hyperinflation") um das Jahr 1923.
Allerdings: Eine gemäßigte Inflation ist für Wirtschaft und Konjunktur besser als eine Deflation, bedeutet sie doch eine genügende Geldversorgung der Wirtschaft, relativ hohe Produktion (Angebot und Beschäftigungsquote), Nachfrage und nennenswerte Investitionen.
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Insider

Beteiligter, Mitglied einer Gruppe. Kenner interner Gegebenheiten (z.B. Manager eines Unternehmens).
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Insidergeschäfte

Verbotene Geschäfte von Insidern oder diesen nahestehenden Personen, mit denen sich diese durch Nutzung ihrer speziellen Kenntnis etwa der wirtschaftlichen Situation insbesondere ihres Unternehmens (z.B. Finanzlage, Auftragslage) gegenüber anderen Marktteilnehmern unerlaubt Vorteile verschaffen.
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Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung. Schulden werden nicht durch Vermögen gedeckt.
Ergibt sich z.B. häufig bei Unternehmen, wenn trotz (und wegen) hohem Bestand an offenen Forderungen für bereits erbrachte Leistungen ("Außenstände") die eigenen Verbindlichkeiten nicht beglichen werden können.
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Investition

auch: Investment, Anlage, wirtschaftliche Betätigung, wirtschaftliches/finanzielles Engagement.
Eine Investition ist ein Engagement für ein wirtschaftliches Ziel. Ressourcen (vor allem Geld) werden eingesetzt, um Einnahmen / Einkünfte / Gewinne zu erzielen – zum Lebensunterhalt, zur finanziellen Absicherung (etwa des Lebensabends) und/oder zur Vermögensbildung.
Eine Investition ist im Allgemeinen relativ leicht von Konsum zu unterscheiden. Während Konsum der Befriedigung von Bedürfnissen dient (z.B. Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Urlaub), dient Investition der Erhaltung und Vermehrung von Ressourcen – in der Regel Geld.
Die umgangssprachliche Formulierung, ein günstiges Angebot (z.B. Kauf eines Konsumartikels zum "Freundschaftspreis") sei eine gute Investition, ist also falsch. Nur selten gibt es Überschneidungen. Ein Kraftfahrzeug etwa ist selten eine Investition, denn die durch Anschaffung, Wertverlust und Folgekosten entstehenden finanziellen Verluste lassen sich nur als Investition betrachten, wenn diesen Ausgaben ein höherer wirtschaftlicher Nutzen gegenübersteht, etwa wenn ein Unternehmen ein Fahrzeug als Arbeitsmittel einsetzt.
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J

Jahresverträge

Viele Versicherungsverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, beinhalten also keine fest vereinbarte Laufzeit wie etwa Lebensversicherungen. Beispielsweise bei Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen bieten die meisten Versicherungen Jahresverträge an, das heißt Verträge, die jeweils befristet auf ein Jahr geschlossen werden, sich aber automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. So ist sichergestellt, daß die Verträge nicht immer wieder aufs neue abgeschlossen werden müssen und der Kunde möglicherweise ohne Versicherungsschutz dasteht. Vorteil von Jahresverträgen ist die Flexibilität, jedes Jahr bei rechtzeitiger Kündigung den Vertrag beenden und den Anbieter wechseln zu können. Nachteil ist, daß dies auch der Versicherer kann und zum Beispiel bei neuen Verträgen verschlechterte Vertragsbedingungen einführen kann. Kunden, die bereit sind, sich länger als 1 Jahr an den Vertrag und das Unternehmen zu binden, wird häufig ein Beitragsnachlaß ("Laufzeitrabatt") gewährt.
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K

Kapital-Lebensversicherung

Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt. Gleichzeitig wird aus den Versicherungsbeiträgen, die eine Sparrate enthalten, für den Versicherungsnehmer Kapital gebildet, das diesem mit Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Kapitallebensversicherung deutlich teurer als eine Risikolebensversicherung, die nur das Todesfallrisiko abdeckt, aber mangels in den Beiträgen enthaltener Sparrate kein Kapital bildet, so daß nichts zurückgezahlt wird. Als derzeit steuerfreie Form der Kapitalanlage erfreut sich die Kapitallebensversicherung großer Beliebtheit.
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Kaskoversicherung

Fahrzeug-Versicherung, die für Schäden am Fahrzeug selbst aufkommt. Der Umfang der versicherten Risiken ist davon abhängig, ob der Versicherungsnehmer eine Vollkasko- oder eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat.  Versicherte Risiken sind bei Teilkasko insbesondere Diebstahl, Wild-, Glasbruch-, Feuer-, Sturm- und Hagelschäden sowie Marderschäden. Versicherte Risiken sind bei Vollkasko die Risiken der darin enthaltenen Teilkasko sowie Vandalismus und eine fahrlässige Beschädigung durch einen vom Versicherungsnehmer selbst verschuldeten Unfall.
Um geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann der Kunde eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei Vollkasko kann die Höhe der Selbstbeteiligung z.B. Euro 150,- / Euro 300,- / Euro 500,- / Euro 1.000,- betragen. Bei Teilkasko kann die Höhe der Selbstbeteiligung z.B.
Euro 150,- / Euro 300,- / Euro 500,- betragen oder auch ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden. Bei einem Schadensfall muß der Versicherungsnehmer dann einen Anteil in dieser Höhe selbst übernehmen (erhält in dieser Höhe keinen Ersatz).
Bei Steinschlagschäden an Fahrzeugscheiben übernehmen Versicherer seit einiger Zeit die vollen Kosten ohne Geltendmachung einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn der Kunde statt eines teuren Scheibenwechsels einer preisgünstigeren Scheibenreparatur zustimmt, durch die der Steinschlagschaden fast unsichtbar behoben wird.

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Konsum

Befriedigung von Bedürfnissen (z.B. Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Urlaub)
>> Siehe auch Investition
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Kopie

>> Siehe Schriftform.
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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.
Sie haftet für Schäden, die bei Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen und für die der Halter haftet, weil er den Schaden schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht hat oder sich die besondere Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (bereits der bloße Betrieb eines Kraftfahrzeuges stellt eine Gefahr dar). Bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens nimmt der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regreß (fordert die Erstattung der an den Geschädigten geleisteten Zahlungen).
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Krankenversicherung

Versicherung, die für die Kosten von Heilmaßnahmen wie Operationen, Behandlungen, Rehabilitation und in einigen Fällen auch Vorsorgemaßnahmen aufkommt.
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Kredit

"Kredit haben" und "Kredit in Anspruch nehmen" sind zwei verschiedene Dinge.
Ursprünglich
:
Vertrauen in die wirtschaftlichen Fähigkeiten und die Zuverlässigkeit einer Person, z.B. Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit = gute Zahlungsmoral.
"Kredit haben" (bzw. "Kredit eingeräumt bekommen") heißt, das Vertrauen eines Geschäftspartners zu genießen, daß sich der Schuldner vertragstreu verhalten wird und beispielsweise den eingegangenen Verpflichtungen (Begleichung der Verbindlichkeiten) nachkommen kann, will und wird.
Ein solches Vertrauen resultiert z.B. aus Tatsachen und Erfahrungen mit Aspekten wie Einkommen, Vermögen, Zuverlässigkeit, Integrität, Ansehen.
Heute
:
vor allem ein gängiger Ausdruck in der Finanzwirtschaft (v.a. Banken und Versicherungen) :
Vertrag (rechtlich in der Regel ein Darlehen), nach dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer gegen Entgelt (Zinsen) für eine bestimmte Zeit Kapital (Geld) zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten (durch deren Verwertung im Notfall die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt werden können) beizubringen, die vereinbarten Entgelte (Zinsen) zu zahlen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die Darlehenssumme zu tilgen (zurückzuzahlen).
"Man hat einen Kredit" oder "Man nimmt Kredit in Anspruch".
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Kulanz

Nicht zu verwechseln mit Gewährleistung oder Garantie.
Kulanzleistungen sind freiwillige Leistungen eines Anbieters, auf die weder ein gesetzlicher noch ein vertraglicher Anspruch besteht, z.B. ein freiwilliges Entgegenkommen nach Ablauf von Gewährleistungs- oder Garantiefristen.
Häufig wird dieses Entgegenkommen treuen "guten" Kunden vorbehalten. Deshalb ist es von Vorteil, besser mit wenigen Anbietern mittel- und langfristig gut zusammenzuarbeiten, statt bei vielen verschiedenen Anbietern zur (relativ anonymen) "Laufkundschaft" zu gehören.
Bedenken Sie das Sprichwort: "Leben und leben lassen."
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Kurs

Preis von Wertpapieren, der sich an der Börse aus dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage ergibt. Je höher die Nachfrage, desto höher der Kurs (und umgekehrt). Je größer das Angebot, desto niedriger der Kurs (und umgekehrt). Der Kurs wird je nach Tagesumsatz unterschiedlich oft am Tag ermittelt. Bei wenig gehandelten Werten erfolgt oft nur eine Kursfeststellung pro Tag, bei viel gehandelten Werten wird dagegen oft jede Minute ein neuer Kurs festgestellt.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)

Maßstab für die Angemessenheit von Aktienkursen (Preis von Aktien).
Verhältnis zwischen dem Kurs (Preis) einer Aktie und dem auf diesen Unternehmensanteil entfallenden Gewinnanteil. Da diese Verhältniszahl in aller Regel zu kompliziert zu handhaben wäre, wird das KGV so umgerechnet (mathematisch: "gekürzt"), daß auf der Gewinnseite eine "1" steht, so daß man vereinfachend diese Seite des KGV unerwähnt lassen kann.
Beispiel: Bei einem KGV von 10 : 1 (kurz: 10) ist im Kurs 10 mal der Jahresgewinn enthalten.
Ein angemessenes KGV liegt für Standardaktien zwischen 10 und 20.
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L

Leasing

Miete von beweglichen (z.B. Fahrzeugen, Maschinen, Ausrüstungen) oder unbeweglichen Sachen (Immobilien). Für die entgeltliche Gebrauchsüberlassung werden regelmäßige (meist monatliche) Zahlungen und meist eine einmalige Sonderzahlung fällig. Der Leasingnehmer kann dann die Sache beliebig benutzen, muß allerdings nach den meisten Verträgen alle weiteren Kosten für Unterhalt, Wartung, Reparaturen selbst tragen. Häufig wird dem Leasingnehmer vom Leasinggeber eine vertragliche Option zur Verlängerung der vereinbarten Vertragsdauer und/oder zum Erwerb der Sache nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer eingeräumt.
Der zentrale Vorteil von Leasing ist die damit gewonnene Flexibilität.
Gegenüber einer Finanzierung ist ein weiterer Vorzug von Leasing die Entlastung der Bilanz und damit der Rating-Position : Während bei der Kreditfinanzierung Verbindlichkeiten in die Bilanz eingestellt werden, stellen Leasingraten lediglich laufende Kosten dar, die die Bilanz, die Rating-Position und letztlich die Kreditwürdigkeit nicht nachteilig beeinflussen.
Gegenüber Kauf oder normaler Miete hat Leasing verschiedene weitere Vorteile :
Während beim Kauf in großem Umfang Kapital gebunden wird und damit nicht (möglicherweise mehr nutzbringend) für andere Zwecke (insbesondere Investitionen) zur Verfügung steht, werden beim Leasing lediglich die vereinbarten Zahlungen fällig. Erfolgt das Leasing im gewerblichen oder beruflichen Rahmen, können alle Kosten einkommens- und damit steuermindernd angegeben werden. Zudem erhält der Leasinggeber als Großabnehmer häufig günstigere Konditionen vom Hersteller/Importeur des Leasinggutes, als sie der Leasingnehmer beim Kauf erhält.
Gegenüber der Miete hat ein Leasingnehmer den Vorteil, daß diese mittel- oder langfristige Gebrauchsüberlassung günstiger ist als die normale Miete. Der Gegenstand wird nach den Wünschen und Bedürfnissen des Leasingnehmers vom Leasinggeber angeschafft (gekauft), während bei der normalen Miete die Auswahl der Gegenstände meist eng beschränkt ist. Nach Ablauf der Laufzeit des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer wieder die freie Auswahl, welche der am Markt erhältlichen Güter nun seinen Ansprüchen am besten genügen. Das alte Leasinggut braucht er dann nur an den Leasinggeber zurückzugeben und braucht sich nicht um die Verwertung zu kümmern.
Leasing wird in jüngerer Zeit auch vermehrt von der öffentlichen Hand benutzt, um sich von hohen Anschaffungskosten zu entlasten. So werden im Wege der Ausschreibung von Bund, Ländern und Kommunen zum Beispiel Fahrzeuge "angeschafft".
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Lebensversicherung

Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt.
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Leihwagen

>> siehe Mietwagen.
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Liquidität

(Ausreichende) Ausstattung von Personen oder Unternehmen mit Bargeld oder kurzfristig verfügbaren Bankguthaben, um laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
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Lombardkredit

Kurzfristiger Kredit, der durch Verpfändung (Hinterlegung) von Sachwerten, wie z.B. Wertpapieren, Edelmetallen oder Waren abgesichert wird.
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Lombard(zins)satz

Zinssatz, den eine Zentralbank für Lombardkredite verlangt.
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M

Mahnverfahren, gerichtliches (Mahnbescheid)

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Mahnwesen

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Makler

Vermittler von Waren und Dienstleistungen, z.B. Finanzdienstleistungen und Immobilien.
Häufiges Argument für die Dienste etwa von Versicherungsmaklern ist die vielbeworbene Marktübersicht und die Auswahl des angeblich besten Produktes für den Kunden. Dabei wird jedoch vernachlässigt, daß auch Finanzmakler nur eine (kleine) Auswahl der am Markt verfügbaren Produkte anbieten und damit durchaus nicht allumfassend beraten und betreuen können. Vor allem aber besteht die Gefahr, daß beim Produktvergleich zu Lasten von Qualität und Leistungsumfang allein auf den Preis (aus Kundensicht) und auf die Gewinnspanne (aus Maklersicht) geachtet wird. Im Extremfall hat der Kunde Verträge bei einer Vielzahl verschiedener Anbieter, gehört überall zur "Laufkundschaft" und ist nirgends der begehrte "Stammkunde". Im Schadensfall wird sich ein Versicherer schneller von Kunden mit nur einzelnen Verträgen trennen.
>> Siehe auch Kulanz.
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Mallorca-Police

Umgangssprachlicher Begriff für den Haftpflicht-Versicherungsschutz eines deutschen Versicherers für Mietwagen in bestimmten Urlaubsländern. Da in vielen Urlaubsländern die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Haftpflicht-Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge deutlich niedriger sind als in Deutschland, kann es bei größeren Unfällen vorkommen, daß der Fahrer des Fahrzeuges für einen großen Teil des Schadens selbst aufkommen muß, weil die Versicherungssumme des einheimischen Versicherers nicht ausreicht. Diesen mangelnden Versicherungsschutz gleicht die Mallorca-Police aus.
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Marge

Gewinnspanne.
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MDAX ®

Abkürzung für Midcap Index. Aktienindex, der sich aus den 50 nach ihrer Börsenkapitalisierung (Börsenwert) unterhalb der DAX-30-Werte gehandelten größten deutschen und ausländischen Aktiengesellschaften zusammensetzt. Der MDAX läßt gewisse Rückschlüsse auf die Verfassung und Tendenz des Aktienmarktes in diesem Bereich zu.
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Merkantiler Minderwert

Bei wirtschaftlicher Betrachtung von Unfallfahrzeugen ergibt sich, daß auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur des Fahrzeuges wegen des Makels eines Vorschadens und eines gewissen Restrisikos (z.B. möglicherweise erhöhte Rostanfälligkeit bei nachträglicher Konservierung gegenüber dem Originalzustand "ab Werk") Gebrauchtwagenkäufer regelmäßig nicht bereit sind, den gleichen Preis zu zahlen wie für ein unfallfreies Fahrzeug. Der Fachmann spricht vom merkantilen Minderwert. Diese Wertminderung ist Bestandteil des Schadens und daher vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu ersetzen. Das Vorliegen und die Höhe einer Wertminderung wird durch einen Sachverständigen (auch einen Sachverständigen des Versicherers) festgestellt. Eine Wertminderung kommt nicht in Betracht, wenn ein Fahrzeug bereits mehrere Jahre alt ist oder möglicherweise nennenswerte Vorschäden aufweist.
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Miete

Entgeltliche Gebrauchsüberlassung.
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Mietwagen

Gegen Entgelt zur Verfügung gestelltes Fahrzeug. Entgegen gängigem Sprachgebrauch handelt es sich nicht um "Leihwagen" ("Leihe" ist im juristischen Sinne die unentgeltliche, sprich kostenlose, Gebrauchsüberlassung).

Wird ein Fahrzeug zum Beispiel durch einen Unfall beschädigt, ist deswegen nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher oder wird ein beschädigtes Fahrzeug repariert, steht das Fahrzeug für die Zeit der Ersatzbeschaffung oder Reparatur nicht für eine Nutzung zur Verfügung. Es entsteht ein Nutzungsausfall. Es hat sich die Rechtsauffassung durchgesetzt, daß die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt, für dessen Verlust der Geschädigte vom Verursacher bzw. dessen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (nicht von der eigenen Kaskoversicherung !) zu entschädigen ist. Es ist somit vom Verursacher ein Mietwagen zu bezahlen, wenn der Geschädigte keine Nutzungsausfall-Entschädigung in Anspruch nimmt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der ermittelten Ausfallzeit für die Zeit der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung sowie nach dem Fahrzeugmodell und seiner Motorisierung. Die Zahlung der Kosten eines Mietwagens setzt voraus, daß der Geschädigte den Willen und die Möglichkeit gehabt hätte, sein Fahrzeug zu nutzen. Ist der Geschädigte beispielsweise in stationärer ärztlicher Behandlung oder sonst fahruntauglich, wird die Entschädigung nur gezahlt, wenn in diesem Fall beispielsweise Angehörige das Fahrzeug genutzt hätten. Solange das Fahrzeug nutzbar ist, weil etwa das trotz Beschädigung verkehrssichere Fahrzeug unrepariert weitergefahren wird, entsteht kein Ausfall, für den der Geschädigte einen Mietwagen in Anspruch nehmen könnte.

Wenn der Geschädigte einen Mietwagen in Anspruch nehmen möchte, sollte er folgende Punkte beachten :

  • Der Mietwagen sollte mindestens 1 Klasse kleiner (d.h. billiger) als das geschädigte Fahrzeug gewählt werden, da sich der Geschädigte die ersparten Aufwendungen seines nicht genutzten eigenen Fahrzeuges anrechnen lassen muß. Wählt der Geschädigte ein gleichwertiges Fahrzeug, muß er einen Teil der Mietwagenkosten wegen seiner ersparten Aufwendungen selbst tragen.

  • Der Geschädigte muß die Schadenminderungspflicht beachten. Um nicht zu Lasten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen Mietwagen zu überteuerten Preisen anzumieten, muß er wenigstens 3 Angebote einholen (Preisvergleich).

  • Ein Mietwagen darf nicht unter allen Umständen angemietet werden. Fährt der Geschädigte nur gelegentlich kurze Strecken (z.B. 1x wöchentlich zum Einkaufen), muß er, um den Schaden gering zu halten, eine günstigere Variante wählen, zum Beispiel ein Taxi.

  • Ein Mietwagen darf nicht für unangemessen lange oder gar unbegrenzte Zeit angemietet werden. Läßt sich absehen, daß bei sogenannten "Exoten" – das heißt bei seltenen Fahrzeugen wie Kleinserien oder Oldtimern – die Beschaffung von Ersatzteilen oder (bei Totalschaden) die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges länger als üblich dauert, darf der Geschädigte nicht für Wochen oder gar Monate einen Mietwagen anmieten. In solchen Fällen hat er ein sogenanntes "Interimsfahrzeug", d.h. ein anderes Fahrzeug als Übergangslösung zu kaufen, da dessen Wertverlust und sonstige Kosten deutlich geringer sind, als die längerfristige Anmietung eines Mietwagens.
    Eine Rücksprache mit dem Versicherer kann nicht schaden.

  • Bei der Anmietung sollte besser nicht erwähnt werden, daß der Mietwagen als Unfallersatzwagen angemietet werden soll. Manche Autovermieter sind in solchen Fällen versucht, zu teureren Tarifen abzurechnen, weil der Mieter die Konditionen oft weniger kritisch betrachtet, wenn nicht er, sondern ein Versicherer die Kosten tragen soll.

  • Tarife für eine Mietzeit von mehreren Tagen auf einmal sind in der Regel billiger als für einzelne Tage. An Wochenenden werden meist günstigere Tarife angeboten.

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Minderung

Herabsetzung, z.B. des Preises einer Kaufsache wegen Mängeln.
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Mischfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Aktien, Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren) und / oder Immobilien investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Mischfonds können je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Mitverschulden

Nach § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hängt die Haftung und damit die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz dem Grunde nach ("ob") und der Höhe nach ("wieviel") davon ab, ob der Geschädigte durch eigenes Verschulden an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Dies kann etwa dadurch geschehen, daß der Geschädigte es unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr hinzuweisen, daß ein außergewöhnlich hoher Schaden entstehen könnte, die der Schuldner nicht kannte und nicht kennen mußte. Außerdem liegt ein Mitverschulden vor, wenn ein Geschädigter trotz Möglichkeit unterlassen hat, den Schaden abzuwenden (zu verhindern) oder zu mindern (so gering wie möglich zu halten).
Wenn den Geschädigten ein Mitverschulden trifft, erhält er also nur einen Teil seines Schadens ersetzt.
Beispiele für Mitverschulden :
– Geschädigter weicht bei drohendem Zusammenstoß nicht aus, obwohl Platz genug gewesen wäre.
– Geschädigter wurde schwerer verletzt, weil er keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte.
– Geschädigter war zu schnell und konnte deshalb den Unfall nicht vermeiden.
– Der Geschädigte war fahruntauglich (z.B. durch Alkohol verschlechterte Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit).
– Der Unfall wurde durch das verkehrsunsichere Fahrzeug des Geschädigten mitverursacht (z.B. Bremsen nicht in Ordnung).
– Der Geschädigte hat bei ungewöhnlich langer Dauer der Reparatur (z.B. über Wochen / Monate) einen Mietwagen als Ersatzwagen benutzt.
– Der Geschädigte hat keinen Preisvergleich durchgeführt und das teuerste Mietwagen-Angebot angenommen.
Anmerkung :
Wird durch ordnungswidriges Parken (z.B. zu dicht an Kreuzungen oder Einmündungen) die Sicht der übrigen Verkehrsteilnehmer behindert und dadurch ein Verkehrsunfall mit-verursacht, fällt dieser Sachverhalt zwar nicht unter § 254 BGB (der nur ein Mitverschulden des Geschädigten betrifft), kann aber nach den allgemeinen Vorschriften (§ 823 BGB) neben dem anderen Verursacher auf Schadensersatz haften.
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N

Namensaktien

Aktien, die nicht anonym gehandelt werden, sondern deren Eigentümer dem jeweiligen Unternehmen namentlich bekannt und in ein Register eingetragen ist.
Vinkulierte Namensaktien setzen für die Übertragung die Zustimmung des jeweiligen Unternehmens voraus. Damit sollen die Beteiligung unerwünschter Anteilseigner und "feindliche Übernahmen" verhindert werden.
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NEMAX ®

Neuer-Markt-Index. Er setzt sich aus den deutschen Aktiengesellschaften des Börsensegments Neuer Markt zusammen und läßt gewisse Rückschlüsse auf die Verfassung und Tendenz des Börsensegments Neuer Markt zu. Wegen Umstrukturierung der Börsensegmente wurde die Berechnung des NEMAX zum Ende des Jahres 2004 eingestellt.
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Neuer Markt

Börsensegment des deutschen Aktienmarktes, in dem insbesondere jüngere und relativ kleine deutsche Aktiengesellschaften vertreten sind. Die erhebliche Zahl von Firmenpleiten junger Unternehmen, verbunden mit einem Totalverlust für viele Anleger, hat diesem Börsensegment einen so schlechten Ruf eingebracht, daß das Börsensegment von der Deutschen Börse AG aufgegeben wurde und nur noch die Berechnung des Index eine Zeit lang fortgesetzt wird. 
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Nutzungsausfallentschädigung

Wird ein Fahrzeug zum Beispiel durch einen Unfall beschädigt und ist deswegen nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher oder wird ein beschädigtes Fahrzeug repariert, steht das Fahrzeug für die Zeit der Ersatzbeschaffung oder Reparatur nicht für eine Nutzung zur Verfügung. Es entsteht ein Nutzungsausfall. Es hat sich die Rechtsauffassung durchgesetzt, daß die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt, für dessen Verlust der Geschädigte vom Verursacher bzw. dessen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (nicht von der eigenen Kaskoversicherung !) zu entschädigen ist. Es ist somit vom Verursacher eine Nutzungsausfall-Entschädigung zu zahlen, wenn der Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch nimmt (siehe Mietwagen). Die Höhe richtet sich nach der ermittelten Ausfallzeit für die Zeit der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung sowie nach dem Fahrzeugmodell und seiner Motorisierung und ist in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch aufgelistet, die immer wieder aktualisiert wird. Die Zahlung von Nutzungsausfall-Entschädigung setzt voraus, daß der Geschädigte den Willen und die Möglichkeit gehabt hätte, sein Fahrzeug zu nutzen. Ist der Geschädigte beispielsweise in stationärer ärztlicher Behandlung oder sonst fahruntauglich, wird die Entschädigung nur gezahlt, wenn in diesem Fall beispielsweise Angehörige das Fahrzeug genutzt hätten. Solange das Fahrzeug nutzbar ist, weil etwa das trotz Beschädigung verkehrssichere Fahrzeug unrepariert weitergefahren wird, entsteht kein Ausfall, für den eine Entschädigung zu zahlen wäre.
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O

Option

Wahlmöglichkeit, Wertpapier mit Wahlmöglichkeit.
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Optionsschein

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Outsourcing

Übertragung ("Auslagerung") von Unternehmensaufgaben an externe Dienstleister, um mehr Flexibilität und insgesamt niedrigere Kosten zu realisieren. Nur für die bei Bedarf in Anspruch genommenen Leistungen fallen Kosten an. So zahlen Unternehmen pro Zeiteinheit bzw. Leistungseinheit zwar mehr als bei eigenen Mitarbeitern, sparen jedoch Kosten der Voll- oder Teilzeitanstellung eigener Mitarbeiter, vermeiden Überkapazitäten und Unterbeschäftigung, verringern ihren Verwaltungsaufwand (z.B. Lohnbuchhaltung) und vermeiden rechtliche und finanzielle "Fallstricke" (Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.).
Durch sog. Rahmenverträge können von Einzelverträgen abweichende, vorteilhaftere Konditionen vereinbart werden, was für beide Seiten Vorteile hat: Der Anbieter hat die höhere Sicherheit, für größere Zeiträume (z.B. 1 Jahr) und/oder größere Einheiten eine Nachfrage erwarten zu dürfen, kann seine Kapazitäten besser auslasten und Umsätze / Gewinne besser kalkulieren. Der Nachfrager hat einen sicheren, gegenüber dem Einzelbezug günstigeren Preis (Mengenrabatt / Stammkundenrabatt) und nur einen Ansprechpartner.
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P

Penny Stocks

Besonders kleine Aktien, deren Anteilsgröße durch Splitting so weit reduziert wurde, um sie für den Anleger optisch billiger und damit attraktiver zu machen, daß sie an der Börse nur noch wenige Dollar kosten.
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PIN / Personal Identification Number / Persönliche Identifizierungsnummer

Geheimnummer, die in Verbindung mit Konten, Kontokarten, Eurocheque-Karten und Kreditkarten ausgegeben wird. Durch Sie soll sichergestellt werden, daß nur der Berechtigte Zugriff auf die vereinbarten Leistungen hat. Aus Sicherheitsgründen sollte die PIN deshalb nicht weitergegeben, nicht notiert und vor fremden Blicken geschützt werden.
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Police

>> siehe Versicherungsschein.
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Portfolio

Zusammenstellung / Auswahl der Anlagewerte (insbesondere Wertpapiere, Spareinlagen, Immobilien) eines Vermögens, zum Beispiel eines Fonds (Sammelvermögen einer Vielzahl von Anlegern) oder eines privaten Wertpapier-Depots.
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Privat-Haftpflichtversicherung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet man für Schäden, die man jemand anderem schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) zugefügt hat - und dies unbegrenzt. Für die Kosten von fahrlässig (d.h. versehentlich) verursachten Schäden kommt eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung auf.
Da in unglücklichen Fällen ein Schaden in Millionenhöhe entstehen kann und in so einem Fall der finanzielle Ruin droht, sollte eine Haftpflichtversicherung zur "Grundausstattung" gehören.
Die Privat-Haftpflichtversicherung haftet dabei für Schäden, die typischerweise zum Privatbereich gehören.
Als Haftpflichtversicherungen für besondere Risiken, z.B. beim Betrieb von Kraftfahrzeugen und anderen Gefahrenquellen, gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen (siehe Haftpflichtversicherung).
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Q

Quellensteuer

Besteuerung an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht entsteht.
Beispiele :
Lohnsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt) / Umsatzsteuer (USt), Mineralölsteuer, Tabaksteuer.
So behält der Arbeitgeber vom Lohn gleich die Steuer ein und führt diese an den Fiskus ab. Ebenso verfahren Hersteller und Händler, die vom Kaufpreis (in den die Steuern einkalkuliert sind) die fälligen Steuern direkt an den Fiskus abführen.
Immer wieder ist auch die Einführung der Quellenbesteuerung auf Zinserträge und Dividenden im Gespräch. Dann würden bspw. Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen die fälligen Steuern gleich von den Zinserträgen und Dividenden einbehalten und an den Fiskus abführen. Der Fiskus wäre diesbezüglich nicht mehr auf die "Steuerehrlichkeit" der Steuerzahler angewiesen.
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Quersubventionierung

Bezuschussung defizitärer Systeme wie Geschäftsbereiche von Unternehmen oder öffentlicher Systeme und Körperschaften wie Sozialsysteme und Sozialkassen.
So wurden und werden durch politische Entscheidungen Sozialkassen mit Kosten belastet, für die nicht (genügend) Beiträge entrichtet wurden (Kapitaldeckungsverfahren) oder werden (Umlageverfahren). Um trotz Verlusten diese Institutionen zu erhalten, werden sie mit Fremdmitteln - etwa Steuergeldern (z.B. Ökosteuer) - co-finanziert. Die Folge ist, daß Reformen ausbleiben, die erforderlich wären, damit solche Systeme wieder eigenständig funktionieren.
Werden von Unternehmen ergebnisneutrale oder verlustbringende Geschäftsbereiche oder Produkte/Warengruppen bezuschußt, wird dies auch als Mischkalkulation bezeichnet. Dabei müssen besonders einträgliche Bereiche die weniger gut funktionierenden Bereiche mittragen, um insgesamt ein annehmbares Ergebnis zu erzielen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, um in wirtschaftlich schlechten Zeiten Marktanteile zu erhalten und für den Wirtschaftsaufschwung vorgehaltene Kapazitäten wenigstens kostendeckend zu betreiben.
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R

Rabatt

Preisnachlaß gegenüber einem Basiswert (z.B. Preis lt. Preisliste mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers oder Importeurs).
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Rabattmerkmale

Merkmale, die zur Einräumung eines Preisnachlasses z.B. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung führen.
Von Fachleuten wird zwischen "harten" und "weichen" Rabattmerkmalen unterschieden. Harte Rabattmerkmale in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind die branchenweit üblichen Merkmale, etwa Schadenfreiheitsklasse / Schadenfreiheitsrabatt, Regionalklasse und Typklasse.
Weiche Rabattmerkmale in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind anbieterspezifische Merkmale, etwa Wenigfahrer, Alleinfahrer- oder Partnertarife, Garagenbesitzer, Hausbesitzer.
"Weiche" Merkmale haben nicht zwangläufig etwas mit dem versicherten Risiko zu tun, sind vom Anbieter frei bestimmbar und beruhen auf den Angaben des Versicherungsnehmers - die aber in jedem Fall wahrheitsgemäß sein müssen.
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Ratenkredit

Darlehen (Kredit), das in genau nach Zahl und Höhe vereinbarten Raten getilgt (zurückgezahlt) wird. In aller Regel wird beim Ratenkredit eine "Bearbeitungsgebühr" berechnet.
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Ratenzahlung

Zahlung von Teilbeträgen in gleicher oder wechselnder Höhe und in regelmäßigen oder unregelmäßigen Zeitabständen.
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Rating

Rating-Agenturen teilen bedeutende Schuldner (insbesondere Staaten und Unternehmen) in Kategorien ein, das sogenannte Rating. Die Einstufung berücksichtigt beispielsweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die bisherige Zuverlässigkeit bei der Begleichung von Verbindlichkeiten (Zins- und Tilgungszahlungen) und den Schuldenstand; insofern ähnelt das Verfahren der deutschen SCHUFA. Durch das Rating soll dem Gläubiger die Möglichkeit gegeben werden, einschätzen zu können (Prognose), wo hoch das Risiko bei einer möglichen Geschäftsbeziehung (z.B. Geldanlage, Kreditgewährung) ist.
Beispiel:
Vor allem aufgrund höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werden die Staaten Westeuropas und Nordamerikas tendentiell besser eingestuft als Staaten Osteuropas, Südamerikas oder Afrikas. Bei Staaten mit schlechterer Rating-Einstufung ist die finanzielle Lage des Schuldners weniger vertrauenerweckend. Es besteht ein höheres Risiko, daß der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. 
Platziert etwa ein Staat auf dem Kapitalmarkt Anleihen (Emission von Staatsanleihen), nimmt er beim Anleger Geld (de facto einen Kredit) auf - er macht Schulden. Eine schlechte Rating-Einstufung macht für den potentiellen Geldgeber das erhöhte Risiko deutlich, daß die Zahlungen für Zins und Tilgung ausbleiben könnten. Es droht sogar ein Totalverlust, denn auch Staaten sind schon pleite gegangen (umgangssprachlich: "Staatsbankrott"), wenn ihnen die Schulden so über den Kopf gewachsen sind, daß sie zahlungsunfähig wurden. Außerdem könnte bei einer Änderung politischer oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (v.a. Wechsel von System und Machthabern) ein Totalverlust eintreten. So trat etwa die Sowjetunion nicht für die Verbindlichkeiten des zaristischen Rußlands ein.
Da mit höherem Risiko die Attraktivität der Anlage sinkt, müssen diese Schuldner höhere Zinsen versprechen, um Geldgeber zu finden. Es funktioniert also wie auch bei der Bank: Je geringer und schlechter die Sicherheiten (= höheres Risiko), desto teurer zum Ausgleich der Kredit (= höherer Zinssatz).
Für Gläubiger ist die Rating-Einstufung um so bedeutender, je länger die Laufzeit einer Anlage ist (künftige Entwicklung v.a. über langen Zeitraum schlecht einzuschätzen, z.B. bei Staatsanleihen und Lebensversicherungen oft 30 Jahre) und je höher der Betrag ist, mit dem er sich engagiert.
Rating erfüllt also eine wichtige "Frühwarnfunktion", indem es Aussagen über die Krisenwahrscheinlichkeit finanzieller Engagements trifft.
Wenn es also um Leistungsversprechen von Anbietern in existentiell wichtigen Fragen wie der Altersversorgung geht, sollte man sich am besten auf die erwiesene Leistungsfähigkeit eines großen und schon langfristig erfolgreichen Anbieters verlassen.
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Rechtsschutzversicherung

Versicherungsvertrag, durch den sich der Versicherer verpflichtet, für die Kosten des Prozeßkostenrisikos in den vertraglich vereinbarten Fällen aufzukommen. Denkbar ist etwa Versicherungsschutz in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.
Einen allumfassende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Der Versicherungsschutz sollte sehr genau auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmt werden, zum Einen, da mit dem Umfang des Versicherungsschutzes auch dessen Kosten deutlich steigen und zum Anderen, damit der Versicherungsnehmer nicht im Schadenfall ohne Versicherungsschutz dasteht.
Bezahlbar und für Verkehrsteilnehmer zu empfehlen ist die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
Wichtig:
Streitigkeiten, die schon vor Abschluß des Vertrages angelegt waren, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Es bringt also nichts, für die Kosten konkret anstehender Streitigkeiten eine Versicherung abschließen zu wollen.
Übrigens droht bei falschen Angaben bei Vertragsschluß, um das Risiko für den Versicherer zu verschleiern und um sich den Versicherungsschutz zu erschwindeln, ein Strafverfahren wegen (ggf. versuchten) Betruges !
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Regionalklasse

Einteilung der Zulassungsbezirke nach Schadenhäufigkeit. Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug in einem besonders schadenträchtigen Zulassungsbezirk angemeldet, ist das Schadenrisiko für die Versicherung, damit die Regionalklasse und damit die Versicherungsprämie höher.
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Regreß

Verursacht ein Versicherter (Versicherungsnehmer) unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten und seiner Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einen Schaden, indem er sich grob fahrlässig verhält oder den Schaden sogar vorsätzlich (mit Absicht) verursacht, wird von seiner Haftpflicht-Versicherung zwar dem Geschädigten sein Schaden zunächst ersetzt, jedoch wird der Versicherte (Versicherungsnehmer) später "in Regreß genommen", das heißt, daß er dem Versicherer einen Teil (bei Fahrlässigkeit) oder sogar den ganzen Schaden (bei Vorsatz) ersetzen muß.
Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten :
– Fahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug, weil er heruntergefallene Gegenstände aufhebt.
– Fahrer ist übermüdet oder unter Einfluß von Alkohol unterwegs.
– Fahrer ist bewußt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs.
– Fahrer überschreitet erheblich die erlaubte Geschwindigkeit, fährt zum Beispiel im Nebel schneller, als die Sicht zuläßt.
– Fahrzeug wurde durch unzulässige Umbauten verkehrsunsicher.
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Rendite

Tatsächliche Verzinsung, auch bezeichnet als Effektivzins :
"Echte" Zinseinnahmen (bei Geldanlagen) bzw. Zinsaufwendungen (bei Darlehen, Kredit) unter Einbeziehung sonstiger Faktoren wie Zinseszins und Kosten.
Zinsertrag (Einnahmen aus dem Zur-Verfügung-Stellen von Kapital) eines Wertpapiers im Verhältnis zum Kurs des Wertpapiers.
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Renten

>> siehe Anleihen.
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Rentenfonds

Vermögensmasse einer Vielzahl von Geldanlegern, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nach bestimmten Grundsätzen in Renten (Anleihen, festverzinslichen Wertpapieren) investiert wird, um dabei Gewinne zu erwirtschaften. Rentenfonds können je nach Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen des Managements beispielsweise als Länderfonds, Regionenfonds oder internationale Fonds betrieben werden.
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Rentenversicherung, private

Kapitalversicherung, bei der der Versicherungsnehmer bei Ablauf der Vertragslaufzeit ein Wahlrecht hat, ob er das angesammelte Kapital in Form einer Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt haben möchte.
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REX ®

Deutscher Rentenindex. Index für den Markt der Renten bzw. Anleihen (festverzinslichen Wertpapiere). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Kurse von Anleihen und Obligationen des Bundes (Staatsanleihen und Staatsobligationen). Obwohl auf dem Rentenmarkt auch Rentenpapiere anderer Emissionäre (z.B. Länder, Kommunen, Unternehmen) gehandelt werden, bilden wegen ihres hohen Umsatzanteils die Rentenpapiere des Bundes eine repräsentative Datengrundlage für die Berechnung des Index.
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Risiken, versicherte

Jeder Versicherungsvertrag beinhaltet recht genau definierte Fälle, für die der Versicherer bereit ist, finanziell einzustehen - die versicherten Risiken. Der Versicherungsnehmer sollte genau darauf achten, daß alle Risiken, die er abgesichert haben möchte, auch im Vertrag enthalten sind (siehe Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).
Schwierigkeiten könnten sich zum Beispiel bei Versicherungsverträgen gegen Sturmschäden ergeben, da in den Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherer oft sehr unterschiedliche Einstufungen enthalten sind, ab welcher Windstärke ein Unwetter als Sturm anerkannt wird. Ein durch eingeschränkten Versicherungsschutz "erkaufter" niedriger Versicherungsbeitrag kann sich dann als Bumerang erweisen, wenn ein Schadensfall nicht als Versicherungsfall anerkannt wird.
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Risiko-Lebensversicherung

Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) aus